Anmerkung zu Frage 17

Wenn Sie die vorhergehende Frage mit NEIN beantwortet haben, würden Sie dann eine Berücksichtigung der Wahlenthaltung in der Form befürworten, dass die Nichtwähler im Landtag nicht durch gewählte Mandatare vertreten werden, sondern beispielsweise durch wahlberechtigte Personen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden und die bereit sind, das Mandat anzunehmen?

Wir denken, dass die Frage berechtigt ist, ob es korrekt sei, dass Gewählte, die ein bestimmter Anteil der Wahlberechtigten nicht wählen wollte – und diese stellen in Südtirol mittlerweile annähernd die stärkste „Partei“ – alle Vertretungssitze in der parlamentarischen Versammlung einnehmen sollen. Sicher, man kann sagen, wer nicht wählen geht, ist selber schuld, er wird dann eben von Gewählten vertreten, die von anderen gewählt worden sind. Denk man aber dazu, dass viele der Nichtwähler einfach keine Auswahlmöglichkeit gesehen haben, dass viele vielleicht überhaupt nicht einverstanden sind mit der Art, wie Politik praktiziert wird und Demokratie funktioniert, dann erscheint es zumindest im Sinne der Demokratie nicht sinnvoll und zweckmäßig, wenn man allein denen das politische Geschäft überlässt, die für einen so großen Anteil der Bevölkerung nicht wählbar waren. Die Gefahr ist groß und die sinkende Wahlbeteiligung bestätigt sie, dass unter diesen Bedingungen die selbe Politik, die zur niederen Wahlbeteiligung geführt hat, weiter betrieben wird. Es stellt sich also die Frage, wie dieser Teufelskreis durchbrochen werden kann.
Interessant ist, dass unter sehr unterschiedlichen kulturellen Bedingungen, aber unter ähnlichen politischen Erfahrungen an verschiedenen Orten begonnen wird eine Idee zu diskutieren, die sich immerhin sowohl am Beginn der Demokratieentwicklung als auch heute in Form eines spezifischen Partizipationsverfahrens als erfolgreich erwiesen hat: gemeint ist das Auswahlverfahren (und um ein solches handelt es sich bei der Wahl) nach dem Zufallsprinzip. Beiden liegt ein Prinzip zugrunde, mit dem die Betraubarkeit Aller (Wahlberechtigten) mit einem Mandat festgeschrieben ist: mit dem aktiven Wahlrecht (jede/r wird für befähigt erklärt, ein Mandat auszuüben) und mit der Auslosung (grundsätzlich jedem, den zufällig das Los trifft), wird zugetraut, dass er/sie den Auftrag gewissenhaft zu erfüllen versucht und es auch kann, wenn ihm die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Folglich bieten wir zur Überlegung an, ob es nicht sinnvoll wäre und eine positive Wirkung zeitigen könnte, wenn ein Teil der parlamentarischen Vertretung, und z.B. eben im Ausmaß der Höhe jenes Prozentanteils jener, die nicht zur Wahl gegangen sind, aus Personen bestünde, die unter den Wahlberechtigten nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden sind? Zweifellos würde ein solches Besetzungsverfahren die Qualität der Politik schon allein deshalb verbessern, weil bei jeder Wahl Parteien und deren Kandidaten fürchten müssten, die parlamentarische Versammlung zu einem ständig geringer werdenden Anteil zu besetzen.

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