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17-06-2003
Zum fortdauernden Referendumsdebakel in Italien


Das Referendum in Italien, das es in dieser Form sonst nirgendwo gibt, ist der kümmerliche Rest eines ursprünglich dem Schweizer Muster nachgebildeten vollständigen Instrumentariums direkter Demokratie, das 1947 der verfassungsgebenden Versammlung vorgelegen hat. Mehr haben die Furcht vor dem Volk und die Machtarroganz der Parteien nicht zugelassen. Wenn direkte Demokratie nicht funktioniert, dann liegt es nicht an der direkten politischen Beteiligungsmöglichkeit an sich, sondern daran, dass sie von der politischen Vertretung mit schlechten Regeln ver- oder behindert wird. Vor 130 Jahren in der Schweiz und 1995 in Bayern ist sie von den Bürgerinnen und Bürgern selbst errungen worden und funktioniert dort bestens.

Das Referendum in Italien ist als Instrument der Notwehr gegenüber dem Parlament vorgesehen worden. Mit der Auflage, dass die Hälfte der Stimmberechtigten zur Abstimmung gehen müssen, damit sie gültig ist, meinte man, müsse eine Mehrheit des wahlberechtigten Staats­volkes dem Parlament zuerst seine Legitimation nehmen, um etwas von ihm Beschlossenes außer Kraft setzen zu können. Das Referendum ist also nicht ein Beteiligungsinstrument, sondern das letzte Mittel sich gegen vollendete rechtliche Tatsachen, die das Parlament geschaffen hat, zu wehren.

Dieses Referendum wird dagegen seit geraumer Zeit als Steuerungsinstrument gesetzgebend verwendet. Kleine Parteien versuchen damit neue gesetzliche Tatsachen zu schaffen. Das kann nicht gut gehen. Es zeigt sich damit aber klar der Bedarf nach einem Instrument, mit dem die Bevölkerung unabhängig vom Parlament gesetzliche Regelungen einführen kann.


Wenn man das Referendum auf diese Weise verwendet, dann kommt man notgedrungen mit dem Beteiligungsquorum in Konflikt, denn dieses fördert die Nichtbe­teiligung. Es reduziert auf extreme Ausnahmefälle. Ein Notwehrinstrument braucht nicht die Möglichkeit lang und breit zu diskutieren, ob ein Gesetz abgeschafft werden soll oder nicht. Will man hingegen eine Angelegenheit neu regeln, dann muss man dafür viele Menschen erst interessieren und gewinnen können. Genau das Gegenteil macht man aber, wenn man die Gegner einer Neuregelung gewinnen lässt, indem diese zur Nichtbeteiligung aufrufen, die Diskussion verweigern, Information verhindern, damit das Quorum nicht erreicht wird und die Volksabstimmung ungültig ist.

Also, das richtige Instrument, die richtigen Regeln für den richtigen Zweck. Sinnvoller als Notwehr ist eine ganz normale Bremse, mit der man bei vermuteter Gefahr oder Problemen erst einmal anhalten kann um nachzufragen, ob solche auch von anderen empfunden werden. Folglich brauchen wir eine Referendumsmöglichkeit über Beschlüsse der politischen Vertretung bevor diese in Kraft treten. Über deren mögliche Wirkung muss ausgiebig diskutiert werden, Beteiligung ist gefordert. Will man Beteiligung, dann muss Beteiligung gefördert werden, indem man jene belohnt, die mitmachen wollen, indem man Information und Diskussion fördert.

Direkte Demokratie ist für Südtirol etwas Neues. Dass wir Bürgerinnen und Bürger jetzt neue Möglichkeiten der demokratische Mitbestimmung erhalten sollen, verdanken wir nicht unseren politischen Vertretern. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dazu sind uns vom italienischen Parlament geschenkt worden. Unsere politische Vertretung ist also darauf nicht vorbereitet. Bürgerinnen und Bürger haben hingegen ein ursprüngliches Interesse daran. Man sollte es schätzen, wenn sie ein Volksbegehren starten, mit dem sie vorschlagen, wie diese Materie gesetzlich geregelt werden soll. Sie sind es, die in Zukunft dafür sorgen können wollen, dass das, was von politischen Vertretern hier beschlossen wird, tatsächlich dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entspricht und dass sie selber über Vorschläge aus ihren Reihen verbindlich abstimmen können. Ihr eigener Vorschlag garantiert eine sinnvolle und anwendungsfreundliche Regelung. Dass er zumindest dem Interesse dem gesellschaftlich aktiven Teils der Gesellschaft entgegenkommt beweist schon die Unterstützung von über 30 ganz verschiedenen, großen und kleinen Organisationen im Land. Ob eine solche auch vielen einzelnen Bürgerinnen und Bürgern im Land wichtig ist, wird die Zahl der Unterschriften zeigen, mit dem sie dem Vorschlag politisches Gewicht geben können. Bis Mitte September kann das Volksbegehren im Rathaus der eigenen Wohnsitzgemeinde unterschrieben werden.

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