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Morgen beginnt die Behandlung des als Volksbegehren im Landtag eingebrachten Gesetzentwurfes zur Direkten Demokratie. Diesen hatten 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83 % der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger der geltenden Regelung vorgezogen. Nächstens kommt auch der Vorschlag der SVP zur Behandlung. Weil die beiden Vorschläge grundverschieden sind, schlägt die Initiative für mehr Demokratie in der Gesetzgebungskommission eine getrennte Verbesserungsarbeit an beiden vor. In einer dann vom Landtag zu beschließenden Volksbefragung soll das Volk entscheiden, welchen es vorzieht. Anderenfalls will die Initiative das Volk in einem Referendum über das vom Landtag verabschiedete Gesetz entscheiden lassen.

Am Donnerstag, 22. September beginnt in der ersten Gesetzgebungskommission des Landtages die Behandlung des Volksbegehrensgesetzentwurfes zur Direkten Demokratie. Es ist jener Gesetzentwurf, dem 2009 in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83 % der Abstimmenden, insgesamt 114.884 Bürgerinnen und Bürger, zugestimmt haben und aufgrund der Erfahrungen bei der Volksabstimmung weiter verbessert worden ist. Er ist mit der Unterstützung von 36 Organisationen und den Unterschriften von über 12.000 Bürgerinnen und Bürgern im vergangenen Juli als Volksbegehren im Landtag eingebracht worden.

Mit dem vor kurzem von der SVP im Landtag eingebrachten Gesetzesvorschlag stehen sich jetzt zwei im Ansatz grundverschiedene Vorschläge zur Neuregelung der Direkten Demokratie zur Behandlung gegenüber. Eine solche Situation hat schon 2004 bestanden. Sie ist damals von der SVP mit der selbstherrlichen Abweisung des Volksbegehrens erledigt worden. Diese Mal steht dem SVP-Gesetzentwurf aber nicht mehr ein „nur“ von 6.300 Bürgerinnen und Bürgern im Landtag eingebrachter Vorschlag gegenüber. Es ist vielmehr der Vorschlag, den die Bürgerinnen und Bürgern mit überwältigender Mehrheit in der Volksabstimmung 2009 dem 2005 zum Gesetz gemachten SVP-Entwurf vorgezogen haben. Zu erinnern ist dabei, dass es vor allem die deutschsprachige Bevölkerung war und damit eine klare Mehrheit in der SVP-Wählerschaft, die sich 2009 für den Vorschlag aus dem Volk ausgesprochen hat.

Jeder der beiden in ihrer Ausrichtung so grundverschiedenen Gesetzentwürfe hat damit seine eigene Legitimität: Der SVP-Gesetzentwurf als Vorschlag der regierenden Mehrheitspartei, der Volksbegehrensgesetzentwurf hingegen als der Vorschlag aus dem Volk, für den es sich in der Volksabstimmung in der Sache klar und eindeutig entschieden hat.
Diese Grundverschiedenheit kann mit einer gemeinsamen Behandlung im Landtag nicht überbrückt werden. Die dazu notwendigen kompromisshaften Abstriche sind weder auf der Seite der Partei noch auf der Seite des Volkes annehmbar. Eine wirkliche Verbesserung kommt nicht auf dem Kompromissweg zustande. Dieser hätte nur wieder eine in sich unschlüssige und folglich schwer anwendbare Regelung zur Folge.

Die Initiative für mehr Demokratie schlägt deshalb eine getrennte Behandlung der beiden Gesetzentwürfe vor, mit dem Ziel, jeden innerhalb seiner Ausrichtung und Logik zu verbessern. Einer Verbesserung des Volksbegehrensgesetzentwurfes müssen in diesem Fall die Promotoren zustimmen. Es soll dann das Volk in einer Volksbefragung entscheiden, welche Regelung es vorzieht. Eine solche Volksbefragung kann der Landtag als unverbindliche Willensäußerung beschließen. Wenn der Landtag nicht diesen konstruktiven Weg beschreiten will, dann wird die Initiative für mehr Demokratie mit Zustimmung des Volkes gegen das neue Gesetz das Referendum ergreifen und gleichzeitig den eigenen Vorschlag wieder als Volksbegehren in den Landtag bringen. Nur auf diese Weise kann das jahrelange Tauziehen zwischen Zivilgesellschaft und politischer Vertretung auf befriedigende und befriedende Weise gelöst werden.

Stellungnahme von Otto von Aufschnaiter, Vorsitzender der Initiative, bei der Pressekonferenz

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