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Mitglieder der Initiative für mehr Demokratie beschliessen in der Jahresversammlung ihr weiteres Vorgehen |
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Am vergangenen Samstag hat im alten Rathaus der Gemeinde Bozen die
17. Mitgliederversammlung der Initiative für mehr Demokratie stattgefunden. Im Zentrum der Diskussion stand die bevorstehende Behandlung des Volksbegehrens-gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie im Plenum des Landtages. Dazu wurden mehrere Beschlüsse gefasst: Die Initiative beharrt darauf, dass die wahlberechtigte Bevölkerung in einer beratenden Volksbefragung (diese kann der Landtag gemäß geltendem Gesetz vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes beschließen), bekunden können soll, ob sie dem Gesetzentwurf aus dem Volk oder jenem der SVP den Vorzug gibt. Das ist unabdingbar, wenn gewährleistet sein soll, dass das neue Gesetz dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Um diese Forderung zu unterstreichen, sind Aktionen geplant. Die Durchführung einer beratenden Volksbefragung hatte die Initiative schon im vergangenen Sommer zu Beginn der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss vorgeschlagen, woraufhin die SVP Anfang Jänner erklärt hat, dass sie selbst das Referendum gegen ihr Gesetz ergreifen will.
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Rote Karte für politische Vertreter wegen wiederholten Foulspielens |
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Rote Karte für politische Vertreter wegen wiederholten Foulspielens
Weltweit wird der Ruf nach mehr Demokratie immer lauter. Die Menschen nehmen es nicht mehr hin, wenn sie von politischen Entscheidungen ausgeschlossen sind, aber
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Volksbefragung zur Direkten Demokratie vor Landtagsentscheidung! |
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Der Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!
Heute wurde den Landtagsabgeordneten ein Offener Brief der Promotoren des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie und der unterstützenden Organisationen übergeben. In diesem wird der Landtag eingeladen, eine beratende Volksbefragung über die ihm in dieser Materie vorliegenden Gesetzentwürfe möglich zu machen und zu beschließen. Eine Volksbefragung ist auf der Grundlage des geltenden Landesgesetzes 11/2005, Art 16 möglich und kann vom Landtag vor der Verabschiedung eines Gesetzes beschlossen werden.
Die SVP hat angekündigt, das Volk nur über ihr Gesetz abstimmen lassen zu wollen.
Es ist konstruktiver und zeugt von einem größeren Respekt der Bevölkerung gegenüber, ihr eine Auswahl von Vorschlägen anzubieten, als sie vor ein Entweder-Oder zu stellen.
Es ist fair auch die Legitimität der anderen Vorschlägen zu respektieren, indem man sie zur Auswahl stellt, eine Legitimität, die durch die mehrfach bestätigte Zustimmung weiter Teile der Bevölkerung gegeben ist.
Es ist produktiver, sich jetzt von der Bevölkerung sagen zu lassen, welche Regelung sie vorzieht und sich dann für diese zu entscheiden, als zu riskieren, dass eine vom Landtag verabschiedete Regelung in einem Referendum abgelehnt wird und weitere Jahre für eine Neufassung vergehen zu lassen.
Offener Brief_an die Landtagsabgeordneten 10. Jänner_2012.pdf
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Selbst Direkte Demokratie funktioniert für die SVP von oben nach untenSVP-Obmann Theiner kündigt an, das Volk sowohl über das neue Wahlgesetz als auch über das Gesetz zur Bürgerbeteiligung abstimmen zu lassen. Dabei wird einmal mehr deutlich, was für ein verqueres Verständnis die SVP-Spitze von Direkter Demokratie hat: Selbst Direkte Demokratie funktioniert für sie von oben nach unten.
Jetzt, in der Stunde ihres größten Vertrauensverlustes gewährt sie gnädig von oben dem Volke die Möglichkeit, über zwei Gesetze abstimmen zu dürfen. Sie verweigert aber in ihrem Gesetz zur Bürgerbeteiligung (über das eben sie abstimmen lassen will) den Bürgern wirksame und bürgerfreundliche Kontroll- und Initiativrechte von unten. Damit versucht sie eine doppelte Täuschung:
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