Mehr Demokratie e.V. (bundesdeutscher Verein für mehr Demokratie)


Volksabstimmungen sind kein Allheilmittel. Aber sie sind eine wirksame Arznei gegen die Probleme unserer Politik.
Presseaussendungen
Referendum auch mit Zweidrittelmehrheit PDF Drucken E-Mail

Auch mit einer Zweidrittelmehrheit für ihr Bürgerbeteiligungs-Gesetz wird die SVP-Landtagsfraktion ein Referendum darüber nicht verhindern können

Im Hinblick auf eine mögliche abschließende Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung vor der Sommerpause stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:

  • Sollte der Gesetzentwurf wider Erwarten mit der Unterstützung von Oppositionsparteien mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden, dann werden auch die in diesem Fall vorgeschriebenen ca. 26.000 Unterschriften für das bestätigende/ablehnende Referendum gesammelt werden. Dazu sehen wir uns gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, inbesondere den 114.884, die in der Volksabstimmung 2009 für den Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Demokratie gestimmt haben. Der Gesetzentwurf der SVP-Landtagsfraktion ist ein Betrug an ihnen und an ihrem vom Autonomiestatut verbürgten Recht zur direkten Mitbestimmung der Landespolitik mit wirksamen Kontroll- und Initiativrechten.
  • Die SVP-Landtagsfraktion versucht jetzt mit einem Angebot zur Absenkung ihrer Unterschriftenhürde von 39.000 auf 19.000 die Landtagsabgeordneten der Opposition zu gewinnen, um damit das bestätigende/ablehnende Referendum zu vermeiden. Diese absurd hohe Zugangshürde hat die Initiative für mehr Demokratie von Anfang an als strategisches Manöver entlarvt: Die Hürde wurde bewusst so hoch angesetzt, um dann mit einer Absenkung auf eine immer noch zu hohe Unterschriftenzahl das große Entgegenkommen zu demonstrieren.
  • Die SVP-Führung redet jetzt bewusst nur von der nötigen Unterschriftenzahl und von ihrer Bereitschaft sie abzusenken. Damit will sie davon ablenken, dass die Verhinderung der Mitbestimmung nicht nur durch eine zu hohe Unterschriftenhürde gegeben ist, sondern durch die gesamte Verfahrensregelung in diesem Gesetzentwurf. Mitbestimmung würde mit diesem Gesetz auch dann nicht funktionieren, wenn die Hürde auf die einzig sachlich begründbare Höhe von ca. 10.000 Unterschriften festgesetzt würde. Möglich, dass das die meisten SVP-Landtagsabgeordneten nicht begriffen haben, weil sie sich nicht wirklich mit der Materie auseinandergesetzt haben und sie deshalb so überzeugt ihren Gesetzentwurf vertreten.
  • Würde die SVP-Führung wirklich Bürgerbeteiligung wollen - nicht zu reden von effektiver Mitbestimmung - dann hätte sie sich von Personen beraten lassen, die etwas von dieser Materie verstehen. Ganz im Gegensatz dazu hat sie alle fachlichen Hinweise auf die nicht gegebene Anwendbarkeit ihrer vorgeschlagenen Regelung in den Wind geschlagen. Der von ihr angekündigte konstruktive Dialog war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Wir messen sie an den Taten, nicht an ihren Worten!

siehe: Wie der SVP-Gesetzentwurf funktioniert und wie damit Volksabstimmungen und ihr positives Ergebnis verhindert werden können

 
Offener Brief an SVP-Obmann Theiner PDF Drucken E-Mail


Herr Obmann der Südtiroler Volkspartei,

es ist Zeit, Sie und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an Ihr persönliches Verhalten, das Ihrer Partei und Ihrer Abgeordneten im Südtiroler Landtag zu erinnern, nämlich an Ihren seit vielen Jahren beschämenden Umgang mit dem so hohen Gut der Demokratie, mit der Mitbestimmung, zum Schaden der Demokratie.

Damit auch deutlich ist, worum es geht: Der oberste Wert in einer Demokratie ist nicht, wie Sie vielleicht meinen mögen, das Recht vertreten zu werden, sondern die Beteiligung aller Betroffenen an den Entscheidungen, die für alle gelten.

hier der ganze Brief:

file icon pdf Offener_Brief_Theiner_März2013_Endf.pdf





 
Unsere Erwartungen an die politischen Vertreter im italienischen Parlament PDF Drucken E-Mail


im Zusammenhang mit der Reform des Autonomiestatutes

  • Abänderung des Art. 47, Abs. 4, des Autonomiestatuts, so dass die Volksinitiative (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) über die Regierungsformgesetze (direkte Demokratie und Wahlgesetz) explizit vorgesehen ist.
  • Einführung der Statutsinitiative als Bürgerrecht, d.h. eines Initiativrechts zur Abänderung des Autonomiestatuts durch Volksentscheid sowohl auf Initiative der Bürgerinnen und Bürger als auch des Landtages (mit qualifizierter Mehrheit).
  • Übertragung der Statutshoheit ans Land Südtirol (wie bei Regionen mit Normalstatut), somit der Möglichkeit der ständigen Reform des Statuts mit qualifizierter Mehrheit, unter Beibehaltung des Verfassungscharakters des Autonomiestatuts (also Notwendigkeit der nachfolgenden Verabschiedung der Statutsänderungen durchs Parlament, wie in Spanien).
  • Einführung der Möglichkeit eines Statutenkonvents oder einer „konstituierenden Landesversammlung“, die direkt vom Volk zu wählen ist.
  • Einführung des bestätigenden Referendums für Statutsänderungen in Südtirol.

im Zusammenhang mit der Reform der Demokratie in Südtirol

  • Erweiterung der demokratischen Beteiligung der Bürger/innen durch eine gute Regelung der direkten Demokratie mit Landesgesetz mit der gesamten Palette direkter Demokratie.
  • Weitestgehende Wahlfreiheit durch eine radikale Reform des Wahlrechtes
  • Neuregelung der Entlohnung der Politiker und Parteienfinanzierung durch Landesgesetz
  • Schaffung eines Rechts auf Transparenz der Landesverwaltung und der öffentlichen Behörden, die in Südtirol tätig sind (Transparenzgesetz mit entsprechendem Bürgeranwalt).
  • Schaffung eines Landesamtes zur Förderung der Bürgerbeteiligung.
  • Schaffung einer öffentlichen Einrichtung für die Überwachung des Pluralismus und Fairness im Medienwesen. Trennung von Medien, Parteien und politischen Ämtern.
  • Einführung des Finanzreferendums auf Gemeindeebene: ab einem bestimmten Ausgabevolumen muss auf Verlangen von z. B. 5% der Bevölkerung ein Volksentscheid abgehalten werden.
  • Auf Landes- und Gemeindeebene: kein Ausschluss von Sachthemen, aber Veto-Regelungen für Minderheiten, bzw. qualifizierte Abstimmungsregelungen bei "ethnisch sensiblen" Fragen.
  • Generelle Abschaffung des Beteiligungsquorums auf Gemeinde- wie auf Landesebene.
  • Demokratisierung einzelner Behörden; Verstärkung der direkten Aufsicht- und Kontrollrechte der Bürger, z. B. aller Landesgesellschaften.
  • Beteiligung der Bürger an den Steuerbehörden: die zukünftige Landesagentur für Einnahmen soll neben den Sozialpartnern und dem Land auch von Vertretern der Steuerzahler überwacht werden.
  • Energieversorgung: organisierte Mitsprache und unabhängige Vertretung der Bürger und Verbraucher in den öffentlichen Unternehmen der Energieversorgung.
  • Neue Formen der Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse, z. B. durch Planungszellen und Beteiligung im Vorfeld.
  • Ausbau und Absicherung der Autonomie der Schulen.
  • Ausbau der Gemeindeautonomie, vor allem durch Verringerung der finanziellen Abhängigkeit der Gemeinden vom Land und der Stärkung der Selbstfinanzierung durch eigene direkte Steuern und Einnahmen.
  • Einführung des Fachs Politik- u. Sozialkunde an allen Schultypen der Oberstufe
 
Wie die Demokratie funktionieren soll, können nur die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden! PDF Drucken E-Mail

Vor einem Jahr hat SVP-Obmann Theiner versprochen, dass die Südtiroler innerhalb des Jahres in einer Volksabstimmung über ein von der SVP vorgelegtes neues Wahlgesetz und ein Gesetz zur Direkten Demokratie entscheiden werden können. Weil diese Partei dabei nur ihre eigenen Machtinteressen verfolgt hat, stehen wir jetzt hingegen vor einem Scherbenhaufen der Demokratiegesetze in unserem Land. Die Lehre daraus ist die Bestätigung eines der obersten Grundsätze der Demokratie: Die Regeln der Demokratie dürfen nicht von der politischen Vertretung, sondern müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst oder von einem nur für diese Aufgabe von ihnen gewählten Konvent entschieden werden. Diesen Weg verfolgt die Initiative für mehr Demokratie beharrlich weiter.


 
Ohne korrekt handelnde politische Vertreter keine fairen und befriedigenden Volksabstimmungen! PDF Drucken E-Mail

Am Sonntag, den 25. November findet in der Gemeinde Mals die Volksabstimmung über den Bau eines Kraftwerkes am bisher naturnahen Rambach statt. Die Voraussetzungen, auch in Südtirol endlich eine Abstimmung zu erleben, die nach fairen Regeln für alle zufriedenstellend verläuft, schienen dieses Mal gegeben mit einer gerade erst vollzogenen Reform der Mitbestimmungsrechte in Mals, die beispielhaft ist.
Nun ist es leider aber auch dieses Mal noch nicht so weit, weil man den Wert guter Regeln für ein wirklich demokratisches Verfahren nicht ernst genug nimmt.

 
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