Warning: Undefined variable $page in /home/.sites/819/site352/web/plugins/system/nicepage/nicepage.php on line 67 Offener Brief und Petition an den Landtag

BEENDET DEN GRÖSSTEN BETRUG IN SÜDTIROL!
MACHT DIE MITBESTIMMUNGSRECHTE ENDLICH ANWENDBAR!

DIE HALBE DEMOKRATIE FUNKTIONIERT NICHT!
SIE IST ZUR HERRSCHAFT VON WENIGEN VERKOMMEN!


Offener BriefHeute, Dienstag, 9. September, hat die Initiative für mehr Demokratie EO in einer Pressekonferenz einen bislang von 30 Organisationen getragenen Offenen Brief vorgestellt, in dem der Landtag aufgefordert wird, die gesetzliche Regelung der Mitbestimmungsrechte endlich so in Ordnung zu bringen, dass sie angewandt werden können. Anwesend waren Vertreter der Organisationen und Landtagsabgeordnete.

Anlass ist die Oktobersitzung des Landtages, in der die Behandlung von zwei Gesetzentwürfen ansteht. Mit ihnen sollen die behindernden und verhindernden Elemente im geltenden Direkte-Demokratie-Gesetz beseitigt werden. Eingebracht wurden sie von 8 der 9 Parteien, die sich dazu vor den Landtagswahlen 2023 den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet haben. Die zur Gesetzesänderung nötige absolute Mehrheit ist in greifbarer Nähe.

Die Organisationen verlangen im Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten, die Verhinderung der vom Autonomiestatut garantierten Mitbestimmung nach 24 Jahren endlich zu beenden.

Petition an den LandtagVorgestellt wurde auch eine Online-Petition, mit der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten und eingeladen sind, dieser Forderung Nachdruck zu verleihen.

Den Landtag erinnern wir daran, dass laut einer im Nov. 2022 veröffentlichten ASTAT-Umfrage über 70 % der SüdtirolerInnen zwischen 18 und 80 Jahren Volksabstimmungen für mindestens ebenso wichtig halten wie Wahlen.

Es ist daher eine demokratische Verpflichtung des Landtages, diesem Mehrheitswillen in der Bevölkerung zu entsprechen.

Seit 1994 betrügt die SVP die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes um politische Rechte, die ihnen seit 2001 vom Autonomiestatut garantiert werden.

1997 mit der Intervention in Rom gegen die Einführung der Volksinitiative, die mit den Stimmen von drei SVP-"Dissidenten" im Regionalrat beschlossen wurde;
2005 mit einem Gesetz, das ein Beteiligungsquorum von 40 % vorgesehen hat und an dem 2009 die ersten landesweiten Volksabstimmungen gescheitert sind;
2013 mit einem neuen und von der SVP im Alleingang beschlossene Landesgesetz zur Direkten Demokratie, mit dem keine Volksabstimmungen mehr hätten stattfinden können, gegen das wir das Referendum ergriffen haben, das die Kommission der Landesregierung mit perfiden Argumenten versucht hat zu verhindern, das aber aufgrund eines Gerichtsentscheids stattfinden konnte und mit dem das Gesetz von den Südtirolern abgelehnt worden ist;
2018 mit einem neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie, das schon bei seiner Entstehung mit Bürgerbeteiligung gravierende Mängel aufgewiesen hat und das bei der Verabschiedung im Landtag noch einmal massiv verschlechtert worden ist;
2021 mit dem unverständlichen Versuch der SVP, das eben erst, in Anbetracht der Nähe der Landtagswahlen (2018), eingeführte Referendum über Landesgesetze sowie eine unabhängige Information gewährleistende Regelung wieder abzuschaffen, was erneut, nach einem unverschämten Versuch der Kommission es zu verhindern, mit einem Referendum von den Bürgerinnen und Bürger vereitelt worden ist;
2022 mit einer vom Landeshauptmann verfügten drastischen Einschränkung des Kreises derer, die seit 20 Jahren berechtigt waren, die Unterschriften zur Unterstützung von Volksinitiativen und -begehren entgegen zu nehmen;
2023 mit der Halbierung von 20 auf 10 Tage der Einreichfrist für die Durchführung eines Referendums über Landesgesetze - um nur die gravierendsten Betrugsfälle zu nennen.

Normalerweise werden Gesetze erlassen, um angewandt zu werden. Im Fall der „Direkten Demokratie“ offensichtlich nicht. Das Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation ist mehrmals geändert worden oder sollte geändert werden. Jedes Mal ist es oder wäre dieses, wenn es in Kraft getreten wäre, nicht anwendbar geblieben. Offensichtlich soll nur der Schein gewahrt werden, um verkünden zu können, wir hätten damit "ein schönes und gutes Gesetz, dem man Zeit geben muss, sich zu bewähren" (so der Fraktionsvorsitzende der SVP am 20.9.2024).

Der an den WählerInnen begangene Betrug der zwei Abgeordneten von Fratelli d'Italia, die ihr vor den letzten Wahlen abgegebenes Versprechen gebrochen haben, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Mehrheit oder zur Opposition, die Mitbestimmungsrechte anwendbar zu machen, hat dies überdeutlich bestätigt.

Die Initiative für mehr Demokratie versteht sich als Brückenbauerin und entsprechend hat sie von Anfang an gehandelt. Sollte jetzt aber auch diese Gesetzesinitiative an einer fortgesetzten Gegnerschaft der regierenden Mehrheit scheitern, dann muss diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechts­kommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.
Überdies gibt es in drei Jahren wieder Landtagswahlen!


Link zum OFFENEN BRIEF
(https://www.dirdemdi.org/images/de/pdf/Offener_Brief_an_Ltabg_mit_verlinktem_Anhang.pdf)

Link zur ONLINE-PETITION (https://openpetition.de/!kmgmh)

 
 

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