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Die doppelte Täuschung

Selbst Direkte Demokratie funktioniert für die SVP von oben nach unten

SVP-Obmann Theiner kündigt an, das Volk sowohl über das neue Wahlgesetz als auch über das Gesetz zur Bürgerbeteiligung abstimmen zu lassen. Dabei wird einmal mehr deutlich, was für ein verqueres Verständnis die SVP-Spitze von Direkter Demokratie hat: Selbst Direkte Demokratie funktioniert für sie von oben nach unten.

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Wir haben diese Falschheit und Anmaßung von Kompetenz satt!

Wenn Elmar Pichler Rolle dem Ersteinbringer des Volksbegehrens, Stephan Lausch, falsche Kritik an der Vorgangsweise im Gesetzgebungsausschuss nachsagt, dann ist nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ihren eigenen Reim darauf machen und entsprechend bewerten, was Pichler Rolle von sich gibt, wenn er in seiner Presseaussendung schreibt, dass „jeder von Bürgern getragenen Initiative stets Respekt entgegengebracht wird.“ Gäbe es auch nur einen Funken dieses Respekts, dann ...

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Warum nicht in Südtirol die wirksamen Regeln zur Direkten Demokratie, die die SVP für Italien will?

Die Initiative für mehr Demokratie ist sehr erstaunt, dass zwei Senatoren der SVP, Oskar Peterlini und Manfred Pinzger in Rom einen Verfassungsgesetzentwurf zur Reform der Direkten Demokratie weiterbringen, den die Initiative bestens unterschreiben könnte, während die SVP im Südtiroler Landtag hinter einem Gesetzentwurf dreier ihrer Exponenten steht, der in vielen Punkte keine brauchbare Anwendbarkeit garantiert und deshalb von der Initiative für mehr Demokratie entschieden abgelehnt wird.

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Zum unerwarteten Abbruch der Scheinbehandlung des Volksbegehrensgesetzentwurf zur Direkten Demokratie

Macht braucht Kontrolle, nicht Bedienung und die Ohnmacht der Bürgerinnen und Bürger braucht Handlungsfähigkeit, nicht weitere Frustration!

Am vergangenen Freitag haben die SVP-Vertreter Noggler, Schuler, Pichler Rolle, Stirner und Munter im ersten Gesetzgebungsausschuss erfolgreich die detaillierte Behandlung des Volksbegehrensgesetzentwurf zur Direkten Demokratie verhindert. Nichtsdestotrotz wird der Volksbegehrensgesetzentwurf im Plenum des Landtages behandelt werden.

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Im 1. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat heute die Behandlung des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie begonnen,

leider nicht mit mehr, als mit der Verlesung eines Teiles des Begleitberichtes durch den Ersteinbringer Stephan Lausch. Da eine gemeinsame Behandlung mit dem SVP-Gesetzentwurf beschlossen worden war, für diesen aber noch nicht das Gutachten des Rates der Gemeinden vorliegt, ist alles weitere auf den 25. November vertagt worden. Inzwischen wünschen wir der Kommission eine in Sachen Direkte Demokratie erhellenden Studienreise in die Schweiz. Ihr ist einer von vier Tagen gewidmet.
Hier der einleitende und das Volksbegehren begründende Teil des Begleitberichtes:

Begleitbericht zum „Landesgesetzentwurf
zur Direkten Demokratie - 
Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte“

Am 25. Oktober 2009 hat in Südtirol zum ersten Mal in seiner Geschichte eine landesweite Volksabstimmung stattgefunden.

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Das Demokratie-Netzwerk stärken!

114.884 Wähler/innen stimmten bei der Volksabstimmung 2009 für mehr Demokratie, mit 12.556 beglaubigten Unterschriften wurde im vergangenen Juli der vom Volk gewollte Gesetzentwurf zur direkten Demokratie im Landtag eingebracht. Wir erwarten uns, dass die politische Vertretung endlich dem mehrheitlichen politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger in Südtirol gerecht wird. Über 40 Organisationen mit über 100.000 Mitgliedern unterstützen unser Vorhaben. Am 25. November wird in der Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages die eigentliche Behandlung unseres Gesetzentwurfes beginnen. Wir sind in der Kommission vertreten und werden so mit Hilfe der elektronischen Medien direkt über die Positionen und Diskussionen berichten.

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Die zwei Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie, jener der Initiative und jener der SVP, sind grundverschieden! Es soll das Volk sagen, welchen es vorzieht!

Morgen beginnt die Behandlung des als Volksbegehren im Landtag eingebrachten Gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie. Diesen hatten 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83 % der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger der geltenden Regelung vorgezogen. Nächstens kommt auch der Vorschlag der SVP zur Behandlung. Weil die beiden Vorschläge grundverschieden sind, schlägt die Initiative für mehr Demokratie in der Gesetzgebungskommission eine getrennte Verbesserungsarbeit an beiden vor. In einer dann vom Landtag zu beschließenden Volksbefragung soll das Volk entscheiden, welchen es vorzieht. Anderenfalls will die Initiative das Volk in einem Referendum über das vom Landtag verabschiedete Gesetz entscheiden lassen.

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Chaos durch Direkte Demokratie oder Chaos mangels Direkter Demokratie? Zum 2. Jahrestag der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol.

Heute vor zwei Jahren, am 25 Oktober 2009, haben die Menschen in unserem Land zum ersten Mal in seiner Geschichte die Möglichkeit gehabt, selbst politische Entscheidungen für die Gemeinschaft zu treffen. Dazu zählte nichts weniger als die Entscheidung auch über Vorschläge, wie die eine Hälfte der Demokratie, die Direkte Demokratie, zu regeln ist. Es bleibt unvergessen, wie schäbig die Südtiroler Landesregierung sich in diesem Zusammenhang verhalten hat.

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Angemessenere Gehälter für eine dem Volk angemessenere politische Vertretung! Die Zuständigkeit dafür muss beim Volk liegen!

Zu Recht werden jetzt die maßlosen Gehälter und die Privilegien der Politiker in Frage gestellt. Die Initiative für mehr Demokratie ist der Meinung, dass der Grund dafür aber nicht die Notwendigkeit des Sparens sein sollte, sondern die Einsicht, dass damit eine denkbar unbrauchbare Auswahl der politischen Vertretung verbunden ist.

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