Mit einem V. entscheiden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger an der Urne über die Annahme oder Ablehnung eines Gesetzes bzw. Gesetzentwurfs, einer Verfassungsänderung oder über bestimmte Sachthemen (Bauvorhaben, Finanzhaushalt usw.).
V. und Volksabstimmung werden in der Regel synonym verwendet.