Zum Internationalen Tag der Demokratie und zur Einreichung von zwei Volksinitiativen

Demokratie ist ein Menschenrecht!

Plakat Internationaler Tag der Demokratie

15. September – die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2007 diesen Tag zum Tag der Demokratie erklärt. Demokratie ist ein Menschenrecht! Sie verweist dabei auf Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte von 1948. Dort heißt es:



„Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Und weiter:



„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“



Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont zu diesem Gedenktag, dass die Demokratie ein Prozess ist mit einem klaren Ziel: die Verwirklichung dieses Rechtes. Und sie betont, dass das Ideal der Demokratie nur wirklich und nur dann für alle ein Gewinn werden kann, wenn es von allen verfolgt wird: von der internationalen Gemeinschaft, den nationalen Institutionen, der Zivilgesellschaft und von jeder einzelnen Person.

Demokratie bedeutet also schon in ihrem Werdeprozess nicht Delegierung, sondern Beteiligung aller: alle sind gefordert!



Wir, die Initiative für mehr Demokratie und mit uns viele Organisationen der Zivilgesell­schaft und vor allem zig Tausend Menschen in unserem Land – ich erinnere an die 114.884 Menschen, die in der Volksabstimmung von 2009 für unseren Vorschlag einer vollständigen und anwendbaren Direkten Demokratie gestimmt haben –, nehmen diesen Auftrag seit einem Vierteljahrhundert wahr.



Gegen den Widerstand und gegen den großen Unwillen der regierenden Mehrheit, an diesem Prozess, an der Weiterentwicklung der Demokratie in unserem Land mitzuwirken.
Nicht nur, dass die Regierenden nicht aus eigener Initiative an einer ständigen Verbesserung der Demokratie arbeiten, nein, sie folgen nicht einmal der Aufforderung der UNO-Menschen­rechtskommission, unnötige Behinderungen und Einschränkungen in der Ausübung der politischen Beteiligungsrechte zu beseitigen. Sowohl der italienische Staat als auch das Land Südtirol haben die von der Kommission gesetzte Frist tatenlos verstreichen lassen. Wir haben vergeblich versucht, die politische Mehrheit zu bewegen, ihrer Aufgabe nachzukommen.



Also setzen wir zu einem neuen Schritt an, zu einem ganz grundsätzlich neuen Schritt!

Spruchbänder auf TReppe

Mit dem errungenen Recht, auch SELBST zu ENTSCHEIDEN, was gelten soll.

So wie es in der Menschenrechtscharta steht, also, unmittelbar zu wirken.

Am gestrigen 14. September haben wir im Landtag zwei Volksinitiativen eingebracht. Zwei Gesetzentwürfe, über die nächstes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger im Land in einer Volksabstimmung entscheiden werden, ob sie Gesetz werden sollen. Wenn sie von 15.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift verlangt wird!



Volksabstimmung worüber?



1. Über das, was die UN-Menschenrechtskommission von Italien und damit auch von Südtirol fordert! Eine einfachere Nutzung der politischen Beteiligungsrechte durch

    •    einen erweiterten Kreis von Beglaubigungsberechtigten, der hier sogar noch Gefahr läuft, eingeschränkt zu werden;
    •    die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung, wie sie eigentlich in Corona-Zeiten selbstverständlich möglich gemacht werden müsste, aber explizit im Regionalrat von der Mehrheit abgelehnt worden ist;
    •    eine institutionelle Information über eingebrachte Volksinitiativen, Referenden und Volksbegehren, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, und
    •    die Absenkung der Unterschriftenzahl für die verschiedenen Instrumente der Direkten Demokratie, wie sie vom Autonomiestatut genau vorgegeben ist.


2. Zur Einführung des Großen Landesbürgerrates. „Wir können uns jetzt selber helfen“ – ja. Aber wir brauchen auch die organisierte Möglichkeit, uns über die großen und schwierigen Fragen vertieft, gut informiert und mit Beteiligung aller, die beitragen wollen, zu verständigen. So wie es im Landtag leider nicht geschieht.
Ein Rat, der aus ausgelosten Bürgern besteht und so zusammengesetzt werden muss, dass er die Gesellschaft widerspiegelt. Wir erfinden nichts Neues. Solche Bürgerräte tagen mittlerweile in vielen Ländern, völlig unabhängig von den Regierungen, zu den schwierigsten Fragen der Gesellschaft. Vor allem zur drohenden Klimakatastrophe. Und weil die Klimakatastrophe alle unsere Probleme auf den Punkt bringt, und klar macht, dass wir weder menschen- noch erdenverträglich leben, sehen wir in unse­rem Vorschlag verpflichtend einen ersten Großen Landesbürgerrat zur drohenden Klimakatastrophe vor. Er muss drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes einberufen werden.



Jetzt hat eine Kommission, die aus drei ausgelosten Richtern besteht, einen Monat, also bis Mitte Oktober Zeit, diese zwei Anträge auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen. Anschließend werden die Unterschriftenbögen gedruckt und an die Gemeinden verschickt. Ab November können dort dann alle Wahlberechtigten diese beiden Anträge unterschreiben. Wenn wir die Unterschriften noch in diesem Jahr zusammen bekommen, dann geht sich die Volksabstim­mung noch vor dem nächsten Sommer aus.


Wenn nicht getan wird, was zu tun ist, dann helfen wir uns selber.
Jetzt geht es.
Wir alle sind gefordert!

 
 
 
 
 

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