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Initiative für mehr Demokratie - Südtirol / Iniziativa per più democrazia - Alto Adige / Scomenciadia por plü democrazia - Südtirol

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2008-11-29
09:00-12:00 Das Menschenbild der Direkten Demokratie
 

SATZUNG

SATZUNG
der
INITIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE
INIZIATIVA PER PIÙ DEMOCRAZIA
SCOMENCIADÌA POR PLÜ DEMOCRAZIA

Für eine Kultur souveräner Bürgerinnen und Bürger
Per una cultura della sovranità dei cittadini e delle cittadine
Por na cultura de zitadins sovranns

"Jede Person hat das Recht sich an der Führung des eigenen Landes zu beteiligen, sowohl direkt, als auch über frei gewählte Vertreter":
Allgemeine Deklaration der Menschenrechte (Art. 21)

_______________________________________________


Art. 1

Art. 2

Art. 3

Art. 4

Art. 5

Art. 6

Art. 7

Art. 8

Art. 9

Art.10

Art.11

Art.12

Art.13

Art.14

Art.15

Art.16

Art.17

Art.18

Art.19

Stand: 06. Mai 2000



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Art. 1
NAME UND SITZ

  1. Die Organisation führt den Namen "INITIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE / INIZIATIVA PER PIÙ DEMOCRAZIA. Für eine Kultur souveräner Bürgerinnen und Bürger/ Per una cultura della sovranità delle cittadine e dei cittadini", nachfolgend in der Satzung kurz "Initiative" genannt.

  2. Sitz der Initiative ist Bozen (Italien), Rottenbuchweg 11.

  3. Die Initiative erstrebt keinen Gewinn.


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Art. 2
ZWECK und ANGESTREBTE ZIELE DER INITIATIVE

  1. Im Bewusstsein, daß Demokratie nicht ein abgeschlossenes politisches System ist, sondern ein offener Prozess, schließen sich Menschen, lokale Gruppen, Organisationen und lokale Körperschaften zur Initiative zusammen und verfolgen in ihr gemeinsam, aber autonom, die Festigung, die Vertiefung und die Erweiterung der Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger in Südtirol und darüber hinaus und setzen sich zu diesem Zweck ein und arbeiten:

    -

    für die Entwicklung einer demokratischen Kultur, eines Demokratiebewusstseins, die Aneignung von administrativen, die Gesetzgebung betreffenden Kenntnissen und politischen Fähigkeiten in der Bevölkerung, sowie für die Ausprägung eines Selbstbewusstseins des/der Einzelnen als freier Bürger und als freie Bürgerin

    -

    für eine politische Kultur des öffentlichen Dialogs, der gegenseitigen Anerkennung und des gesellschaftlichen Engagements mit festgelegten Zeiten und Orten der Auseinandersetzung und der Bildung eines gesellschaftlichen und sozialen Bewusstseins;

    -

    für die demokratische Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie und der Instrumente direkter Demokratie, ausgehend von dem zunehmenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Selbstbestimmung, nach einer konkret praktizierbaren Souveränität in Form einer breiten und direkten Beteiligung an der politischen Diskussion und an den Entscheidungen, die die Allgemeinheit betreffen, sowie nach politischer Handlungsfreiheit;

    -

    für die Ausgestaltung der Landesautonomie mit einer Autonomie der Gemeinden, der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Vereinigungen als Ausdruck der aktiven Zivilgesellschaft; einer Autonomie, in der der/die Einzelne sich in einem Höchstmaß als geistig freies Wesen entfalten kann.

  2. Die Initiative gründet ihre Tätigkeit auf den unveräußerlichen Rechten und auf der Würde des Menschen.


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Art. 3
ART DER TÄTIGKEIT

  1. Die Initiative strebt die Verwirklichung ihrer Ziele an:

    -

    durch den Aufbau und die Aktivierung eines Demokratienetzes von Bürgerinnen und Bürgern, bestehenden Gruppen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Verbänden und Organisationen als Mitglieder der Initiative. Es soll die Verbreitung und den Austausch von einschlägigen Informationen, die Beteiligung und Mitbestimmung bei der Tätigkeit der Initiative sowie eine persönliche Beteiligung für alle Mitglieder der Gesellschaft an demokratiepolitisch und bürgerrechtlich wertvollen Initiativen möglich machen;

    -

    durch die Einrichtung von Demokratiewerkstätten, in denen Arbeitsgruppen mit Hilfe fachlich vorbereiteter Personen Ideen und Projekte zu den gesetzten Zielen, sowie Vorgangsweisen zu deren Verwirklichung entwickeln;

    -

    durch Aktivitäten und direktdemokratische Initiativen zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für erweiterte Instrumente direkter Demokratiei;

    -

    durch demokratiepolitische Bildungsarbeit mit eigenen Veranstaltungen und in Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen und Bildungseinrichtungen zur Entwicklung eines politischen Selbstbewusstseins und einer neuen politischen Kultur der Beteiligung und Mitbestimmung. Im besonderen verfolgt die Initiative ihre Ziele auch durch die Entwicklung des Demokratiebewusstseins in der Jugend in Zusammenarbeit mit deren Organisationen, mit Schulen und über die Lehrerfortbildung;

    -

    durch eine demokratiepolitische Beobachtungsstelle, die demokratiepolitische Ereignisse beobachtet und öffentlich kritisch bewertet;

    -

    durch eine Kontaktstelle, über die die Initiative teilnimmt an einer länderübergreifenden Diskussion über eine Demokratie der immer weitergehenden politischen Beteiligung und Verantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger.


  2. Die Initiative ist parteipolitisch ungebunden: Sie verfolgt und unterstützt nicht die spezifischen Interessen einer Partei und schließt für sich selbst den zukünftigen Status einer Partei aus.

  3. Die Initiative verfolgt ihre Ziele vorwiegend mit persönlicher, freiwilliger und ehrenamtlicher Arbeit ihrer Mitglieder. Sie sieht keine Amtsentschädigung für Mitglieder und Mandatsträger/innen vor, kann aber gegen Entlohnung Mitarbeiter/innen und Freiberufler/innen mit qualifizierten Arbeiten betrauen, sowie Ersatzdienstleistende aufnehmen.


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Art. 4
AUFBAU UND GLIEDERUNG DER INITIATIVE

  1. Die Initiative besteht aus Mitgliedern, die als einzelne Personen, als lokale Gruppen, Organisationen oder Körperschaften in einem Demokratienetz miteinander verbunden ihre gemeinsamen und in der Satzung der Initiative festgeschriebenen Ziele verfolgen, indem sie sich in ihr demokratisch organisieren. Sie handeln in Abstimmung untereinander autonom und statten die Struktur der Initiative zur gemeinsamen Verfolgung der Ziele mit den ihrer Einschätzung nach nötigen Mitteln aus.

  2. Die Struktur besteht aus den Organen der Initiative, aus der Koordinierungsstelle und aus einzelnen Arbeitsgruppen (Werkstätten, Anlaufstellen, Büro usw.).


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Art. 5
MITTEL DER INITIATIVE, GESCHÄFTSJAHR

  1. Die Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Initiative durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Aufträge, Publikationen, öffentliche Beiträge sowie sonstige Zuwendungen.

  2. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


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Art. 6
MITGLIEDSCHAFT

  1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person, private und öffentliche Körperschaft werden, welche die Satzung der Initiative anerkennt und bereit ist, zur Erreichung ihrer Ziele beizutragen.

  2. Die Mitglieder unterstützen die Initiative mit Mitgliedsbeiträgen und je nach Möglichkeit mit ehrenamtlicher Tätigkeit.

  3. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird an den Vorstand der Initiative gerichtet. Erfolgt innerhalb von 3 Monaten keine schriftlich begründete Ablehnung, gilt der Antrag als angenommen.

  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod automatisch, durch Austritt oder durch Ausschluss wegen eines Verhaltens, das der Initiative abträglich ist. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der/die Betreffende muss auf Wunsch angehört werden.


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Art. 7
RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

  1. Mitglieder sind all jene Personen sowie private und öffentliche Körperschaften, die die Satzung anerkennen, die bereit sind, den eigenen Möglichkeiten entsprechend an der Verwirklichung der Ziele der Initiative mitzuwirken und die den festgelegten Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Alle Mitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und bei der Mitgliederurabstimmung sowie das Recht, der Mitgliederurabstimmung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten.

  2. Die Mitglieder haben Zugang zu den Sitzungsprotokollen, zu Literatur und Dokumentation der Initiative, erhalten gegen Entgelt ihre Schriften, haben Anspruch auf Beratung, Information und Beistand nach den vom Vorstand festgelegten Modalitäten und soweit dies in den Möglichkeiten der Initiative liegt.


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Art. 8
ORGANE DER INITIATIVE

  1. Organe der Initiative sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Mitgliederurabstimmung und die Rechnungsprüfer.


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Art. 9
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Initiative. Sie legt die spezifisch zu verfolgenden Ziele und die Vorgangsweise zu deren Erreichung fest.

  2. Der Mitgliederversammlung obliegen:

    a)

    Die Bestimmung der Versammlungsleitung und des/der Schriftführers/in sowie die Festlegung der eigenen Tagesordnung;

    b)

    Die Festlegung der Zahl der Vorstandsmitglieder entsprechend Art. 11 und der Anzahl der Rechnungsprüfer/innen;

    c)

    Die Wahl des Vorstandes (effektive und Ersatzmitglieder) und der Rechnungsprüfer/innen (effektive und Ersatzmitglieder);

    d)

    Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts sowie des Berichts der Rechnungsprüfer/innen;

    e)

    Die Abnahme der Jahresrechnung und die Beschlussfassung, ob der Vorstand und die Rechnungsprüfer/innen zu entlasten sind;

    f)

    Die Di