Heute und morgen wird unser Gesetzesvorschlag zur DD, der mit Volksbegehren im Herbst 2013 in den Landtag eingebracht wurde, von diesem abschließend behandelt. Es ist ein ausgewogener Gesetzesvorschlag, den in der Volksabstimmung von 2009 mehr als 114.000 Bürger befürwortet haben und der zum vierten Mal über ein Volksbegehren mit insgesamt über 41.000 Unterschriften in den Landtag gebracht wurde. Wenn die politische Mehrheit wirklich an der angekündigten gesellschaftspolitischen Erneuerung interessiert ist, dann wäre es jetzt eine gute Gelegenheit, das mit der Annahme unseres Gesetzentwurfes unter Beweis zu stellen.

Seit einigen Monaten führt der Gesetzgebungsausschuss eine Reihe einfacher und unverbindlicher öffentlicher Anhörungen von Bürgern und Organisationen zu den Themen Demokratie und Direkte Demokratie durch. Die Resultate dieser Anhörungen sollen bei der Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfes berücksichtigt werden.

Die Initiative für mehr Demokratie respektiert diese vom GGA initiierten Anhörungen. Vor allem respektiert sie die Bereitschaft zur Mitarbeit dieser Bürgerinnen und Bürger. Eine solche – wenn auch sehr einfache und bescheidene - Form von Bürgerbeteiligung kann ein positiver Schritt sein. Aus diesem Grunde hat sich die Initiative auch daran beteiligt.

Es ist aber zu befürchten, dass in der Mehrheitspartei jene Kräfte, die sich den alten Machtinteressen verpflichtet fühlen, weiterhin die Oberhand haben. Es bestünde dann die Gefahr, dass die große Bandbreite und die Unverbindlichkeit der in den Anhörungen gesammelten Aussagen von diesen Kräften benutzt wird, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens jetzt abzulehnen, die ihnen genehmen Aussagen in ihren eigenen Gesetzentwurf einfließen zu lassen und diesen dann als das Produkt eines umfassenden Partizipationsprozesses zu bewerben. Die genannten Anhörungen würden so als Alibi zur Durchsetzung alter politischer Positionen missbraucht.

Um diese Gefahr zu vermeiden, ist eine abschließende Volksbefragung zu beiden Gesetzentwürfen notwendig - dem des Volksbegehrens und dem der Gesetzgebungskommission.

Nur ein solches faires Vorgehen kann unter den gegebenen Bedingungen sicherstellen, dass wirklich die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können und ihnen nicht wieder ein internes Kompromissgesetz der Mehrheitspartei vorgesetzt wird.

Bozen, 3. März 2015


 Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an den Südtiroler Landtag sind eindeutig und klar:

  • Bei der Volksabstimmung 2009 haben 83% (!) der Abstimmenden (38,1,%) für den Vorschlag der Initiative für mehr Demokratie zur Regelung der Direkten Demokratie gestimmt. Wegen ca. 7.000 fehlender Stimmen ist der Gesetzentwurf nicht in Kraft getreten.
  • Als Antwort darauf hat die SVP einen Gesetzentwurf verfasst und im Landtag verabschiedet. Mit dem Nullquorum, der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung, mit der Möglichkeit des Gegenentwurfes des Landtages zu einem Initiativvorschlag und mit dem Abstimmungsheft ist sie den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger entgegengekommen. Aber im Gesetz waren auch unzumutbare Hürden und doppelte Unterschriftensammlung vorgesehen, hat das bestätigende Referendum (also die halbe DD) gefehlt, war die Volksabstimmung über die wichtigsten Gesetze ausgeschlossen und waren Verhinderungen verschiedener Art eingebaut.
  • Aus diesem Grund haben zwei Drittel der Abstimmenden das Gesetz beim Referendum 2014 abgelehnt.
  • Damit ist der Auftrag der Bürgerinnen und Bürger an den Südtiroler Landtag eindeutig und klar.
  • Im neuen Gesetz
    1. muss das Herzstück der Direkten Demokratie, das Referendum vorgesehen sein. Mit diesem soll die Bevölkerung darüber entscheiden können, ob ein neues Gesetz bzw. ein Beschluss der Landesregierung von Landesinteresse in Kraft tritt oder nicht;
    2. Volksabstimmungen dürfen nicht unmöglich gemacht werden mit absurd hohen und mehrfachen Unterschriftenhürden;
    3. Volksinitiativen müssen vor allem über die wichtigsten Bereiche möglich sein, wie z.B. über Steuern, Politikergehälter, demokratische Grundgesetze wie das Wahl- und das Direkte-Demokratie-Gesetz;
    4. Volksabstimmungen müssen auch nur in jenen Gemeinden durchgeführt werden können, die effektiv von den Beschlüssen der Landesregierung betroffen sind;
    5. Es braucht eine Garantie für wirklich unabhängige institutionelle Information;
    6. Es darf keine im Gesetz eingebauten Fallen mehr geben, die Volksabstimungen verhindern oder deren Ausgang manipulieren.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen zuletzt beurteilen und ausdrücken können, ob ihren Erwartungen entsprochen worden ist: Das ist möglich in einer beratenden Volksabstimmung, mit der sie zwischen dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens und jenem des Gesetzgebungsausschusses wählen können.

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