Sigmar Gabriel, (bundesdeutscher Politiker, SPD)
"Wenn die Bürger abstimmen können, geben wir Politiker uns mehr Mühe."

Wie viel Unterstützung für eine Volksabstimmung ? PDF Drucken E-Mail

Damit eine Volksabstimmung stattfinden kann, muss eine festgelegte Anzahl von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eine solche verlangen. Wie viele Bürgerinnen und Bürger müssen es sein, um das Recht zu erhalten, alle Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung über ihre Frage an sie entscheiden zu lassen?
Die nötige Anzahl kann nicht einfach aus der Luft gegriffen werden. Es gibt eine juridisch logische Orientierung dafür und eine aufgrund von Erfahrungswerten.

a)    Wenn in der Demokratie eine Gleichberechtigung von Bürgerinnen und Bürgern und politischer Vertretung vorausgesetzt werden darf, dann müsste in diesem Fall gelten: gleich viel Zustimmung für die Ausübung des Rechtes auf Volksabstimmung, wie Stimmen nötig sind, um als Landtagsabgeordnete/r im Landtag die Möglichkeit zu haben, im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu bringen. Für ein Vollmandat braucht es max. 7 bis 8.000 Wählerstimmen. Im Sinne einer solchen Gleichberechtigung wäre also das die Größenordnung (ca. 2%)

b)    In dieser Größenordnung liegt auch die Vorgabe des Autonomiestatutes: Damit die Wahlberechtigten im Land mit dem bestätigenden/ablehnenden Referendum über die Annahme oder Ablehnung eines Grundgesetzes (Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie) entscheiden können, sieht das Autonomiestatut (bei Verabschiedung des Gesetzes mit absoluter Mehrheit der Landtagsabgeordneten) ca. 7.500 Unterschriften vor. Wird das Gesetz mit einer zwei Drittel Mehrheit verabschiedet, dann braucht es ca. 26.000 Unterschriften. In der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden.

c)    In der Schweiz liegen die Hürden in den Kantonen zwischen 0,9 und 5 %. In Deutschland zwischen 4 und 20 %. In der Schweiz ist Direkte Demokratie wirksam, in Deutschland irrelevant.

d)    Von 1957 bis 2005 gab es auch in Südtirol das abschaffende Referendum, also die Möglichkeit bestehende Landesgesetze oder Teile davon mit einer Volksabstimmung abzuschaffen. Dafür mussten 8.000 Unterschriften gesammelt werden.

 
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