Die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen, die bei der Landesabteilung Zentrale Dienste eingerichtet wurde, hat den Antrag auf gesetzeseinführende Volksabstimmung, welcher am 26. April 2010 vom Promotorenkomitee, vertreten durch Stephan Lausch hinterlegt wurde, nach eingehender Überprüfung als unzulässig erklärt.
Referendumsantrag von Stephan Lausch unzulässig / Union
(auf www.suedtirolnews.it)