Der Weg zu einer bürgerfreundlichen Regelung der Direkten Demokratie nach der Volksabstimmung 2009!(aktualisiert am 1. Dezember 2012)25. Oktober 2009: Fast 150.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürger nehmen an der Volksabstimmung teil. Dabei stimmen 114.884 (83,1%) für den Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie.Der Gesetzesvorschlag der Initiative für mehr Demokratie, der von einem Bündnis von 43 Vereinigungen mitgetragen wurde, wird, obwohl er beinahe Gesetz geworden ist, von der SVP-Führung nicht weiter berücksichtigt.2011 legen drei SVP-Mandatare einen eigenen Reformentwurf vor, der zwar Vorschläge an die politische Vertretung möglich macht, mit absurd hohen Einstiegshürden und langen Vorlaufzeiten aber die Abhaltung von Volksabstimmungen verhindert.Daraufhin beschließt die Initiative in ihrer Mitgliederversammlung am 22. Jänner 2011 den aufgrund der Erfahrungen in der Volksabstimmung 2009 verbesserten Entwurf für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie als Volksbegehren im Landtag einzubringen.
Das Volksbegehren wird getragen von
36 Organisationen und am 8. März 2011 von den Promotoren, Stephan
Lausch, Raffaella Zito und Otto von Aufschnaiter im Präsidium des
Landtages eingebracht. Das Volksbegehren ist von 12.556 Bürgerinnen und
Bürgern bis Mitte Juni 2011 im Rathaus der eigenen Gemeinde oder an
Unterschriftentischen auf Straßen und Plätzen unterschrieben worden.Im Hinblick auf die Behandlung der verschiedenen Gesetzentwürfe im Landtag, schlägt die Initiative für mehr Demokratie im Sommer 2011 vor, dass die Bevölkerung in einer vom Landtag zu
beschliessenden beratenden Volksbefragung selbst entscheiden soll, welchen
Gesetzesentwurf sie vorzieht.Am 25. November 2011 kommt es in der Gesetzgebungskommission zum unerwarteten Abbruch der Scheinbehandlung des Gesetzentwurfes der Initiative.
Zu diesem Zweck gewinnt sie den Landtagspräsidenten Anfang 2012 dafür, einen Änderungsvorschlag einzubringen, mit dem eine Volksbefragung über mehrere Vorschläge möglich würde. Die Südtiroler Volkspartei lehnt es ab,
das Volk auswählen zu lassen. Dazu setzt sie den Landtagspräsidenten unter Druck, um den Termin einer fristgerechten Behandlung seines Vorschlags verstreichen zu lassen.Ein von der Initiative für mehr Demokratie beim IRI-Europe (Initiative and Referendum Institut) in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Kritik der Initiative am SVP-Gesetzentwurf. Es wurde Ende März 2012 vorgestellt.Am 12. April 2012 hat die SVP-Landtagsfraktion allein mit ihren Stimme die Gesetzesvorschläge der Initiative, der Bürgerunion und der Freiheitlichen abgelehnt und mit 16 gegen 13 Stimme ihren eigenen in die Artikeldebatte geschickt. Danach möchte sie in einem Referendum ihr Gesetz vom Volk absegnen lassen und zwar gekoppelt mit dem zum Erhalt ihrer absoluten Mandatsmehrheit abgeänderten Wahlgesetz. Unklarheit ist damit wieder vorprogrammiert. In ihrer maßlosen Selbstüberschätzung vergißt sie, dass sie mit ihrem Antrag auf Referendum den Bürgerinnen und Bürgern und den oppositionsparteien nicht das Referendumsrecht vorenthalten kann. Somit ist die groteske Situation vorhersehbar, dass alle das Referendum gegen das allein mit der absoluten Stimmenmehrheit der SVP im Landtag verabschiedete Gesetz zur Bürgerbeteiligung ergreifen werden.Die abschließende Behandlung und Verabschiedung des SVP-Gesetzes ist seit April 2012 ausständig. Erst nach seiner Verabschiedung und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt (aber vor seinem Inkrafttreten) kann dagegen der Antrag auf Referendum gestellt werden.Am 12. Juli hat im Südtiroler Landtag die abschließende Behandlung (die Redebeiträge im Video-Archiv des Landtages), die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf der SVP-Fraktion begonnen und ist am 13. Juli nach der Behandlung von 10 Artikel vor der Sommerpause des Landtages abgebrochen worden. Das, nachdem die SVP-Fraktion hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie mit diesem Gesetzentwurf nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch im Landtag isoliert ist. Bis zum Abbruch der Behandlung und zur Vertagung auf den 11. September, sind von ihr ausnahmslos alle Abänderungsanträge der Opposition abgelehnt worden und haben alle anderen Parteien gegen die Artikel Ihres Vorschlags gestimmt oder haben sich der Stimme enthalten.Die Initiative ist der Ansicht, dass es auf der Grundlage des SVP-Gesetzentwurfes keinen Kompromiss geben kann, zu Vieles und Wichtigstes fehlt, zu viele Mängel zeichnen diesen Entwurf aus, als dass man davon ausgehen könnte, in diesen entscheidenden Punkten mit der SVP ein Einvernehmen finden zu können. Hier die wichtigsten Punkte zur Ablehnung des SVP_Gesetzentwurfes
Bis heute, Anfang Dezember 2012, ist die Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes im Landtag nicht wieder aufgenommen worden, obwohl deren Fortführung nach der Sommerpause und nach Konsultationen mit den Oppositionsparteien vom Fraktionssprecher der SVP angekündigt worden ist.
Artikel zum Stand erste Jahreshälfte 2012: Art_vielgepriesene_bayerische_DD-Modell23032012.doc
Benedikter-SVP_direkt_Demokratie-6-9-11.doc
Minderheitenbericht_Klotz_zu_SVP-Gesetzentw.doc
Wie_das_SVPgesetz_funktioniert.doc
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Materialien und Dokumente zum Volksbegehren 2011 zur Direkten Demokratie - das Volk begehrt, was es in der Volksabstimmung 2009 entschieden hat!
Hier finden Sie alle Informationen zum Volksbegehren, mit dem der "Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie - Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte", der in der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009 von fast 115.000 Bürgerinnen und Bürger angenommen worden und jetzt mit 12.556 beglaubigten Unterschriften im Landtag zur Behandlung eingereicht worden ist. In diesen Gesetzentwurf ist eine eigene Schutzklausel für die Sprachminderheiten aufgenommen worden, die diesen in ethnisch sensiblen Fragen ein Vetorecht sichert. Überdies wurde die Regelung der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung überarbeitet.
Das Volksbegehren wird getragen von 36 Organisationen und wurde am 8. März von den drei Promotoren, Stephan Lausch, Raffaella Zito und Otto von Aufschnaiter im Präsidium des Landtages eingebracht. Das Volksbegehren ist von den Bürgerinnen und Bürgern bis Mitte Juni 2011 im Rathaus der eigenen Gemeinde oder an Unterschriftentischen auf Straßen und Plätzen unterschrieben worden.Hier die Ergebnisse der Unterschriftensammlung des Volksbegehrens 2011 nach Gemeinden und Bezirken
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Gesetzestext / Begleitbericht 2011 und Änderungen gegenüber 2009
Der vollinhaltliche Text des "Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie, Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte", der am 5. Juli 2011 mit 12.556 Unterschriften zur Behandlung im Landtag eingereicht worden ist
Begleitbericht Teil 1 zum obigen Landesgesetzentwurf
Begleitbericht Teil 2 zum obigen Landesgesetzentwurf
Die Änderungen 2011 gegenüber dem zur Volksabstimmung gebrachten Gesetzentwurf: Die Schutzklausel für die Sprachgruppen
Anschauliche Kurzdarstellung der Schutzklausel für Sprachgruppen
Die Änderungen 2011 gegenüber dem zur Volksabstimmung gebrachten Gesetzentwurf: Die Neuregelung der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung (das Verwaltungsreferendum)
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Kurzinfos: die wichtigsten Elemente und Verbesserungsvorschläge des besseren Gesetzes - 18 Änderungspunkte
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Gegenüberstellung: geltendes Landesgesetz - vorgeschlagene neue Regelung
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Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie I - Beteiligungsquorum
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Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie II - Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung
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Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie III - ein vollständiges Instrumentarium
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Die zehn Vorteile der direkten Demokratie - Wie ein Schweizer SVP Abgeordneter die Direkte Demokratie bewertet - SVP-Nationalrat Luzi Stamm
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Wie Direkte Demokratie die politischen Verhältnisse verändert (Thesen von Andi Gross) |
Gegenüberstellung Gesetzentwurf Initiative für mehr Demokratie und Vorschlag SVP (Stand Februar 2011)
Hilfsmittel zur Unterschriftensammlung 2011
Wer steht hinter der Volksinitiative 2009 und dem Volksbegehren 2011 für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie und wie ist es dazu gekommen?
Änderungen im Volksbegehrensgesetzentwurf 2011 gegenüber dem Volksabstimmungsgesetzentwurf 2009
Das geltende Landesgesetz und die Änderungen und Anpassungen zur Durchführung der Volksabstimmung über die vorliegenden Anträge:
Darstellung der Inhalte des Volksbegehrens 2011 und der Volksinitiative 2009 für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie
- Infoblatt Volksbegehren 2011
Infoblatt dt infoblatt it

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