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Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie im Landtag beginnt mit Protest der Promotoren

Am gestrigen Dienstag, 17. April, haben die Promotoren des Volksbegehrens für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie dem Landtagspräsidenten gegenüber protestiert, dass sie über den weiteren institutionellen Verlauf der Behandlung ihres Gesetzentwurfes vollkommen im Dunkeln gehalten werden und jetzt plötzlich, ohne irgendeine offizielle Benachrichtigung, mit dem Beginn der Behandlung konfrontiert werden.

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Die Experten haben größte Schwierigkeiten mit dem Gesetzentwurf der SVP zur Bürgerbeteiligung in Südtirol

Die Initiative für mehr Demokratie hat das Gutachten des IRI-Europe mit Beurteilung der wichtigsten Elemente des SVP-Gesetzentwurfes vorgestellt

Im Vorfeld der Behandlung der zukünftigen Regelung der Direkten Demokratie im Landtag weist die Initiative für mehr Demokratie mit einem Gutachten auf die schwerwiegenden Mängel im Gesetzesvorschlag hin, den die SVP versucht den Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern aufzuzwingen. Mit dem bei IRI-Europe / Marburg in Auftrag gegebenen Gutachten haben die in Europa namhaftesten Fachleute in Sachen Direkte Demokratie die Überprüfung des Gesetzentwurfes übergeben bekommen.

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Zeig der SVP die rote Karte!

Zeig der SVP die rote Karte!

Die SVP-Spitze und SVP-Mandatare tun so, als wollten sie den Mitbestimmungwillen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. In Wirklichkeit wollen sie in der Landtagssession vom März ihren Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung durchdrücken, der echte Mitbestimmung einmal mehr verhindert. Die SVP hat angekündigt, nach erfolgter Verabschiedung ihres Gesetzentwurfes, das Volk in einem Referendum über Annahme oder Ablehnung abstimmen lassen zu wollen.

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Gutachten von oberster Instanz

Vorstellung des IRI-Europe Gutachtens zum Gesetzentwurf der SVP über die Bürgerbeteiligung

Da es viel Unkenntnis und entsprechend viel Verwirrung rund um die Regelung der Direkten Demokratie gibt und wir in unserem Urteil leicht als befangen angesehen werden können, hat sich die Initiative für mehr Demokratie entschlossen, beim europäischen Institut für Direkte Demokratie, dem IRI-Europe, ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem die Qualität, die Anwendbarkeit und Wirksamkeit des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung bewertet werden soll.

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Landesautonomie contra Autonomie der Bürgerinnen und Bürger am Beispiel Schulautonomie

Im Zusammenhang mit der Aberkennung des Rechtes der Schulen, über ihren Schulkalender autonom zu entscheiden, stellt die Initiative für mehr Demokratie fest:
 
Den Schulen wurde mit Staatsgesetz die Rechtspersönlichkeit und die Autonomie in Organisation und Didaktik zuerkannt. Mit dem Landesgesetz 12/2000 hat man dieser Autonomie schon weit weniger Rechnung getragen als im restlichen Staatsgebiet. Nun ist die Autonomie der Schulen weiter beschnitten worden: Nicht mehr die Eltern, Schüler, Lehrpersonen entscheiden mittels Abstimmungen über ihren Schulkalender, sondern die Landesregierung.

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Demokratie von unten neu aufbauen

Paolo Badano, der 74jährige Bürgermeister der ligurischen Gemeinde Sassello, seit 3 Legislaturen im Amt, erzählte vor kurzem im Bürgerzentrum Mairania begeistert von seinen Mitbürgern und ihrer Beteiligung in seiner Gemeinde. Er ist voller Humor, ein Menschenfreund. Wichtig ist ihm das Zuhören, er vertraut seinen Mitbürgern und traut ihnen zu, wichtige Entscheidungen, die in ihrer Gemeinde anstehen, verantwortungsvoll selbst zu entscheiden. Damit hat er positive Erfahrungen gemacht.

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Volksbefragung zur Direkten Demokratie vor Landtagsentscheidung!

Der Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!

Heute wurde den Landtagsabgeordneten ein Offener Brief der Promotoren des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie und der unterstützenden Organisationen übergeben. In diesem wird der Landtag eingeladen, eine beratende Volksbefragung über die ihm in dieser Materie vorliegenden Gesetzentwürfe möglich zu machen und zu beschließen.
Eine Volksbefragung ist auf der Grundlage des geltenden Landesgesetzes 11/2005, Art 16 möglich und kann vom Landtag vor der Verabschiedung eines Gesetzes beschlossen werden.

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