Erich Kästner Wir müssen unseren Teil der Verantwortung, für das was geschieht und für das was unterbleibt, aus der öffentlichen Hand in die eigenen Hände zurücknehmen.
Materialien und Dokumente zum Volksbegehren 2011 zur Direkten Demokratie - das Volk begehrt, was es in der Volksabstimmung 2009 entschieden hat!
Hier finden Sie alle Informationen zum Volksbegehren, mit dem der "Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie - Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte", der in der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009 von fast 115.000 Bürgerinnen und Bürger angenommen worden und jetzt mit 12.556 beglaubigten Unterschriften im Landtag zur Behandlung eingereicht worden ist. In diesen Gesetzentwurf ist eine eigene Schutzklausel für die Sprachminderheiten aufgenommen worden, die diesen in ethnisch sensiblen Fragen ein Vetorecht sichert. Überdies wurde die Regelung der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung überarbeitet.
Das Volksbegehren wird getragen von 36 Organisationen und wurde am 8. März von den drei Promotoren, Stephan Lausch, Raffaella Zito und Otto von Aufschnaiter im Präsidium des Landtages eingebracht. Das Volksbegehren ist von den Bürgerinnen und Bürgern bis Mitte Juni 2011 im Rathaus der eigenen Gemeinde oder an Unterschriftentischen auf Straßen und Plätzen unterschrieben worden.