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Die Verantwortung dafür trägt der Landtag.
Die Versammlung der Promotoren des Gesetzentwurfes zur Reform des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie hat fast einstimmig beschlossen, keine Berufung gegen den Beschluss der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen (Richterkommission) einzulegen.
Das heißt natürlich nicht, dass wir mit der Entscheidung der Richterkommission einverstanden sind.

Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die italienische Verfassung im Licht der Verfassungsreform von 2001 die Möglichkeit zulässt, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit Volksinitiativen an der Gestaltung und Weiterentwicklung der demokratischen Grundrechte beteiligen können. Eine gültige Auslegung der italienischen Verfassung kann jedenfalls nur der Verfassungsgerichtshof geben. Diese wird es jetzt aber nicht geben. Unser letzter Antrag auf eine bürgerfreundliche Volksabstimmung wurde von der dreiköpfigen Richterkommission abgelehnt. Gesetze, welcher der Landtag beschließt, werden erst nach in Kraft treten durch die Verfassungsrichter geprüft.

Wir sind der Meinung, dass ein Urteil der Richterkommission über die Verfassungsmäßigkeit eines Antrages auf Volksabstimmung, wie es eigens mit der Reform des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie 2009 vorgesehen worden ist, auf unzulässige Weise einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vorgreift und damit grundsätzlich auch seine Zuständigkeit in Frage stellt. So ist es jetzt in unserem Fall geschehen: die verfassungsrechtliche Beurteilung unseres Antrages durch die Kommission hat seine Ablehnung und damit die Undurchführbarkeit der Volksabstimmung zur Folge, womit unser Mitbestimmungsrecht beschnitten wird, ohne dass gesichert ist, dass das Verfassungsgericht effektiv ein Urteil darüber sprechen kann. Wenn wir nicht Berufung einlegen, dann aus folgenden Gründen:

Der Landtag hat eine Richterkommission eingesetzt, welche Volksabstimmungen verfassungsrechtlich prüft. Unsere Meinung ist, dass nur die Verfassungsrichter selbst, diese Kompetenz haben.

  • Wir wollen alle unsere Kräfte einsetzen für das Zustandekommen eines möglichst bürgerfreundlichen neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie im Südtiroler Landtag;
  • Im Grunde ist der Zweck des nicht angenommenen Antrages auf Volksabstimmung schon erfüllt: der Landtag wird noch in diesem Herbst mit der Behandlung eines Gesetzentwurfes der SVP beginnen, der im Wesentlichen die in unserem Reformgesetzentwurf enthaltenen und geforderten mindestnotwendigen Verbesserungen aufnimmt.
  • Wir haben keine Gewähr, mit einem Rekurs an das Verwaltungsgericht tatsächlich ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes herbeiführen zu können. Das nicht zuletzt deshalb, weil die Präsidentin der Richterkommission zugleich die Präsidentin des Verwaltungsgerichtes ist und wir deshalb nicht wirklich ein unbefangenes Urteil erwarten können;
  • Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes und gegebenenfalls des Verfassungsgerichtshofes käme auf jeden Fall zu spät, um damit Einfluss nehmen zu können auf die Behandlung des neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie;
  • Mit einem neuen Gesetz zur Direkten Demokratie, das der Landtag inzwischen erlassen haben sollte, hat unser Reformgesetzentwurf, der auf eine Änderung des heute geltenden abzielt, keine Grundlage mehr und greift ins Leere.
  • Der Landtag soll folglich die volle Verantwortung tragen für ein bürgerfreundliches Gesetz, das dem klar bekundeten Willen der Bevölkerung, wie er sich in der ersten landesweiten Volksabstimmung vom 25. Oktober mit großer Mehrheit ausgesprochen hat, entspricht. Es war der Landtag, der mit der Erweiterung der Zuständigkeit der Richterkommission, die eine verfassungsrechtliche Prüfung der Anträge auf Volksabstimmung vorsieht und unserem Verständnis nach verfassungswidrig die Bedingung geschaffen für einen Ausschluss des Volkes von der Mitbestimmung der demokratischen Grundrechte. Es soll deutlich werden, dass der Landtag die Verantwortung trägt dafür, dass jetzt keine verfassungsrechtliche Klärung der Frage erfolgt, ob die Bürgerinnen und Bürger in Südtirol die demokratischen Rechte mitgestalten können oder nicht. Und es soll mit dem ganzen Gewicht des Urteils über ihre Arbeit und die Entscheidung zur gesetzlichen Regelung unseres politischen Grundrechtes bei den nächsten Landtagswahlen die volle Verantwortung auf den Abgeordneten zum Südtiroler Landtag liegen.
  • Sollte eine unzumutbare gesetzliche Neuregelung beschlossen werden, steht uns darüber hinaus das bestätigende Referendum zu Verfügung, mit dem das Volk darüber entscheiden kann, ob das Gesetz überhaupt in Kraft treten soll.
  • Da der von der Verfassung ganz klar vorgeschriebene Weg zur verfassungsrechtlichen Prüfung vom Landtag missachtet worden ist, sehen wir Bürgerinnen und Bürger nicht ein, weshalb wir jetzt mit großem Kosten- und Zeitaufwand eines Rekurses eine nicht sicher zu erwirkende und im Ausgang ungewisse verfassungsrechtliche Prüfung herbeiführen sollen.

Wir werden vom Landtag fordern, diese aus unserer Sicht verfassungswidrige Kompetenzzuweisung an die Richterkommission im neuen Gesetz zur Direkten Demokratie zu unterlassen.

das Promotorenkomitee

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