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Die demokratiepolitische Beobachtungsstelle der Initiative für mehr Demokratie äußert sich aus Anlaß der letzthin erfolgten Ernennungen in einem Dokument zur Problematik des Verfahrens zur Bestellung des Verwaltungsgerichts. Sie stellt eine eindeutige Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung fest. Der ohnehin schon ausgeprägte Zweifel der Bevölkerung an der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts in Südtirol wird auf bedenkliche Weise bestätigt. Die staatliche und die lokale Exekutive können entscheidend Einfluß ausüben auf die Zusammensetzung jenes Organs, dem der Bürger seinen Rechtsschutz gegenüber diesen Institutionen anvertrauen soll. Der uralte Grundsatz, wonach sich keiner seine Richter selbst aussuchen können darf, ist hier außer Kraft gesetzt. |