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EINLADUNG zur Bezirksversammlung der Initiative für mehr Demokratie im Vinschgau

Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie

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Liebes Mitglied,
liebe Freunde der Initiative für mehr Demokratie,

seit dem Jahr 2008 gibt es eine Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie. In den vergangenen Jahren haben wir als „Aktionsgruppe“ im Vinschgau gearbeitet. Mit der Genehmigung der überarbeiteten Satzung der

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Rekurs angenommen

Rekurs des Promotorenkomitees für das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung" von Landesgericht Bozen angenommen!

Mit Freude und Genugtuung erfahren wir am letzten Tag des Jahres und können bekannt geben, dass der Rekurs des 58 köpfigen Promotorenkomitees für die Abhaltung eines Referendums gegen das SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“, vom Landesgericht Bozen angenommen und die knapp 18.000 gesammelten Unterschriften mit Urteil vom 27.12.2013 für gültig erklärt worden sind:

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Am 9. Februar 2014 entscheiden wir über die Zukunft der Demokratie in Südtirol

Jetzt können wir NEIN sagen zur Entmündigung durch das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung!

Nun steht der Termin fest: Am Sonntag, den 9. Februar 2014 kommt zum ersten Mal, begrenzt auf Südtirol, das richtige Referendum zur Anwendung. Das echte Referendum zeichnet sich dadurch aus, dass die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, ob ein von der regierenden Mehrheit beschlossenes, aber noch nicht rechtskräftiges Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es ist also nicht ein abschaffendes Referendum, weil das Gesetz, über das jetzt entschieden wird, nicht in Kraft ist. Mit diesem Instrument können sich die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsgewalt zurückholen, um selbst darüber zu bestimmen, ob etwas, das von der politischen Vertretung beschlossen worden ist, gelten soll oder nicht. Dieses Instrument ist eines der beiden zentralen Instrumenten der Direkten Demokratie. Fehlt es in einer Regelung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, wie im SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung, dann fehlt sozusagen die Hälfte der Direkten Demokratie. Das ist ein entscheidender Grund, dieses Gesetz strikt abzulehnen.

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Hinweise zur Briefwahl beim Landesreferendum am 9.2.2014

Unter dem folgenden Link geht es zur offiziellen Seite zum Landesreferendum vom 9. Februar 2014

http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html

Unter dem Menüpunkt „Info zur Wahl“ gibt es die Hinweise zur Briefwahl für die in Südtirol Wahlberechtigten.
die im Ausland ansässig sind oder vorübergehend sich im Ausland aufhalten.
Der Termin für die Antragstellung bei den Gemeinden ist der 10. Jänner 2014.

Die neue Politik, die wir brauchen:

Einen echten Parlamentarismus mit direktdemokratischer Kontrolle!

Jetzt, wo die Bürgerinnen und Bürger mit den Wahlen, wenn auch nicht ganz neue, so doch erneuerte Verhältnisse geschaffen haben für die Politik der politischen Vertretung, ist es sinnvoll zu fragen, worin die Erneuerung bestehen kann, mit der so heftig geworben worden ist.
Wir meinen, dass es an der Zeit wäre, die eigentliche Idee des Parlamentarismus in Südtirol zu verwirklichen. Parlamentarismus meint: die gewählten Vertreter des Volkes ringen im Parlament alle zusammen um die besten Lösungen. Ein jeder kann mit seiner Sichtweise etwas dazu beitragen, ein jeder repräsentiert einen Teil der Vielfalt der Sichtweise in der Bevölkerung. Die Lösung, die dem Willen der Bürgerinnen und Bürger am besten gerecht wird, ist am ehesten jene, die die breiteste Mehrheit im Parlament findet.

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Kosmetik oder wirklich Veränderung? Jetzt entscheidet das Volk!

Dolomiten-Artikel 10.12.2013Dolomiten Artikel vom 10.12.2013, Seite 13

Sechs Monate nachdem die „alte“ SVP im Landtag das „zweitbeste Gesetz zur Direkten Demokratie in Europa“ verabschiedet hat, erklärt jetzt die „erneuerte“ SVP die Verbesserungsbedürftigkeit ihres Gesetzes zur "Bürgerbeteiligung". Zu dieser begrüßenswerten Einsicht hat ganz offensichtlich das bevorstehende Referendum am 09. Februar geführt. Da entscheiden die Bürgerinnen und Bürger, ob dieses „Mitreden ja, mitentscheiden nein“-Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.

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Stellungnahme zum sog. „Selbstbestimmungs-Referendum“ der Süd-Tiroler Freiheit

Allem vorausgeschickt: Wir hätten uns zur Initiative der Süd-Tiroler Freiheit, mit der Bürgerinnen und Bürger in Südtirol ihre Haltung zum Selbstbestimmungsrecht ausdrücken sollen, eine sachliche und klare Stellungnahme einer öffentlichen Institution wie dem Regierungskommisariat oder dem Landesamt für institutionelle Angelegenheiten erwartet. Dies deshalb, weil diese Initiative einen gewollt offiziellen Charakter und einen institutionellen Anstrich hat, angefangen bei der mißbräuchlichen Verwendung der Begriffe „Referendum“ und „Wahl“. Die Unsicherheit vieler Menschen, wie sie damit umgehen sollen, ist spürbar. Als Initiative für mehr Demokratie legen wir großen Wert auf eine korrekte Verwendung der politischen Begriffe allgemein und im Besonderen im Bereich der Direkten Demokratie.

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Antrag der Bürgerinnen und Bürger auf Referendum abgelehnt

Richterkommission enthält dem Promotorenkomitee für’s Referendum am 9.2.2014 das institutionelle Recht auf Abstimmungskampfwerbung vor.

Rekurs beim Landesgericht.

Am 24.09.2013 hat das 58-köpfige Promotorenkomitee dem Präsidium des Landtages 17.633 beglaubigte Unterschriften übergeben und damit die Voraussetzung geschaffen für das von ihm gemäß Art. 47 des Autonomiestatutes beantragte Referendum zum „Gesetz zur Bürgerbeteiligung“ der Südtiroler Volkspartei. Wie vom Gesetz vorgesehen, musste dieser Antrag anschließend auf seine Durchführbarkeit bzw. auf die Erfüllung der entsprechenden Auflagen (mindestens 7. 966 beglaubigte Unterschriften) von einer Kommission überprüft werden.
Diese Überprüfung hat stattgefunden. Mit Schreiben vom 6.11.2013file icon pdf Erklärung_Richterkommission.pdf  (6 MB) wurde dem Erstunterzeichner des Promotorenkomitees mitgeteilt, dass die dreiköpfige Richterkommission unter dem Vorsitz von Frau Dr. Margit Falk-Ebner den Antrag des Promotorenkomitees auf Referendum für nicht durchführbar erklärt hat. Als Begründung wird angeführt, dass auf den Unterschriftenbögen „ein Verbindungsstempel auf den losen Blättern fehlt“ file icon doc Referendum_Unterschriftenbogen104Z_04072013.doc. Aus diesem Grund fehle „die Gewissheit, dass die Wahlberechtigten, die ihre Unterschrift auf den Seiten 3 bis 22 eines jeden Bogens gesetzt haben, bewusst und willentlich für die Abhaltung der gegenständlichen bestätigenden Volksabstimmung unterschrieben haben.“
Die Initiative für mehr Demokratie stellt dazu folgendes fest:

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Fast 18.000 Unterschriften: Jetzt entscheiden die Bürgerinnen und Bürger

und schicken ihren Vorschlag wieder in den Landtag!

Der Alarmruf ist angekommen! Mehr als doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger als verlangt, wollen das Gesetz, das sich die SVP im Landtag allein verabschiedet hat, dem Referendum unterwerfen. Sie wollen damit Nein sagen zu einer Regelung der politischen Mitbestimmung, die Volksabstimmungen in der Praxis unmöglich macht. Denn mit verschwindend geringen Ausnahmen haben alle zugleich zugleich auch für das Volksbegehren unterschrieben, damit im neuen Landtag der Gesetzentwurf der Volksabstimmung von 2009 zur Grundlage der Neuregelung der Direkten Demokratie gemacht wird.

17.663 Unterschriften sind für das Referendum und 17.735 Unterschriften sind zwischen 20. Juli und 15. September abgegeben worden, 14.000 nur in den letzten zwei Wochen, in denen der Alarmruf die Menschen über die Medien erreicht hat, die Hälfte davon in den Gemeindeämtern.

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Unsere Aussendungen
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