[back] 01.10.2001 - dirdemdi.org
Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden wollen
Abendveranstaltungen zum Thema am 2. Oktober in Bruneck und am 3. Oktober in Meran.
Am
2. Oktober im Michael-Pacher-Haus, Bruneck, 20 Uhr,
und am
3. Oktober im Bürgersaal, Meran, 19.30 Uhr
finden Abendveranstaltungen statt zum Thema:
Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden wollen
Der Bürgerentscheid: ein Instrument zum Kennenlernen, seine Bedeutung, sein Wert und die Regeln seiner Anwendung.
Auf der Grundlage von Referaten werden Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit haben, sich eingehend über dieses Instrument zu informieren und darüber zu diskutieren:
Prof. Kirchgässner, St. Gallen:Direkte Demokratie fördert Wohlstand und Zufriedenheit
Thomas Mayer, Mehr Demokratie e.V. Deutschland:Wenn Bürgerinnen und Bürger den Bürgerentscheid selbst einführen
Giuseppe Avolio:Die Direkte Demokratie im Rahmen des lokalen Regierungssystems
Die Veranstaltungen werden organisiert in Zusammenarbeit von
Initiative für mehr Demokratie und, in Bruneck, dem KVW Bezirk Pustertal und, in Meran, der Kulturorganisation La Fabbrica del Tempo.
Sie werden unterstützt von:
der Abteilung für deutsche Kultur des Landesamtes für Weiterbildung und der Ripartizione Cultura italiana – Ufficio Educazione permanente sowie: in Meran vom Umweltassessorat und dem Kulturassessorat der Gemeinde Meran und: in Bruneck vom Sozialausschuß Bruneck und vom Bezirkssozialausschuß Pustertal
Zum Thema der Veranstaltungen:
Wenn Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden wollen, dann ist das mittler-weile ihr gutes Recht. Festgeschrieben ist dieses Recht in den Satzungen der Gemeinden ebenso wie, für die Landesebene, im Neuen Autonomiestatut vom Februar 2001. Nur, wer weiß schon von diesem Recht und wer kümmert sich darum, daß es wirklich und gut anwendbar gemacht wird?
Dabei geht es dabei um nichts weniger, als um eines der beiden Grundrechte, mit denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Souveränität ausüben können: Ab-stimmen und Wählen - ersteres nach den Regeln der direkten Demokratie, letzteres nach den Regeln der indirekten oder repräsentativen Demokratie. Diese Regeln sind das Um und Auf für die Anwendung dieser Rechte. Fehlen sie zur Gänze oder teilweise, dann bleibt das Recht nur auf dem Papier. Sind sie anwendungsfeindlich festgelegt oder lassen es bald wieder enttäuscht auf sich beruhen.
Seit 1995 schon sollten die Bürgerinnen und Bürger in allen Gemeinden Süd-tirols über fast alles abstimmen können, was in der Zuständigkeit des jeweiligen Gemeinderates liegt. In der großen Mehrzahl der Gemeinden ist das allerdings noch nicht möglich, weil die Gemeindeverwaltungen bis heute nicht die entspre-chenden Verfahrensbestimmungen festgelegt haben. In den wenigen Gemein-den, in denen sie erlassen wurden, sind sie dagegen so ausgefallen, daß eine sinnvolle Anwendung nur schwer möglich ist. Die Gemeinde Meran hat es ge-rade vorgemacht. In den meisten Gemeinden ist die nötige Unterstützung eines Antrags auf Bürgerentscheid (das ist der korrekte Begriff für das, was in Süd-tirol immer Volksbefragung genannt wird) doppelt so hoch angesetzt, wie in den Gemeinden der Schweiz oder Bayerns. Zusätzlich wird die Unterstützung mit-tels Unterschrift durch die verlangte Beglaubigung durch eine Amtsperson unnötig erschwert. In keiner Gemeinde wird gewährleistet, daß die Bürgerinnen und Bürger vor der Durchführung der Abstimmung nicht vor vollendete Tatsa-chen gestellt werden. Eine objektive Information als Grundvoraussetzung für eine verantwortliche und kompetente Entscheidung der Bürger, beispielsweise in Form einer Abstimmungsbroschüre an alle Haushalte, haben die Gemeinde-verwaltungen ebensowenig vorgesehen. Viele behalten sich die Möglichkeit vor, sich nicht an das Ergebnis der Abstimmung halten zu müssen, wenn sie einen begründeten Schaden für die Gemeinde befürchten, das heißt zum Beispiel, wenn schon Gutachtens- und Planungsgelder ausgegeben wurden. Und nicht zuletzt ist in allen Gemeinden ein Bürgerentscheid nur dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnimmt. Nichtbe-teiligung und Diskussionsboykott werden damit bei der Anwendung eines Beteiligungsinstrumentes. An allen Ecken und Enden erweist sich das Stimmrecht der Bürger auf Gemeindeebene durch restriktive Regeln behindert und beschnitten – kein Wunder, daß es kaum jemand nutzt und sich seine Existenz nur äußerst langsam herumspricht.
Genauso wie zuvor die Gemeinderäte mit einem Regionalgesetz, so hat jetzt vorzusehen und zu regeln. Was daraus wird, ist noch völlig offen.
Damit die Regeln so ausfallen, daß die Volksabstimmung gut angewandt werden kann, müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst über die Anwendung dieser neuen Zuständigkeit des Landtages wachen. Das Neue Autonomiestatut gibt ihnen erstmals das Recht und auch das Instrument dazu.
Stephan Lausch
(Koordinator der Initiative für mehr Demokratie)
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