Anmerkung zu Frage 12

„Auf der Grundlage des geltenden Wahlgesetzes kann von den Bürgerinnen und Bürgern nur der Landtag gewählt werden. Im Trentino beispielsweise gibt es auch die Direktwahl des Landeshauptmannes und in anderen Ländern kennen wir auch die Direktwahl der Regierung. Befürworten sie die Direktwahl des Landeshauptmannes? Befürworten sie die Direktwahl der Regierung?“

Die derzeitige Regelung sieht die Wahl des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau durch eine Mehrheit des Landtages vor. Der/die mit der Regierung beauftragte Landeshauptmann/ Landeshauptfrau sucht sich unter der Landtagsabgeordneten seine Regierungsmitglieder, die dann ebenfalls von der Landtagsmehrheit als Regierung gewählt werden. Damit hat man eine Regierung, deren Macht in der Landtagsmehrheit begründet ist. Der Preis für die damit gegebene „Stabilität“ ist, dass eine solche Regierung letztlich nur Ausdruck dieser Mehrheit ist und diese vertritt und damit nur ungefähr ein Drittel der Wahlberechtigten. Der/die designierte Landeshauptmann/ Landeshauptfrau stellt sich seine/ihre Mannschaft zusammen, die sich seiner Auswahl verdankt und folglich in allen Entscheidungen einem starken Loyalitätsdruck unterliegt. Diese Form des Zustandekommens der Regierung ist Ausdruck eines hierarchischen (pyramidalen) Politikverständnisses, das letztlich zu einer immer größeren Machtkonzentration in den Händen der Regierung geführt hat. Ihre Macht verdankt sie dem gewonnenen Konkurrenzkampf zwischen Parteien, von denen die „Verlierer“ (die meistens annähernd die Hälfte der Vertretung ausmacht) angesichts des gegenseitigen Stützaktes zwischen Regierung und Vertretungsmehrheit, gewissermaßen in der Regel von der aktiven, umsetzungsstarken Politik ausgeschlossen bleiben.

Eine Direktwahl des Landesregierung durch die Wähler beinhaltet automatisch die Verpflichtung zur Konsensarbeit ihrer Mitglieder, d.h. zur Lösungssuche auf der Grundlage verschiedener politischer Ausrichtungen, denn sie sind nicht Ausdruck der Mehrheit im Landtag, sondern der parteiübergreifenden Auswahl von Personen, die von den verschiedenen Parteien zur Wahl aufgestellt worden sind. Es liegt nahe anzunehmen, dass die Entscheidungen einer solchen Regierung in der Regel von einem größeren Anteil der Wählerschaft geteilt werden können. Von den Regierungsmitgliedern wird dabei allerdings die Fähigkeit der Konsenssuche abverlangt.

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