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Volksgesetzgebung

Von V. spricht man, wenn das Volk direkt gesetzgebende Gewalt hat und die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger direkt mittels Volksinitiative gesetzgeberisch tätig sind oder über Gesetze abstimmen. die vom Parlament beschlossen worden sind (Referendum). Die V. sieht sowohl einfache Gesetze als auch die Revision der Verfassung vor.
Das Volksgesetzgebungsverfahren ist in den verschiedenen Ländern, die direkt demokratische Instrumente vorsehen, unterschiedlich.

Ital.: legislazione popolare


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