Ursprünglich eine Regierungsform, in der die Herrschaftsgewalt in den Händen einer einzigen Person (Monarch) lag und an die Nachkommen weitervererbt wurde. In diesem Fall hattte der Monarch die unbegrenzte Macht in seinen Händen; man spricht auch von Absolutismus oder Alleinherrschaft.
Die erste konstitutionelle Monarchie entstand in England im Jahre 1688 nach der Glorreichen Revolution. An der Spitze des Staates und der Regierung steht ein Monarch, dessen Rechte nicht mehr absolut sind, sondern von der Verfassung eingeschränkt werden. Das Parlament hat das Recht der Gesetzgebung, eine unabhängige Justiz ist für die Rechtssprechung verantwortlich (Gewaltenteilung).
Aus der konstitutionellen M. ist die parlamentarische Monarchie hervorgegangen. Hier hat der Monarch rein repräsentative Aufgaben. Die Staatsgeschäfte werden von einer Regierung geführt, die dem Parlament verantwortlich ist.
Ital.: monarchia; konstitutionelle M. = monarchia costituzionale; parlamentarische M. = monarchia parlamentare; Absolutismus = assolutismo; Alleinherrschaft = potere assoluto