| Ein besseres Wahlgesetz |
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Seit 2001 hat der Südtiroler Landtag die Zuständigkeit für ein eigenes Wahlgesetz. Mehrere Anläufe des Landtages zu einer Neuregelung sind ergebnislos geblieben. Aber auch wenn der Landtag eine Reform des Wahlgesetzes verabschiedet hätte, hätten wir damit sicher nicht ein Wahlgesetz bekommen, das uns größere Freiheit beim Wählen gibt. |









