Die Supernova Volksabstimmung ist geplatzt
und hat überall ihre Trümmer verstreut.
Sie strahlen jetzt überall wie kleine Diamanten.

Erwin Demichiel

Aktuelles
Reformgesetzentwurf zur Direkten Demokratie PDF Drucken E-Mail

Der Weg zu einem besseren Gesetz zur Direkten Demokratie nach der Volksabstimmung 2009

In einer Klausur Anfang November 2009 wurde eine Doppelstrategie als erfolgversprechendste Vorgangsweise im Hinblick auf eine bevorstehende erneute Behandlung der gesetzlichen Regelung der Direkten Demokratie im Landtag vorgeschlagen. Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um eine weitest gehende parlamentarische Verbesserung der Regelung zu erwirken und zugleich die Voraussetzungen geschaffen werden, um nötigenfalls die unabdingbaren Verbesserungen direktdemokratisch durchzubringen.

Zur genaueren Ausarbeitung der Strategie ist eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die innerhalb des Jahres 2009 zu folgendem Ergebnis gekommen ist:

Das Ziel muss jetzt vorerst die grundsätzliche Anwendbarkeit des politischen Mitbestimmungsrechtes sein. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Mindestverbesserung des geltenden Gesetzes in folgenden Punkten:

1.    Absenkung des Quorums auf 15%;
2.    als Ersatz für die Schutzwirkung des hohen Quorums die Einführung einer Klausel zum Schutz der Grundrechte der drei Sprachgruppen;
3.    Möglichkeit der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung, möglichst mittels bestätigendem Referendum;
4.    Gewährleistung einer objektiven, umfassenden institutionellen Information. Eventuell wäre auch eine Einschränkung von Handlungen der Landesregierung vorzusehen, die die öffentliche Meinung im Hinblick auf Volksabstimmungen beeinflussen;
5.    die Möglichkeit der Volksabstimmung über die gesetzliche Regelung der Politikergehälter (dieser Punkt hat im Unterschied zu den übrigen nicht die Zustimmung von allen gefunden, so dass über dessen Aufnahme letztlich das Promotorenkomitee zu entscheiden haben wird).

Zugleich sollen noch einmal die wesentlichen Elemente einer optimalen Regelung der Direkten Demokratie, wie sie unser zur Abstimmung gebrachter Landesgesetzentwurf zusammenfasst, den Landtagsabgeordneten im Hinblick auf die Behandlung im Landtag nahegebracht werden.

Mit Zustimmung des Vorstandes ist ein Beschlussantrag in der Mitgliederversammlung vom 27. Februar 2010 eingebracht und von ihr verabschiedet worden.

Am 26. April 2010 ist von 57 Promotorinnen und Promotoren der Antrag auf Volksabstimmung über einen Gesetzentwurf zur Reform des geltenden Landesgesetzes zur Direkten Demokratie in vier Punkten eingebracht worden:

LANDESGESETZENTWURF ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE ABÄNDERUNG DES LANDESGESETZES vom 18.11.2005, Nr. 11 (Volksbegehren und Volksabstimmung)

1)    Schutzklausel für die Sprachgruppen
2)    Sachliche Information
3)    Absenkung des Beteiligungsquorums
4)    Einführung des bestätigenden / ablehnenden Referendums über Verwaltungsakte

 


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