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letzte Möglichkeit zum Unterschreiben

Mit einer Unterschrift verhindern, dass Volksabstimmungen in Südtirol in Zukunft verhindert werden!
Die letzten zwei Tage zur Leistung der Unterschrift in den Gemeindeämtern - ein Wochenende an Sammeltischen.

Bis Freitag, den 13. September kann noch bis zum Dienstende in den Gemeindeämtern (meistens im Meldeamt / Demographischen Ämtern / Wahlamt) der Rathäuser aller Gemeinden in Südtirol für das Landes-Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung und für das Volksbegehren zum Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie der Initiative für mehr Demokratie unterschrieben werden.

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"Wer nicht unterschreibt, verzichtet auf künftige Volksabstimmungen!"

Wer nicht verzichten will, hat nur noch zwei Wochen Zeit, für das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung" zu unterschreiben!

Seit Ende Juli werden in Südtirol Unterschriften für ein Referendum gegen das im Juni verabschiedete SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“ gesammelt. Es bleiben nur noch zwei Wochen, um die nötigen Unterschriften zu sammeln, von denen noch ungefähr die Hälfte fehlt.

Nicht zu unterschreiben heißt, auf künftige Volksabstimmungen im Vorhinein zu verzichten. Das wäre nicht verständlich bei den Klagen vieler Bürgerinnen und Bürger, dass die politische Vertretung über ihre Köpfe hinweg regiert. Dann würde nämlich ein Gesetz in Kraft treten, mit dem aufgrund vor allem der absurd hohen Hürden, aber auch noch anderer Verhinderungselemente Volksabstimmungen nicht mehr zustande kämen. Explizit wäre es auch untersagt, über Reformvorschläge zur Demokratie und über Politikergehälter abzustimmen.

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Direkte Demokratie: SVP-Gesetzentwurf wäre auch mit 10.000 Unterschriften-Hürde unbrauchbar!

Es ist unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit die SVP-Führung weiterhin ihre Propaganda mit der Unterschriftenhürde betreibt.

Wir erinnern an die vernichtende Kritik des IRI-Europe (Initiative-and-Referendum-Institut-Europe) am SVP-Gesetzentwurf: Auch mit der einzig begründbaren Hürde von 10.000 Unterschriften käme es, wenn überhaupt, nur im Extremfall zu Volksabstimmungen und wenn doch, nie zu einem positiven Ergebnis. Was wir hier vorgeführt bekommen, ist ein Lehrstück plumper politischer Taktik: man führt zuerst eine absurd hohe Unterschriftenhürde ein und lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit gezielt auf diesen Punkt. Wenn dann alle glauben, das Problem dieses Gesetzentwurfes läge nur bei der Anzahl der Unterschriften, dann feilscht man gesprächsbereit mit der Opposition und bietet großzügig und bürgerfreundlich eine Halbierung (die immer noch um das Doppelte zu hoch ist) an.

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Jetzt startet die Unterschriftensammlung für das erste Landes-Referendum

Die  Bürgerinnen und Bürger sollen über das SVP-Gesetz entscheiden, das Mitbestimmung verhindert!

Das Referendum richtet sich gegen das von der SVP-Landtagsfraktion im Alleingang verPromotorenkomitee2013abschiedete Gesetz, das die Direkte Demokratie im Lande neu regelt. Erstmals sollen Südtirols Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Würde dieses Gesetz in Kraft treten, weil zu wenig Unterschriften für das Referendum zusammenkämen, dann gäbe es aufgrund der hohen Hürden und der Möglichkeiten der Verhinderung durch die politische Macht in Südtirol in Zukunft keine Volksabstimmungen mehr. Davon ist nicht nur die Initiative für mehr Demokratie, sondern auch die gesamte Opposition im Landtag, die dieses Gesetz abgelehnt hat, und der Koalitionspartner PD überzeugt, ebenso alle Organisationen, die sich seit vielen Jahren für eine gute Regelung einsetzen, sowie weltweit anerkannte Fachleute.

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Referendum auch mit Zweidrittelmehrheit

Auch mit einer Zweidrittelmehrheit für ihr Bürgerbeteiligungs-Gesetz wird die SVP-Landtagsfraktion ein Referendum darüber nicht verhindern können

Im Hinblick auf eine mögliche abschließende Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung vor der Sommerpause stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:

  • Sollte der Gesetzentwurf wider Erwarten mit der Unterstützung von Oppositionsparteien mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden, dann werden auch die in diesem Fall vorgeschriebenen ca. 26.000 Unterschriften für das bestätigende/ablehnende Referendum gesammelt werden. Dazu sehen wir uns gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, inbesondere den 114.884, die in der Volksabstimmung 2009 für den Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Demokratie gestimmt haben.

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Auf, zum ersten landesweiten Referendum gegen ein unannehmbares Landesgesetz!

"Jetzt entscheidet mit dem Referendum das Volk!"

und will mit erneutem Volksbegehren, dass endlich das Bürgergesetz zur Direkten Demokratie zur Grundlage der Neuregelung gemacht wird!

58 Promotorinnen und Promotoren, darunter viele Vertreter der weiterhin über dreißig unterstützenden Organisationen, bringen heute im Südtiroler Landtag den Antrag auf  Referendum gegen das Anfang Juni verabschiedete Landesgesetz ein, mit dem Bürgerbeteiligung nach den Vorstellungen SVP neu geregelt werden sollte. Nicht nur die gesamte Opposition im Landtag hat dieses Gesetz abgelehnt und der Koalitionspartner der SVP sich der Stimme enthalten, nicht nur die Initiative für mehr Demokratie, die sich nun schon seit 15 Jahren mit dieser Materie befasst und alle Organisationen, die sich mit ihr seit vielen Jahren für eine gute Regelung einsetzen, sondern auch weltweit anerkannte Fachleute geben ein entschieden negatives Urteil über dieses Gesetz ab. Wie schon das 2005 von der SVP-Führung gewollte Gesetz würde auch dieses sich bald als unbrauchbar erweisen.

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Offener Brief an SVP-Obmann Theiner

Herr Obmann der Südtiroler Volkspartei,

es ist Zeit, Sie und die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an Ihr persönliches Verhalten, das Ihrer Partei und Ihrer Abgeordneten im Südtiroler Landtag zu erinnern, nämlich an Ihren seit vielen Jahren beschämenden Umgang mit dem so hohen Gut der Demokratie, mit der Mitbestimmung, zum Schaden der Demokratie.

Damit auch deutlich ist, worum es geht: Der oberste Wert in einer Demokratie ist nicht, wie Sie vielleicht meinen mögen, das Recht vertreten zu werden, sondern die Beteiligung aller Betroffenen an den Entscheidungen, die für alle gelten.

hier der ganze Brief:

Offener_Brief_Theiner_März2013_Endf.pdf

 

 

Jetzt Referendum gegen das unbrauchbare SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Der letzte Schritt hin zu einer wirklich guten Regelung der Direkten Demokratie!Referendum

Die Initiative für mehr Demokratie nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass heute die SVP-Fraktion allein mit ihren Stimmen ihr Gesetz zur Regelung der Direkten Demokratie verabschiedet hat. Unverständlich ist es, weil es sich nicht um irgendein Gesetz handelt, sondern um eines, mit dem die Hälfte der Demokratie geregelt wird. Ein solches Gesetz verlangt einen breiteren Konsens, als nur die Zustimmung einer einzigen Partei. Die SVP-Führung weiß schon längst, dass ihr dafür nicht nur die Zustimmung im Landtag, sondern auch in den Teilen der Gesellschaft fehlt, die sich eingehender mit der Materie auseinandergesetzt haben.

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Unsere Erwartungen an die politischen Vertreter im italienischen Parlament

im Zusammenhang mit der Reform des Autonomiestatutes

  • Abänderung des Art. 47, Abs. 4, des Autonomiestatuts, so dass die Volksinitiative (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) über die Regierungsformgesetze (direkte Demokratie und Wahlgesetz) explizit vorgesehen ist.
  • Einführung der Statutsinitiative als Bürgerrecht, d.h. eines Initiativrechts zur Abänderung des Autonomiestatuts durch Volksentscheid sowohl auf Initiative der Bürgerinnen und Bürger als auch des Landtages (mit qualifizierter Mehrheit).
  • Übertragung der Statutshoheit ans Land Südtirol (wie bei Regionen mit Normalstatut), somit der Möglichkeit der ständigen Reform des Statuts mit qualifizierter Mehrheit, unter Beibehaltung des Verfassungscharakters des Autonomiestatuts (also Notwendigkeit der nachfolgenden Verabschiedung der Statutsänderungen durchs Parlament, wie in Spanien).
  • Einführung der Möglichkeit eines Statutenkonvents oder einer „konstituierenden Landesversammlung“, die direkt vom Volk zu wählen ist.
  • Einführung des bestätigenden Referendums für Statutsänderungen in Südtirol.

im Zusammenhang mit der Reform der Demokratie in Südtirol

  • Erweiterung der demokratischen Beteiligung der Bürger/innen durch eine gute Regelung der direkten Demokratie mit Landesgesetz mit der gesamten Palette direkter Demokratie.
  • Weitestgehende Wahlfreiheit durch eine radikale Reform des Wahlrechtes
  • Neuregelung der Entlohnung der Politiker und Parteienfinanzierung durch Landesgesetz
  • Schaffung eines Rechts auf Transparenz der Landesverwaltung und der öffentlichen Behörden, die in Südtirol tätig sind (Transparenzgesetz mit entsprechendem Bürgeranwalt).
  • Schaffung eines Landesamtes zur Förderung der Bürgerbeteiligung.
  • Schaffung einer öffentlichen Einrichtung für die Überwachung des Pluralismus und Fairness im Medienwesen. Trennung von Medien, Parteien und politischen Ämtern.
  • Einführung des Finanzreferendums auf Gemeindeebene: ab einem bestimmten Ausgabevolumen muss auf Verlangen von z. B. 5% der Bevölkerung ein Volksentscheid abgehalten werden.
  • Auf Landes- und Gemeindeebene: kein Ausschluss von Sachthemen, aber Veto-Regelungen für Minderheiten, bzw. qualifizierte Abstimmungsregelungen bei "ethnisch sensiblen" Fragen.
  • Generelle Abschaffung des Beteiligungsquorums auf Gemeinde- wie auf Landesebene.
  • Demokratisierung einzelner Behörden; Verstärkung der direkten Aufsicht- und Kontrollrechte der Bürger, z. B. aller Landesgesellschaften.
  • Beteiligung der Bürger an den Steuerbehörden: die zukünftige Landesagentur für Einnahmen soll neben den Sozialpartnern und dem Land auch von Vertretern der Steuerzahler überwacht werden.
  • Energieversorgung: organisierte Mitsprache und unabhängige Vertretung der Bürger und Verbraucher in den öffentlichen Unternehmen der Energieversorgung.
  • Neue Formen der Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse, z. B. durch Planungszellen und Beteiligung im Vorfeld.
  • Ausbau und Absicherung der Autonomie der Schulen.
  • Ausbau der Gemeindeautonomie, vor allem durch Verringerung der finanziellen Abhängigkeit der Gemeinden vom Land und der Stärkung der Selbstfinanzierung durch eigene direkte Steuern und Einnahmen.
  • Einführung des Fachs Politik- u. Sozialkunde an allen Schultypen der Oberstufe
Unsere Aussendungen
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