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Initiative für mehr Demokratie - Südtirol / Iniziativa per più democrazia - Alto Adige / Scomenciadia por plü democrazia - Südtirol

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AKTUELLES

Politische Mitbestimmung in der Gemeinde -
die Satzungsautonomie der Gemeinde haben wir und
Bayern als ein nachahmbares Beispiel auch!


Am 14. Mai 2008 hat die Gemeinde Bozen einen Informationsabend zur Neuregelung der politischen Mitbestimmungsrechte in ihrer Gemeindesatzung  organisiert und dazu zwei berufene Referenten geladen: Fabrizio Clementi, Mitarbeiter des ANCI (Associazione Nazionale Comuni Italiani) und Roman Huber (Geschäftsführer des Bundesvereins 'Mehr Demokratie' e.V. in Deutschland).

Fabrizio Clementi arbeitet seit über zwanzig Jahren auf institutioneller Ebene, im Forschungsbereich und als Berater von Gemeinden am Thema 'Autonomie der Gemeinden' und war maßgeblich an deren Konkretisierung mit dem im Zuge der Verfassungsreform 2001 neu formulierten Art. 117 beteiligt.  Auf dieser Grundlage, erläutert Fabrizio Clementi, ist es möglich, die politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu einem tragenden Element der Regierung und der Selbstverwaltung der Gemeinden zu machen.

Roman Huber ist seit Ende der 80er Jahre am Aufbau der 'Mehr Demokratie' Bewegung in Deutschland beteiligt, hat maßgeblich am ersten großen Erfolg mit der Einführung von Direkter Demokratie
mit landesweitem Volksentscheid in den Kommunen Bayerns mitgewirkt und ist mit zahlreichen Untersuchungen zur Realität der Direkten Demokratie in Deutschland einer der besten Kenner der Zusammenhänge zwischen der Ausgestaltung der die Direkte Demokratie bestimmenden Regeln und ihrer diesen entsprechende Wirkweise.


Videoaufzeichnung des Vortrags von Fabrizio Clementi (ital. Sprache, Dauer: 26 Min.)
Video herunterladen  78,4 MB in 17 min bei 78 KB/sec (rechte Maustaste klicken, "Ziel speichern unter" anklicken, Ordner auswählen, in dem abgespeichert werden soll)


Videoaufzeichnung des Vortrags von  Roman Huber (dt. Sprache, Dauer: 35 Min.)
Video herunterladen  85 MB in 20 min bei 78 KB/sec (rechte Maustaste klicken, "Ziel speichern unter" anklicken, Ordner auswählen, in dem abgespeichert werden soll)



Sage Deiner Gemeinde, wie Du mitbestimmen willst

Wähle die Karten, mit denen Du auch Mitbestimmungsmöglichkeit zu Fragen der Urbanistik, über die Gemeindesatzung selber, nicht zu hohe Unterschriftenzahlen und die Abschaffung des Beteiligungsquorums oder zumindest eine drastische Absenkung verlangen kannst und schicke sie per e-mail der Gemeinde Bozen.

Wie funktioniert es?
1.   wenn Du die Worte über den Karten anklickst (Beteiligung, Satzung ...), kannst Du die Karten herunterladen und auf Deinem PC abspeichern;
2.   wenn Du die Karte anklickst, geht die E-Mail Maske mit der E-Mail Adresse des zuständigen Amtes der Gemeinde auf;
3.   Du kannst Deine Wünsche per E-Mail schreiben oder einfach die Karten anhängen, die Du heruntergeladen hast.

Beteiligung Satzung Unterschriften Quorum
Kartlbeteiligung Kartlsatzung Kartlunterschriften Kartlquorum



unser Forderungskatalog zum Revisionsentwurf der Gemeindesatzung Bozen

DIE GEMEINDESATZUNG GEHT UNS ALLE AN!

SIE REGELT DIE GRUNDRECHTE UND DIE FUNKTIONSWEISE UNSERER GEMEINDE UND DAMIT AUCH DAS AUSMASS DER BÜRGERLICHEN MITBESTIMMUNG.

Wir laden Sie ein, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und der Gemeindeverwaltung Ihre Meinung und Ihre Vorschläge zum vorliegenden Satzungsänderungsentwurf mitzuteilen. Hier finden Sie die Stellungnahme und die Änderungsvorschläge unserer „Initiative“. Sie machen deutlich, wie wichtig es ist, dass sich viele Organisationen und Bürger/innen zu Wort melden und Einspruch erheben. Nehmen Sie, bitte, diese Punkte als Anregung zu einer eigenen Stellungnahme.

DIE GEMEINDE SIND WIR !
ES KANN UNS NICHT GLEICHGÜLTIG SEIN, WELCHE MÖGLICHKEITEN WIR BÜRGER/INNEN IN ZUKUNFT HABEN, DIE ENTWICKLUNG UNSERER STADT MITZUGESTALTEN.



Ein Musterbeispiel für die Wirkweise der Direkten Demokratie


Hören Sie sich die Stellungnahme eines Mitglieds des Schweizer Bundesrates (Regierung) zur Volksinitiative "Volkssouveränität gegen Behördenpropaganda" an, über die das Schweizer Stimmvolk am 1. Juni abgestimmt und die es mehrheitlich abgelehnt hat. Achten Sie auf die Aussage des Bundesrates darüber, was geschieht, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.

Den gesprochenen Beitrag können Sie mit dem VLC media player abspielen, der kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden kann unter  http://www.chip.de/downloads/VLC-media-player_13005928.html  (9,00 MByte ab Win 98).

Ein neues Buch von Thomas Benedikter zur Notwendigkeit einer Reform der Instrumente Direkter Demokratie in Italien 







Direkte Demokratie verbessert repräsentative Demokratie

„Wenn Bürgerinnen und Bürger ein gutes Instrumentarium der Direkten Demokratie umfassend und wirksam einsetzen können, verbessert das die Politik nachhaltig auch ohne, dass es ständig genutzt wird. Eine politische Mehrheit kann mit Entscheidungen, die an den Bürgerinnen und Bürgern vorbeigehen, nicht immer wieder riskieren, mit dem Referendum eingebremst zu werden oder mit Initiativen links liegen gelassen zu werden, weil sie wichtige Anliegen nicht behandelt. Sie wird beginnen, ihre Entscheidungen mit mehr Bedacht auf eine mehrheitliche Zustimmung in der Bevölkerung anzugehen. Diese Vorauswirkung hat Direkte Demokratie nur, wenn sie wirksam angewandt werden kann. Zum Beispiel lässt das Beteiligungsquorum die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen so oft scheitern, dass Politiker eine delegitimierende Wirkung von Volksabstimmungen nicht fürchten müssen.“
Das ist eine der zentralen Botschaften von Claude Longchamp, dem Schweizer Historiker, Politikwissenschaftler, Kommunikationsforscher – der Mann, der im Schweizer Fernsehen schon über hundert Volksabstimmungen kommentiert hat. Er war vom 1. bis zum 3. Februar mit zwei Vorträgen in Bozen.



"Echte Demokratie ist doch kein leerer Wahn."



Die Demokratie in der Schweiz ist sicher nicht vollendet, aber sie ist ein ganzes Stück weiter, als in allen anderen Ländern. Es stellt sich  die Frage, wie es nun um diese Demokratie bestellt ist, in einer Zeit, in der Freiheit mehr die Freiheit des Konsumie­rens, als die des politischen Handelns ist und Sicherheit mehr in einer materiellen Verbarrikadierung, als in der Pflege und Praxis einer Rechtskultur und ethischer Werte gesucht wird? Gibt sie heute den Menschen noch die Möglichkeit für ihre Freiheit und Sicherheit zu sorgen, wissen die Menschen sie zu ihrem Wohl zu nutzen?


Eine partizipative Demokratie ist möglich,
wenn die Bürgerinnen und Bürger es wollen!

Im ausgehenden Jahr haben Bürgerinnen und Bürger in Südtirol und beispielhaft für ganz Italien etwas Außerordentliches erwirkt: Sie werden jetzt in einer Volksabstimmung selbst entscheiden, wie die demokratischen Regeln zur politischen Mitbestimmung gestaltet sein sollen. Dies gewissermaßen mit doppelter Berechtigung, sind doch zweimal so viel Unterschriften für die Durchführung der Volks­abstimmung über das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie abgegeben worden, als vom Landes­gesetz verlangt. Das Recht, das ihnen die Möglichkeit dazu gibt, ist von den Bürgerinnen und Bürgern selbst erstritten worden.

siehe Presseaussendung zum Jahreswechsel

Beteiligen! Nicht teilen lassen!


 

Italienweit erstes propositives Referendum in der Autonomen Region Aosta ist an 45% Beteiligungs­quorum gescheitert und war doch reformwirksam!

siehe Presseaussendung



Die Initiative bezieht Stellung zur Wahlrechtsreform

Für ein bürgerfreundliches Wahlrecht

Wahlrechtsreform: Die Spielregeln der repräsentativen Demokratie aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger

Endlich listenübergreifendes Wählen, freie Kandidatennominierung (Vorwahlen) und Privilegien­reduzierung, personelle Trennung von Landtag und Landesregierung sind notwendige Bedingungen für Demokratisierung und Versachlichung der Politik!
Presseaussendung herunterladen



Der lange Weg zu einer gut funktionierenden Direkten Demokratie in Südtirol


Volksbegehren
1995
14 Organisationen
4.800 Unterschriften
vom Regionalrat angenommen, von der Italienischen Regierung rückverwiesen


Volksbegehren
2003



30 Organisationen



6.300 Unterschriften
Verabschiedung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie angeregt, der Vorschlag selbst wurde aber vom Landtag abgelehnt
Volksinitiative 2007
40 Organisationen 26.000 Unterschriftender Vorschlag zur Neuregelung der Direkten Demokratie kommt 2009 zur Volksabstimmung, die gültig ist, wenn mindestens 40% der Stimmberechtigten daran teilnehmen

Noch nie, wie bisher stehen wir mit diesem Erfolg jetzt aber auch vor einer gewaltigen Herausforderung: die Volksabstimmung 2009 zu gewinnen, zu der alle Stimmberechtigten im Land aufgerufen sind, das heißt mindestens 160.000 StimmbürgerInnen zu ihrer Stimmabgabe zu bewegen. Damit dürfen wir nicht erst ein paar Monate vor der Abstimmung, sondern müssen wir, auf geeignete Weise schon jetzt beginnen. So viel, wie zu gewinnen ist, ist auch zu verlieren.
So wie wir meinen, dass es für die Politik besser ist, wenn viele mitdenken, so gilt auch für unsere Sache: den besten Weg finden wir zusammen.





Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden im Jahr 2009 in einer Volksabstimmung darüber entscheiden, wie sie in Zukunft selbst politische Sachentscheidungen treffen wollen!

Nach Überprüfung der eingereichten 26.000 Unterschriften zur Unterstützung des Antrages auf Volksabstimmung über das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie hat die zuständige Richterkommission jetzt die Volksabstimmung für durchführbar erklärt. Unmittelbar darauf hat Landeshauptmann Durnwalder seine Entscheidung bekanntgegeben, alle fünf derzeit vorliegenden Anträge auf Volksabstimmung an einem gemeinsamen Termin im Jahr 2009 dem Volk zur Abstimmung vorlegen zu wollen.

siehe Presseaussendung und erläuternde Details sowie Dekret des Landeshauptmannes
Stand 21. Juli 2007




26.000 Bürgerinnen und Bürger

haben den Antrag auf Volksabstimmung über das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie unterschrieben!

Stand 16. Juni 2007

Die 56 Promotinnen und Promotoren, unterstützt von 40 Organisationen, haben so belegen können, dass zweimal so viel Menschen, als vom geltenden Gesetz verlangt, in einer Volksabstimmung darüber entscheiden wollen, ob ihr Gesetzesvorschlag an die Stelle des geltenden treten soll. Die Volksabstimmung wird aufgrund der vom geltenden Landesgesetz vorgesehenen Sperrfrist von 12 Monaten vor und sechs Monaten nach Landtagswahlen, voraussichtlich im Herbst 2009 stattfinden.

Die Ergebnisse der Unterschriftensammlung Gemeinde für Gemeinde.

Siehe auch Presseaussendung




VKE Kinderfest in Bozen


Bozen Samstagmarkt


Brixen


Bruneck


Bruneck


Sterzing


Auer



Der Weg ist frei! Jetzt geht es um die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zu unserem Vorschlag!




Das mit der Prüfung der Zulässigkeit des Antrages auf Volksabstimmung über "Das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie" befaßte Richterkollegium hat diesen für rechtmäßig befunden und somit grünes Licht gegeben für den weiteren, vom Gesetz vorgeschriebenen Weg. Demzufolge müssen die Promotoren des Antrages jetzt im Zeitraum von 3 Monaten die Zustimmung von mindestens 13.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern erhalten um das Recht auf Volksabstimmung über den eigenen Vorschlag zu erhalten.


(siehe Presseaussendung vom 19.2.2007)



Auftakt für die Volksinitiative 2007
"Das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie"
Antrag auf gesetzeseinführende Volksabstimmung eingereicht


Damit setzt die Initiative für mehr Demokratie in die Tat um, was sie zur Verabschie­dung des anwendungsfeindlich Landes­gesetzes zur Direkten Demokratie im Sommer 2005 angekündigt hat: "Wir werden dieses Gesetz jetzt mit der Möglichkeit der gesetzesein­führenden Volksab­stimmung nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden zu lassen, nach welchen Regeln sie in Zukunft mitentscheiden wollen."




56 Promotoren haben diesen Antrag am 15. Dezember, auf den Tag genau ein Jahr nach dem Inkrafttreten des vom Landtag verabschiedeten restriktiven Landesgesetzes zur Direkten Demokratie im Beisein des Landtagspräsidenten Riccardo dello Sbarba unterschrieben, der die Beglaubigung der Unterschriften vorgenommen hat (siehe Presseaussendung).


Das Promotorenkomitee


Walther Andreaus, Christine Baumgartner, Rudolf Benedikter, Thomas Benedikter, Karl Berger, Anita Bozzetta, Thomas Bracchetti, Walter Casotti, Thomas Clementi, Salvatore Cavallo, Hubert Comploi, Luigi Costalbano, Alessandro Cosi, Sara D’Agostini, Diego Delmonego, Fabio De Gaudenz, Emmy Delazer, Oswald Eisenstecken, Maria Teresa Fortini, Pierluigi Gaianigo, Josef Gruber, Gerda Gius, Gerda Fulterer, Robert Hochgruber, Elisabeth Ladinser, Oswald Lang, Gianni Lanzinger, Stephan Lausch, Markus Lobis, Francesca Miori, Annamaria Molin, Josef Oberhofer, Werner Palla, Johanna Plasinger, Doriana Pavanello, Andreas Penn, Maria Theresia Pernter, Christine Pichler, Roberto Pompermaier, Diego Poggio, Andrea Righi, Martin Schweiggl, Simonetta Stringari, Andrea Terrigno, Hugo Terzer, Sybille Tezzele Kramer, Liliane Trentinaglia, Donatella Trevisan, Christian Troger, Martin Vieider, Otto von Aufschnaiter, Anton von Hartungen, Claudio Vedovelli, Luis Vonmetz, Manfred Weger, Roman Zanon




Bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages haben 36 Organisationen beschlossen diese Volksinitiative zu unterstützen:


Das Bündnis für mehr Demokratie


ACLI
AGO
ALU Arbeitsgemeinschaft Lebenswertes Unterland
Arche B Verein für umwelt- und menschengerechtes Bauen und Leben
ASGB
Associazione ambiente e salute/Verein Umwelt und Gesundheit
AVS Alpenverein Südtirol
Belgische Stiftung WIT
Bund Alternativer Anbauer
Bund der Genossenschaften/Lega delle Cooperative
CGIL/AGB
Cittadinanza attiva
Comitato per la difesa e il rilancio della Costituzione
Dachverband für Natur- und Umweltschutz
democracy international
Filmclub
Frauenforum/forum delle donne/forum dle ëres
GS - Gewerkschaft der Landesbediensteten
Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche
Heimatpflegeverband
IMM/Initiative Mobilität Meran
Katholischer Familienverband Südtirol
Landesbeirat für Chancengleichheit
Lia per natura y usanzes
Mehr Demokratie e.V.
OEW Organisation für Eine Welt
Plattform Pro Pustertal
SGB/CISL
sh/asus HochschülerInnenschaft
Südtiroler Jugendring
Südtiroler Transitinitiative Südtirol/Sudtirolo
Umweltgruppe Bozen
Umweltschutzgruppe Vinschgau
Umweltschutzgruppe Eppan
Umweltschutzgruppe Ulten
Verbraucherzentrale Südtirol/CTCU
VKE
Ilse Waldthaler Stiftung
WWF Meran


Der Zeitplan für die Volksinitiative 2007

"Das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie"


  • Innerhalb 20. Februar 07 Überprüfung der Zulässigkeit des Antrages vom dafür vorgese­henen dreiköpfigen Richterkollegium;
  • Ist die Überprüfung positiv, dann startet am 8. März die Kampagne zur Sammlung der 13.000 beglaubigten Unterschriften und muss Anfang Juni abgeschlossen sein;
  • Juni 2007 Überprüfung der Durchführbarkeit der Volksabstimmung;
  • Wird die Durchführbarkeit attestiert, dann erfolgt von Juli bis Ende des Jahres 2007 die Behandlung des Gesetzentwurfes im Südtiroler Landtag;
  • Wird dem Anliegen nicht mit einem Gesetz des Landtages entsprochen, dann kommt es gemäß geltendem Landesgesetz nach einer Aussetzung aller Handlungen, die im Zusammenhang mit der Volksabstimmung stehen, 12 Monate vor und 6 Monate nach den Landtagswahlen 2008 im Mai/Juni oder im Herbst 2009 zur landesweiten Volks­abstimmung.
  • In der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden, wenn mindestens 40% der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligen.




Das Neueste von der Direkten Demokratie in Deutschland
link zum newsletter des OMNIBUS für DIREKTE DEMOKRATIE
 


13. Juli 2005: 29 welke Rosen für die Ja-Sager im Landtag zum SVP-Gesetz. "Danke für das Gesetz zur Direkten Demokratie ... aber ein Gesetz wie dieses kann die politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger nicht zum Blühen bringen. Deshalb überreichen wir nur eine welke Rose. Wir sehen das Gesetz als Mißtrauenserklärung dem Volk gegenüber. Das nächste Mal wenden wir uns direkt an das Volk!"     Das Promotorenkomitee


Wir wollen ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie!


Am 15. Dezember 2005 ist ein Landesgesetz in Kraft getreten, das die politischen Mitbestimmungsrechte in Südtirol neu regelt. Es ist das vorläufige Ergebnis unserer 10jährigen Bemühungen. Das aufregend Neue daran ist, dass die Wahlberechtigten in Südtirol damit erstmals direkt gesetzgebende Gewalt erlangen (d.h. sie können in einer Volksabstimmung darüber entscheiden, ob ein von BürgerInnen eingebrachter Gesetzentwurf rechtskräftig werden soll). Das Altbekannte daran ist, dass das Gesetz diese Rechte so einschränkend regelt, dass es kaum angewandt werden kann. Eine Anwendung ist nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Letztlich hat der Südtiroler Landtag mit dem geltenden Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern damit aber die Möglichkeit gege­ben, selbst darüber zu entscheiden, wie sie in Zukunft direkt politisch mitentscheiden wollen. Dazu müssen allerdings hohe Hürden bewältigt werden. Vor dieser Herausforderung stehen wir nun. Unsere Mitgliederversammlung hat beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode dieses Recht zu nutzen und eine Volksinitiative für ein gut anwendbares, für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie zu lancieren und darüber im Jahr 2009 (das 200. Jubiläum der Tiroler Freiheitskämpfe!) eine erste landesweite Volksabstimmung zu erwirken. Eine vom Vorstand eingesetzte Arbeitsgruppe hat Vorschläge zu einer weiteren Verbesserung des 2003 von der Initiative für mehr Demokratie als Volksbegehren im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf ausgearbeitet.  Diese werden am 10. Juni 2006 bei einer eigenen Veranstaltung allen Mitgliedern und Interessierten zur weiteren Bearbeitung und Begutachtung vorgelegt.


Nähere Einzelheiten finden Sie unter Volksinitiative
(word-Datei 35 kB).

Was ist ein Besseres Gesetz zur Direkten Demokratie?
(word-Datei
50 kB)


TERMINE


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PRESSEMITTEILUNGEN

15.09.2006
Die Initiative für mehr Demokratie bedauert überstürzten Alleingang der Union f. S. in Sachen Änderung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie und hofft auf ein einsichtiges zurückstehen im Sinne der Sache.

21.08.2006
Zurück aus Bern: Delegation in den wesentlichen Punkten bestätigt

16.08.2006
Delegation der Initiative für mehr Demokratie zu Arbeitstreffen in der Sektion Politische Volksrechte der Schweizer Bundeskanzlei

21.06.2006
Wahlrechtsreform: Die Spielregeln der repräsentativen Demokratie aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger


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Last modified 2008-08-07 05:13 PM
 

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