Das Vertrauen ins Volk ist einer der Eckpfeiler der Demokratie

Presseaussendungen
Zeig der SVP die rote Karte! PDF Drucken E-Mail

Zeig der SVP die rote Karte!

Die SVP-Spitze und SVP-Mandatare tun so, als wollten sie den Mitbestimmungwillen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. In Wirklichkeit wollen sie in der Landtagssession vom März ihren Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung durchdrücken, der echte Mitbestimmung einmal mehr verhindert.
  
Die SVP hat angekündigt, nach erfolgter Verabschiedung ihres Gesetzentwurfes, das Volk in einem Referendum über Annahme oder Ablehnung abstimmen lassen zu wollen. Dies wohl auch nur, weil sie sich von den entscheidenden Medien ausreichend gedeckt fühlt. Offensichtlich rechnet sie damit, dass sie in einer Volksbefragung (wie von der Initiative für mehr Demokratie schon im vergangenen Sommer vorgeschlagen), in der das Volk - vor einer Beschlussfassung - zwischen dem Volksbegehrens-Gesetzentwurf und dem SVP-Entwurf wählen könnte, unterliegen würde.   

Die SVP-Landtagsfraktion will also ein Grundgesetz, eine Regelung der Demokratie in unserem Land verabschieden, von dem sie selbst annimmt, dass sie nicht dem Mehrheitswillen im Volk entspricht.
Eine solche Vorgangsweise ist zutiefst undemokratisch und ein schlagender Beweis dafür, wie ernst es diese politischen Vertreter nicht nur mit der Mitbestimmung, sondern mit der Demokratie überhaupt nehmen.

Verlangt, in einer vom Landtag zu beschließenden Volksbefragung, wählen zu können
zwischen dem Volksbegehrens-Gesetzentwurf und dem SVP-Entwurf !

Zeig der SVP die rote Karte!

Hier die file icon pdf Rote_Karte_hv.pdf zum Ausdrucken auf kartoniertem Papier - frankieren und an die Landtagsfraktion (evtl. zu Händen einer Mandatarin oder eines Mandatars) abschicken. Den Gesetzestext haben für die SVP Arnold Schuler, Maria Kuenzer und Elmar Pichler Rolle eingebracht.
Oder Karten am Sitz der Initiative für mehr Demokratie oder bei ihren Bezirksgruppen abholen.

 
Landesautonomie contra Autonomie der Bürgerinnen und Bürger am Beispiel Schulautonomie PDF Drucken E-Mail

Im Zusammenhang mit der Aberkennung des Rechtes der Schulen, über ihren Schulkalender autonom zu entscheiden, stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:
 
Den Schulen wurde mit Staatsgesetz die Rechtspersönlichkeit und die Autonomie in Organisation und Didaktik zuerkannt. Mit dem Landesgesetz 12/2000 hat man dieser Autonomie schon weit weniger Rechnung getragen als im restlichen Staatsgebiet. Nun ist die Autonomie der Schulen weiter beschnitten worden: Nicht mehr die Eltern, Schüler, Lehrpersonen entscheiden mittels Abstimmungen über ihren Schulkalender, sondern die Landesregierung.

 
Mitglieder der Initiative für mehr Demokratie beschliessen in der Jahresversammlung ihr weiteres Vorgehen PDF Drucken E-Mail

Am vergangenen Samstag hat im alten Rathaus der Gemeinde Bozen die

17. Mitgliederversammlung der Initiative für mehr Demokratie stattgefunden. Im Zentrum der Diskussion stand die bevorstehende Behandlung des Volksbegehrens-gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie im Plenum des Landtages.

  
Dazu wurden mehrere Beschlüsse gefasst:
Die Initiative beharrt darauf, dass die wahlberechtigte Bevölkerung in einer beratenden Volksbefragung (diese kann der Landtag gemäß geltendem Gesetz vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes beschließen), bekunden können soll, ob sie dem Gesetzentwurf aus dem Volk oder jenem der SVP den Vorzug gibt. Das ist unabdingbar, wenn gewährleistet sein soll, dass das neue Gesetz dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger entspricht. Um diese Forderung zu unterstreichen, sind Aktionen geplant. Die Durchführung einer beratenden Volksbefragung hatte die Initiative schon im vergangenen Sommer zu Beginn der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss vorgeschlagen, woraufhin die SVP Anfang Jänner erklärt hat, dass sie selbst das Referendum gegen ihr Gesetz ergreifen will.

 
Volksbefragung zur Direkten Demokratie vor Landtagsentscheidung! PDF Drucken E-Mail

Der Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!

Heute wurde den Landtagsabgeordneten ein Offener Brief der Promotoren des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie und der unterstützenden Organisationen übergeben. In diesem wird der Landtag eingeladen, eine beratende Volksbefragung über die ihm in dieser Materie vorliegenden Gesetzentwürfe möglich zu machen und zu beschließen.
Eine Volksbefragung ist auf der Grundlage des geltenden Landesgesetzes 11/2005, Art 16 möglich und kann vom Landtag vor der Verabschiedung eines Gesetzes beschlossen werden.

Die SVP hat angekündigt, das Volk nur über ihr Gesetz abstimmen lassen zu wollen.

Es ist konstruktiver und zeugt von einem größeren Respekt der Bevölkerung gegenüber
, ihr eine Auswahl von Vorschlägen anzubieten, als sie vor ein Entweder-Oder zu stellen.

Es ist fair auch die Legitimität der anderen Vorschlägen zu respektieren, indem man sie zur Auswahl stellt, eine Legitimität, die durch die mehrfach bestätigte Zustimmung weiter Teile der Bevölkerung gegeben ist.

Es ist produktiver, sich jetzt von der Bevölkerung sagen zu lassen, welche Regelung sie vorzieht und sich dann für diese zu entscheiden, als zu riskieren, dass eine vom Landtag verabschiedete Regelung in einem Referendum abgelehnt wird und weitere Jahre für eine Neufassung vergehen zu lassen.

file icon pdf Offener Brief_an die Landtagsabgeordneten 10. Jänner_2012.pdf

 
Die doppelte Täuschung PDF Drucken E-Mail

Selbst Direkte Demokratie funktioniert für die SVP von oben nach unten

SVP-Obmann Theiner kündigt an, das Volk sowohl über das neue Wahlgesetz als auch über das Gesetz zur Bürgerbeteiligung abstimmen zu lassen. Dabei wird einmal mehr deutlich, was für ein verqueres Verständnis die SVP-Spitze von Direkter Demokratie hat: Selbst Direkte Demokratie funktioniert für sie von oben nach unten.

Jetzt, in der Stunde ihres größten Vertrauensverlustes gewährt sie gnädig von oben dem Volke die Möglichkeit, über zwei Gesetze abstimmen zu dürfen. Sie verweigert aber in ihrem Gesetz zur Bürgerbeteiligung (über das eben sie abstimmen lassen will) den Bürgern wirksame und bürgerfreundliche Kontroll- und Initiativrechte von unten. Damit versucht sie eine doppelte Täuschung:

 
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