(zurück zum Glossar) Einbringer E. sind Bürgerinnen und Bürger, die den Vorschlag zur Durchführung einer Volksabstimmung (z.B. über einen Gesetzentwurf oder Entwurf zur Änderung der Verfassung) vorlegen. Ital.: presentatore (nach oben)
E. sind Bürgerinnen und Bürger, die den Vorschlag zur Durchführung einer Volksabstimmung (z.B. über einen Gesetzentwurf oder Entwurf zur Änderung der Verfassung) vorlegen. Ital.: presentatore