DAS BESSERE GESETZ ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE
Der Gesetzesvorschlag für "Das Besseres Gesetz zur Direkten Demokratie", der am 20. Dezember mit Antrag auf gesetzeseinführende Volksabstimmung von 56 Promotorinnen und Promotoren, sowie bis dahin unterstützt von 36 Organisationen bei der Landesverwaltung eingebracht worden ist, hat den Gesetzentwurf, der 2003 als Volksbegehren in den Landtag eingebracht worden ist, zur Grundlage. Dieser ist in einigen bedeutsamen Punkten weiter verbessert worden. So ist im neuen Entwurf beispielsweise die Möglichkeit der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung auch auf lokaler Ebene vorgesehen, wenn mindestens 10 Gemeinden oder 10% der Stimmberechtigten sich daran beteiligen.
Mit dem Volksbegehrensgesetzentwurf von 2003 haben wir die Verabschiedung eines Landesgesetzes erwirkt, das es jetzt, wenn auch schwer anwendbar mit hohen Hürden erlaubt, das das Volk selbst in einer ersten landesweiten Volksabstimmung entscheiden zu lassen, ob bessere Regeln zur Direkten Demokratie in Kraft treten oder die derzeit geltenden weiterhin in Kraft bleiben sollen.
Landesgesetzentwurf zur direkten Demokratie:
Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte
Gesetzentwurf als PDF-Datei (244 kB)
Die Neuerungen (word-Datei 37 kB) wie auch der Gesetzentwurf selber sind in Auseinandersetzung mit vielen der unterstützenden Organisationen, im Austausch mit vielen Menschen und unter der Aufsicht von Juristen, Verfassungsrechtlern und nicht zuletzt dank der Beratung durch die Sektion Politische Rechte der Schweizer Bundeskanzlei zustande gekommen.