Der wunde Punkt beim neuen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie

Der erste Gesetzgebungsausschuss hat die Grundzüge seines Entwurfes zum neuen Gesetz zur Direkten Demokratie vorgestellt. Das bestätigende/ablehnende Referendum zu Beschlüssen der Landesregierung muss im Gesetzestext enthalten sein. 60.000 Unterschriften bei 4 Volksbegehren und einem Referendum sowie 115.000 Ja-Stimmen von Bürgerinnen und Bürger in der Volksabstimmung 2009 stehen hinter dieser Forderung.
Die Initiative für mehr Demokratie verfolgt die Arbeiten am neuen Gesetzentwurf mit großem Interesse und stellt dazu folgendes fest:

Es ist anzuerkennen, dass der Entwurf, der im Auftrag des Gesetzgebungsausschusses unter dem Vorsitz von Magdalena Amhof und mit der Mitarbeit von Ltabg. Brigitte Foppa geschrieben wird, sehr positive Elemente enthält. Die Güte des Endproduktes hängt aber von vielen noch zu regelnden Details ab. Die eigentliche Qualität und Wirksamkeit dieses Gesetzes wird aber davon bestimmt, ob der Ausschuss und dann das Plenum des Landtages sich dazu durchringen können, das bestätigende/ablehnende Referendum über Beschlüsse der Landesregierung vorzusehen. Großprojekte und viele andere wichtige Vorhaben auf Landesebene werden mit solchen Verwaltungsakten beschlossen und realisiert. So gerade wieder erlebbar an einem aktuellen Beispiel: die Landesregierung lässt eine neue Seilbahn nach Jenesien planen, die 25,4 Millionen Euro kosten und einen tiefgreifenden Eingriff in das zentrale Erholungsgebiet der Talferwiesen bedeuten würde. Ob die Bürgerinnen und Bürger damit einverstanden sind oder welche Vorschläge sie hätten, interessiert die Landesregierung nicht.

Es ist offensichtlich, dass der Gesetzgebungsausschuss unter dem Druck bestimmter einflussreicher Wirtschaftskreise steht, die verhindern wollen, dass die Bevölkerung nicht nur bei Gesetzen des Landtages, sondern auch bei Beschlüssen der Landesregierung das letzte Wort haben kann. Manche Ablehnung eines Großprojektes durch die Bevölkerung käme aber weiten, kleinteiligen Wirtschaftsbereichen zugute, weil damit mehr finanzielle Mittel für diese zur Verfügung stünden. Dass es keinen Grund für Bedenken und Ängste gibt, zeigt z. B. Bayern, in dessen Gemeinden seit 20 Jahren Direkte Demokratie im vollen Umfang praktiziert wird. Es wurden nicht weniger als 2.676 Verfahren (Bürgerbegehren und Ratsreferenden) zu Verkehrs-, Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs-, Infrastruktur-, Versorgungsprojekten usw. lanciert, von denen 1.629 in einen Bürgerentscheid mündeten. Die durchschnittliche Abstimmungsbeteiligung liegt bei über 50%. Nichts deutet darauf hin, dass Bayern von seinen Bürgern in den wirtschaftlichen Ruin getrieben wurde.

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