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Negativkatalog
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Liste der Gegenstandsbereiche, die von einer Volksabstimmung ausgeschlossen sind. Bei diesem Themenausschluss handelt es sich in der Regel um Angelegenheiten, die mit Geld zusammenhängen, z.B. um den Finanzhaushalt und um Ausgaben der öffentlichen Hand, doch auch um Gesetze zum Schutze der Minderheiten u.ä. Ein solcher N. wird von den politischen Institutionen festgelegt, da sie der Bevölkerung nicht zutrauen, mit den darin enthaltenen Gegenstandsbereichen - vor allem mit Geld - verantwortungsvoll umgehen zu können.
Das Gegenstück zum N. ist der Positivkatalog, in dem alle für die Volksabstimmung zugelassenen Argumente explizit aufgelistet sind.
Syn.: Ausschlusskatalog
Ital.: catalogo di esclusione
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