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Am vergangenen Samstag hat zum Jahrestag der ersten landesweiten Volksabstimmung die Landesversammlung der Bürgerinnen und Bürger für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie stattgefunden. In ihrem Rahmen fanden eine Anhörung der Fraktionssprecher der Freiheitlichen, der Grünen, der SVP, der Südtiroler Freiheit und der Union für Südtirol, sowie des Parteisekretärs des PD statt und hielt Dr. Klaus Hahnzog, bayerischer Verfassungsrichter, ehemaliger Landtagsabgeordneter und Bürgermeister von München einen Vortrag. Die Landesversammlung hat in wichtigen Punkten der anstehenden Neuregelung der Direkten Demokratie Klarheit geschaffen.

Deutlich war die Empfehlung von Klaus Hahnzog, sich nicht an den Hürden der bayerischen Landesregelung der Direkten Demokratie zu orientieren. Sie habe dazu geführt, dass es seit 1947 nur sechs Volksabstimmungen gegeben habe und dass allein seit 1998 elf Anträge auf Volksabstimmung nicht zur Abstimmung gekommen sind, darunter so wichtige, wie jener für ein gentechnikfreies Bayern, für eine bessere Schulreform, ein unabhängiges Verfassungsgericht, ein Klonverbot, den Waldschutz und den Gesundheitsschutz beim Mobilfunk. Er plädierte für eine Absenkung der Unterschriftenhürde auf die Hälfte der jetzt in Bayern geforderten 10 %, was in Südtirol knapp 20.000 Unterschriften, also die Erhöhung der jetzt vorgesehenen 13.000 um ein Drittel bedeuten würde. Die bayerische Regelung sei bis vor 20 Jahren in Deutschland führend gewesen, die inzwischen aber rückständig ist gegenüber bürgerfreundlicheren in verschiedenen anderen Bundesländern. Als Beispiel einer guten Regelung der Direkten Demokratie empfiehlt er hingegen jene, die ein breites Bündnis von Organisationen per Volksentscheid 1995 für die bayerischen Kommunen durchgesetzt hat. Wichtig war der Hinweis, dass es in Bayern keine Verfassungsänderung geben kann, die nicht vom Volk selbst ausgeht oder vom Volk in einer Volksabstimmung angenommen wird. Dies angesichts des Bestrebens der SVP, dem Volk die Mitbestimmung der demokratischen Rechte vorzuenthalten durch Übertragung der Zuständigkeit für die Richterkommission, über die Verfassungsmäßigkeit von Anträgen zu entscheiden.

Mit den Ausführungen von Arnold Schuler, der federführend verantwortlich ist für das neue SVP-Gesetz, ist klar geworden, dass die Orientierung am bayerischen Modell vor allem die sogenannte Zweistufigkeit des Verfahrens betrifft. Demnach ist dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Volksabstimmung ein Anregungsrecht vorgeschaltet, das eine Prüfung des Vorschlags durch den Landtag beinhaltet. Letzteres sei mit einer niederen, die Volksabstimmung selbst mit der Bewältigung einer höheren Unterschriftenhürde zu erwirken. Auf die Höhe der Hürden und die Zeiten für die Unterschriftensammlung will sich die SVP noch nicht festlegen. Vorgesehen seien Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung und die Garantie einer objektiven Information.
Alle anderen vertretenen Parteien sprachen sich für eine grundsätzlich bürgerfreundliche Regelung aus mit niederen Zugangshürden, Abschaffung des Quorums und Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung.

Klar wurde in der Diskussion mit den Landtagsabgeordneten letztlich einmal mehr, dass der Teufel im Detail liegt und dass so allgemeine Absichtserklärungen nicht wirklich bewertet werden können. Deshalb plant die Initiative weitere öffentliche Dialogrunden mit den Politikern, in denen es um eine Vertiefung der einzelnen Schwerpunkte eines besseren Gesetzes gehen wird.

Die Positionen der Parteien im Einzelnen:

  • Die Freiheitlichen - siehe Link
  • die Grünen - verdi - verc teilen den Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Demokratie 2009 in der mit dem Reformgesetzentwurf 2010 des Bündnisses ergänzten Form
  • der Partito Demokratico - ist für eine neue Regelung, die eine gute Anwendbarkeit garantiert und möchte einen Schutz der Sprachgruppen und sozialen Minderheiten garantiert wissen.
  • Union für Südtirol - siehe Link

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