| Direkte Demokratie: SVP setzt weiter auf Verhinderung |
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von Thomas Benedikter Bei der direkten Demokratie ist die SVP anscheinend von ihrer bisherigen Linie nicht abzubringen: sie will den Bürgern die Mitbestimmung madig machen. Das jetzt angepriesene bayerische Modell wird nämlich auch zur bayerischen Häufigkeit der Nutzung dieses Rechts auf Volksabstimmungen auf Landesebene führen, nämlich alle zehn Jahre eine. Als Gegengewicht für die überfällige Senkung des Beteiligungsquorums will die SVP nämlich ein zweistufiges Verfahren (Volksbegehren an den Landtag mit 9.000 Unterschriften zuerst, dann erst eigentliche Volksinitiative mit 39.000 Unterschriften). Dies bei unveränderten Modalitäten der Unterschriftensammlung wohlgemerkt. Eine 10%-Hürde dieser Art wird viele wichtige Anliegen der Bürger abwürgen, woran der SVP gelegen zu sein scheint. In der Schweiz können 2,2% der Wahlberechtigten eine Volksabstimmung erwirken. Die Schweiz konnten von 1848 bis 2006 über 188 obligatorische, bestätigende Referenden (Verfassungsänderungen) über 156 fakultative bestätigende Referenden und 192 Volksinitiativen auf Bundesesebene abstimmen. Knapp die Hälfte davon gingen durch bei einer durchschnittlichen Beteiligung von rund 40% Das ist der normale Bedarf an Abstimmungen bei einer bürgerfreundlichen Regelung der direkten Demokratie. Jedes Jahr werden die Schweizer mindestens einmal zu einer Abstimmung zu den Urnen gerufen (was auch per Brief oder ab 2011 elektronisch erfolgen kann).Die SVP will 39.000 Unterschriften für eine Volksinitiative. Im Schweizer Kanton Vaud mit einer mit Südtirol vergleichbaren Zahl von Wahlberechtigen (364.000) müssen 3,3% (12.000) frei unterschreiben. Die meisten Kantone fordern eine Unterschriftenleistung zwischen 2 und 3% der Wahlberechtigten und dies hat sich bewährt. Auf kantonaler Ebene müssen im Schnitt für eine Volksinitiative 2,3% der Wahlberechtigten unterschreiben, und zwar frei und ohne bürokratische Hürden. Beispielsweise im Kanton Vaud mit einer mit Südtirol vergleichbaren Zahl von Wahlberechtigen (364.000) müssen 3,3% (12.000) frei unterschreiben. Die meisten Kantone fordern eine Unterschriftenleistung zwischen 2 und 3% der Wahlberechtigten und dies hat sich bewährt. Es gibt keine ernsthaften Bestrebungen diese Regelungen wegen „Demokratiemüdigkeit“ einzuschränken, es gibt bei durchschnittlichen Kosten von 1,5 Euro pro Abstimmung und Wahlberechtigen auch keine Diskussion über zu hohe Kosten der direkten Demokratie.
Thomas Benedikter |









