Das Toblacher Demokratie-Manifest

 

DAS TOBLACHER DEMOKRATIE-MANIFEST 2023

DIE DEMOKRATIE, DIE WIR WOLLEN!

 

Wir wollen heute gut leben – und in Zukunft. Dafür brauchen wir die Demokratie.
Eine Demokratie, mit der wir
alle gemeinsam für ein gutes Klima unter uns Menschen und in der Natur sorgen können. Bleibt es bei der bestehenden, unvollständigen Demokratie, dann drohen autoritäre Verhältnisse.

Wir wollen eine Demokratie, in der natürliche Vielfalt und menschliche Verschiedenheit zu den höchsten Werten zählt. Nur in Vielfalt und Verschiedenheit findet sich ein gemeinsamer Weg für ein gutes Leben für alle Menschen und alles Lebendige auf dieser Welt. Die bestehende Demokratie bedient die Interessen weniger und bewirkt eine Verarmung der Menschen und der Natur.

Wir wollen eine Demokratie, in der weder eine Minderheit eine Mehrheit beherrscht, noch eine Mehrheit eine Minderheit. Die Vielzahl der Minderheiten, die wir sind und zu denen wir gehören, soll die Möglichkeit haben und lernen können, sich fortwährend aufeinander abzustimmen. Wie Musiker eines Orchesters, die ihre Instrumente aufeinander abstimmen. Das ist keine Utopie! Die ausgelosten Bürgerräte machen im Kleinen vor, was für die Gesellschaft im Großen anzustreben ist. Wir wollen eine Demokratie, die nie aufgibt, die Menschen einzubeziehen. Die bestehende hingegen schließt aus.

Wir wollen eine Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger das erste und das letzte Wort haben sollen. Sie müssen jederzeit Ideen und Vorschläge einbringen und Politik korrigieren können. Nur so und nur mit einer gut anwendbaren und wirksamen direkten Demokratie sind sie der Souverän. Die richtigen Wege finden wir nur gemeinsam und im Einverständnis mit allen und für alle.

Wir wollen eine Konkordanzdemokratie anstelle einer Konkurrenzdemokratie. Wir wollen die Arbeit an der Sache und nicht für den eigenen Machterhalt. Nur so kann das Klima der Natur für uns wieder ein gutes werden. Soziales Ungleichgewicht schafft ökologisches Ungleichgewicht und umgekehrt. Wir erleben, dass Ungerechtigkeit und Ungleichheit zwischen Menschen als Fortschrittsmotor ein Schritt ins Leere ist.

Menschen tragen die Idee der Demokratie in ihrer Sehnsucht nach Freiheit. Sie sind immer wieder um sie betrogen worden, um die Herrschaft von wenigen zu sichern. Damit hat sich die Entscheidung zwischen echter und unechter Demokratie zugespitzt.

Mit der Würde des Menschen ist es unvereinbar, gezwungen zu sein, seinen Willen delegie­ren zu müssen. Zur Würde des Menschen gehört, dass alle gleichermaßen an der gemeinsa­men Sache teilhaben und ihre Souveränität konkret und praktisch ausüben können. Wir berufen uns auf die PRÄAMBEL der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, ... hat jeder das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegen­heiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Art. 21

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Politische Teilhabe muss auf vier Wegen gleichzeitig stattfinden: auf dem indirekt demo­kratisch parlamentarischen, dem direkt demokratischen, dem partizipativen und dem digital konsultativen Weg.

(I) Der Großteil der Entscheidungen wird immer von gewählten Vertretern zu treffen sein. Das bedeutet keinen Vorrang der parlamentarischen Demokratie: Die Verantwortung muss bei allen bleiben. Deshalb ist deren besondere Kontrolle und deren wirksame Ergänzung mit Direkter Demokratie notwendig. Die Regeln dazu müssen von der Mehrheit der WählerInnen geteilt werden. Deshalb müssen alle Gesetze, die die Demokratie regeln, entweder auf Initiative der BürgerInnen entstehen und beschlossen werden, oder sie müssen, wenn sie von den Gewähl­ten beschlossen werden, obligatorisch dem Referendum unterworfen werden.

Die Regeln zur Wahl müssen die parteiungebundene, listenübergreifende Wahl von Kandidaten möglich machen. Dazu gehört die Kandidatennominierung durch die BürgerInnen selbst. Notwen­dig ist die Ausübung des Mandates nach freiem Wissen und Gewissen ohne jede Privilegien, eine strikte Mandatsbegrenzung und eine strenge und durchgängige Gewaltenteilung. Für die Entloh­nung der Gewählten soll ein Verfahren gefunden werden, das ein Mandat nicht zum Selbstbedie­nungsladen macht. Regierungen müssen einen Großteil der BürgerInnen vertreten und unabhän­gig sein von Parlamentsmehrheiten. Wahlen müssen für alle zugänglich gemacht werden durch die Briefwahl mit Zusendung der Information über den Wahlmodus und in ausgewogener Form über die Parteien und Kandidierenden.

(II) Mit gut anwendbaren und wirksamen Regeln zur Direkten Demokratie müssen die Entscheidungen der Gewählten mit dem Referendum auf einfache und wirksame Weise jederzeit von den BürgerInnen kontrolliert und nötigenfalls rückgängig gemacht werden können. Ebenso müssen sie jederzeit selbst und nach von ihnen selbstbestimmten Regeln auf jeder Ebene und entsprechend ihrer Zuständigkeit mit der Volksinitiative über alle Sachfragen entscheiden können, über die die Vertretung entscheidet. Bürger und Bürgerinnen und politische Vertretung haben gleichberechtigte Entscheidungsbefugnis: Volksabstimmungen werden mit gleich viel Unterstützung erwirkt wie ein Mandat und kennen genauso wenig wie Wahlen ein Quorum.

(III) Es braucht partizipative Verfahren, die die Wege der parlamentarischen und der direkten Demokratie begleiten. Sie bieten die Orte, an und Zeiten, zu denen es möglich ist, Sachfragen in der ganzen Breite ihrer Wirksamkeit und Relevanz deutlich werden zu lassen und sie in der Tiefe ihrer Bedeutung auszuloten. Zur Beteiligung sind BürgerInnen durch direkte Betroffenheit oder durch die Verantwortung, zufällig ausgewählt zu sein, motiviert, um für die gesamte Gemeinschaft eine Problematik zu bearbeiten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese müssen direktdemokratisch oder parlamentarisch entschieden werden können.

(IV) Digitale Online-Plattformen machen eine breite Konsultation der Bürgerinnen und Bürger möglich. Über sie werden politische Vorhaben angestoßen und geprüft, wird der politische Bedarf deutlich, über sie können Bürgerinnen und Bürger sich informieren, verständigen und abstimmen, ohne aber politische Entscheidungen zu treffen. Mit ihnen können Bürgervorschläge, Debatten, Bürgerhaushalte, kollaborative Gesetzesentwurfsverfahren, Interviews, Umfragen, Abstimmungen, u.v.m. in kürzester Zeit organisiert werden.

Werden diese Wege gleichberechtigt begangen, dann verwirklicht sich die Zusammenarbeit aller von selbst. Verschiedene Positionen werden sich ergänzen und nicht ausschließen.

Das Herz der Demokratie ist der öffentliche Diskursraum. In ihm müssen transparente Informa­tionen fließen, der offene Austausch von Meinungen in verschiedenen Formen gefördert werden. Die Menschen erleben sich in ihm als der Pulsschlag der Demokratie und die Abstimmung aufeinander als notwendige Selbstverständlichkeit. Dieser öffentliche, lebendige und atmende Raum des Austausches und der Abstimmung wird so wieder lebendig. Er wird befreit vom Würgegriff der Interessen von wenigen auf Kosten der Bedürfnisse von vielen. Vor allem kann damit deren fortgesetzte Ausbeutung der Natur verhindert werden, auf deren lebendige Kreisläufe und auf deren Gleichgewicht wir alle bedingungslos angewiesen sind.

Wir könnten es so schön haben, wenn wir alle zusammen zu entscheiden hätten,
was wir wollen
und brauchen.

2. September 2023

 

Das Toblacher Demokratie-Manifest ist das Ergebnis einer dreißigjährigen Auseinandersetzung der Initiative für mehr Demokratie mit dem Thema Demokratie und in einem intensiven Beteiligungsverfahren mit Climate Action und in wiederholter gemeinsamer Bearbeitung zwischen Mai und September 2023 entstanden - unter dem Druck einer ausbleibenden überzeugenden Antwort auf die nunmehr offensichtlich stattfindende Klimakatastrophe und der damit verbundenen Gefährdung der Demokratie.

 

Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Demokratie

Proklamation des Toblacher – Demokratie – Manifestes

am 15. September 2023, dem Internationalen Tag der Demokratie
und
am Tag des Globalen Klimastreiks

Wir erleben eine Entwicklung zu unwirtlich werdenden natürlichen Lebensbedingungen und eine Zuspitzung der sozio-ökonomischen Verhältnisse weltweit. Das geschieht vielfach unter politischen Verhältnissen, die als demokratisch bezeichnet werden und die zunehmend erodieren und ausgehöhlt werden. Diese Infragestellung demokratischer Formen der Entscheidungsfindung macht die Schwächen eines politischen Systems deutlich, das nur formell, nicht aber inhaltlich und im eigentlichen Sinne des Wortes als Demokratie bezeichnet werden kann und von denen sich immer mehr Menschen verabschieden. Ein gutes natürliches und gesellschaftliches Klima verlangt eine inhaltlich gefestigte und vollständig ausgestaltete Demokratie, mit der alle Mitglieder der Gesellschaft ihre Zuständigkeit und Verantwortung dafür wahrnehmen können.

Die wahrnehmbare Zuspitzung und Verschärfung der Verhältnisse hat Menschen der Demokratie- und der Klimabewegung in Südtirol dazu gedrängt, gemeinsam eine Demokratie zu skizzieren, die diese Aufgabe erfüllen kann. Am 6. Mai wurde damit in einer Klausur in Toblach begonnen. Das Ergebnis ist ein für die weitere Bearbeitung offenes, elfseitiges Dokument (LINK), das Grundlage ist für das heute, am 15. September 2023, dem Internationalen Tag der Demokratie und am Tag des Globalen Klimastreiks, proklamierten Manifestes (LINK). Es will deutlich machen, dass wir, um die bestmöglichen politischen Entscheidungen für alle treffen zu können, zuallererst eine vervollständigte Demokratie brauchen, in der die parlamentarische Form gleichwertig mit der direktdemokratischen, partizipativen und digital-konsultativen zusammenwirken muss und damit die Zusammenarbeit aller auf gleicher Augenhöhe stattfinden kann.

Das Manifest ist ein dringender Aufruf an die wahlberechtigte Bevölkerung in unserem Land, bei der Wahlentscheidung der kommenden Landtagswahlen am 22. Oktober, der Frage, welche Demokratie wir wollen, den obersten Stellenwert beizumessen. Ein Aufruf vor allem auch, jede demokratisch gegebene Möglichkeit zu nutzen, um Demokratie weiter auszubauen – also auch wählen zu gehen.

Die Veranstaltung „Die Demokratie, die wir wollen!“ am 20. September (Link) im Pastoralzentrum Bozen, ist Gelegenheit, eine Vorstellung zu bekommen von dieser wünschenswerten Demokratie und anhand deren dort vorgestellten real existierenden Formen die Zuversicht zu gewinnen, dass sie Wirklichkeit werden kann.

Referendum RETTET Referendum

DAS REFERENDUM IST VOM VOLK BESTÄTIGT WORDEN.
AM REFERENDUM WIRD NICHT MEHR GERÜTTELT
!
 

RETTE DAS REFERENDUM

NEIN ZUM SVP LEGA SALVINI GESETZ 
 
 

Wir lassen uns das Referendum nicht nehmen!

 

Retten wir das Kernelement einer konsensorientierten Bürgerdemokratie!

 

Mit dem echten Referendum können die Wahlberechtigten entscheiden, ob ein Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es garantiert, dass nur gilt, was eine Mehrheit der Bevölkerung will. Nur mit dem Referendum sind wirklich wir BürgerInnen der Souverän!

Dieses Instrument - das Herzstück der Direkten Demokratie - ist

  • nach jahrzehntelangem Ringen vieler großer und kleiner Organisationen,

  • unterstützt von einem Großteil der Bevölkerung (114.884 in der Volksabstimmung 2009 und in sieben Unterschriftensammlungen mit über 70.000 beglaubigten Unterschriften),

  • nach einem vom Landtag gewollten partizipativen Prozess,

  • in parteiübergreifender Zusammenarbeit im Juli 2018 vom Landtag beschlossen worden.

Seitdem ist es nie zum Einsatz gekommen. Trotzdem hat es, von uns BürgerInnen unbemerkt, seine für die Politik heilsame Wirkung entfaltet. Es hat die Mehrheit verpflichtet, mit der Minderheit zusammenzuarbeiten. Es hat eine Gesetzgebung bewirkt, die mehr als bisher von einem halbwegs ausgewogenen Konsens gekennzeichnet war. Genau das will die SVP-Lega Salvini Mehrheit aber offensichtlich nicht. Sie will die Alleinherrschaft. Deshalb versucht sie jetzt, das Referendum wieder abzuschaffen.

ad referendum

 

Das letzte Wort haben jetzt wir BürgerInnen!

Mit dem Referendum, das am Sonntag, den 29. Mai stattfinden wird.

Es ist von 16.500 BürgerInnen und 14 Landtagsabgeordneten erwirkt worden.

 

Das Referendum, das wir jetzt nutzen können, ist vom Artikel 47 des Autonomiestatutes vorgesehen. Mit ihm können die Stimmberechtigten entscheiden, ob vom Landtag beschlossene Änderungen der wichtigsten Gesetze - jene zur Regelung der Demokratie - in Kraft treten sollen oder nicht. Dieses Recht ist uns BürgerInnen 2001 vom italienischen Parlament übertragen worden. Mit ihm können wir darauf achten, dass die demokratischen Regeln in unserem Sinn festgelegt werden und wir können sie damit vor Änderungen schützen, die von einer Mehrheit in der Bevölkerung abgelehnt werden.
Dieses Recht nutzen wir jetzt gegen das Vorhaben der SVP und der Lega Salvini, die unsere politischen Rechte drastisch beschneiden wollen. So, wie schon 2013, als uns die SVP ein Gesetz vorgesetzt hat, mit dem Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht worden wären. Wir haben es mit großer Mehrheit verhindert. Jetzt müssen wir verhindern, dass uns das Referendum, eine neutrale Information über die Gegenstände von Volksabstimmungen und weitere wichtige Errungenschaften genommen werden.
Dazu sind im September 2021 unter schwierigen Bedingungen von 16.500 BürgerInnen unterstützende Unterschriften abgegeben worden, 11.000
davon in den Gemeindeämter.

 

Das gilt es mit dem Referendum zu schützen

 

 Referendum so gehts halbsogroß

  • Es verlangt die Zusammenarbeit der politischen Vertreter und von diesen mit uns BürgerInnen;

  • Es stellt sicher, dass nur gilt, was auch wirklich von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen wird;

  • Es wirkt dahin, dass nicht nur eine politische Mehrheit regiert, die 35% der Wahlberechtigten vertritt. Mit ihm müssen auch die Argumente der politischen Minderheit berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sich ein viel größerer Teil der Bevölkerungen mit den Entscheidungen identifizieren;

  • Das bewirkt das Referendum schon allein damit, dass es existiert und ohne dass es angewandt werden muss.

 

Es verpflichtet zum Hinhören, zum Ernstnehmen anderer, zum Dialog und zur Suche nach Konsens.

 

Es ist der erste und entscheidende Schritt von einer Parteien- zu einer Bürgerdemokratie.

  • die Unabhängigkeit des vom Gesetz vorgesehenen, aber nie eingerichteten Büro für politische Bildung und Partizipation, indem sie es unter die Kontrolle des Landtagspräsidiums (bestehend aus 5 SVP-Mitgliedern und einem Abgeordnetem der Opposition) bringen (Art. 11, 12 und 13);

  • die Unabhängigkeit der Redaktion des Abstimmungsheftes, indem sie diese dem Landtagspräsidium übertragen (Art. 13);
  • die gleichberechtigt Wiedergabe der Für-und-Wider-Positionen im Abstimmungsheft, indem sie den verfügbaren Platz an die Zahl der Landtagssitze binden, die dahinter stehen (Art. 13, 2) ;

  • die Möglichkeit der Einberufung von ausgelosten Bürgerräten durch die BürgerInnen (Art. 10);

  • der Schutz der sozialen Minderheiten in den Volksabstimmungen (Art. 3,1);

  • den Schutz der Sprachgruppen in sensiblen Fragen (Art. 4, Abs. 2 und 3 im LG 22/2018) in Volksabstimmungen, mit einem in besonderen Fällen nötigen "Doppelten Mehr", also einer zweifachen Mehrheit (Art. 3, 2);

 

DOKUMENTE

 

INFOS

VIDEO

 

 

  • Aufruf von Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie e.V. Deutschland, Bundesverdienstkreuzträger fragt sich, was in Südtirol passiert: In Thüringen und Sachsen will die konservative Volkspartei CDU das Referendum einführen um Vertrauen bei den Wählern wiederzugewinnen, in Südtirol will die SVP es abschaffen.

Ralf-Uwe Beck

 ERLÄUTERUNGEN

 

BILDMATERIAL ZUM ONLINE VERBREITEN

unterstützende Organisationen

 

 

 

 









  • Parteien, die die BürgerInnen im Referendum unterstützen:
    unterstützende Parteien

 

LOGO "Referendum rettet Referendum"

 LOGO Referendum rettet Referendum
 
INFOBLATT ZUM AUSDRUCKEN UND ALS BILDDATEI ZU VERSCHICKEN
 
Infoblatt 4 Seiten
 
 
 
Dank den zwei Abgeordneten des M5*, die die Ausgrenzung des Promotorenkomitees aus der öffentlichen Diskussion zum Referendum verurteilen. Es hat im vergangenen Sommer mehr als 16.000 Unterschriften gesammelt, damit die BürgerInnen darüber entscheiden können, ob das von der Landtagsmehrheit verabschiedete Gesetz, mit dem das Referendum über einfache Landesgesetze abgeschafft und weitere wichtige politische Rechte, wie zum Beispiel das einer unabhängigen Information, beschnitten und wirkungslos gemacht werden sollen, in Kraft treten soll oder nicht. Wichtig ist auch der Hinweis, dass nicht dafür gesorgt worden ist, dass die zuständigen nationalen Institutionen die Bestimmungen erlassen, mit denen eine ausreichende und gleichberechtigte Information der BürgerInnen in den Medien über den Gegenstand des Referendums hätte gewährleistet werden müssen als Voraussetzung für eine klare und entschiedene Stimmabgabe.

https://www.facebook.com/alexmariniM5S/videos/711929679931953
https://www.facebook.com/alexmariniM5S/videos/1022137745105665

 
 

Zwei Volksbegehren unterschreiben

das gemeinsame Haus brennt April2022 mT2

MACHT DIREKTE DEMOKRATIE ENDLICH ANWENDBAR!

Den Demokratieabbau haben wir BürgerInnen verhindert -
der Weg zu mehr und besserer Demokratie geht weiter!

MIT ZWEI VOLKSBEGEHREN

Das Referendum ist gerettet, aber: Volksabstimmungen werden mit den geltenden Regeln verhindert und Volksabstimmungen über bessere Regeln der Demokratie werden nicht zugelassen. Nicht einmal unverbindlich beratende.

Also greifen wir auf das Instrument des Volksbegehrens zurück, auf das Recht, dem Landtag Gesetzesvorschläge zur verpflichtenden Behandlung vorzulegen. Wir fordern damit Regeln, mit denen Direkte Demokratie endlich anwendbar wird. Erhalten die zwei Volksbegehren bis Ende September die nötige Unterstützung der BürgerInnen, dann werden die Parteien noch vor den Wahlen im Oktober 2023 darüber zu entscheiden haben. Werden sie angenommen, dann wird die Autonomie der BürgerInnen endlich konkret praktizierbar. Wenn nicht, werden die WählerInnen bei den Landtagswahlen 2023 entscheiden, wem sie die Aufgabe anvertrauen, das in der nächsten Legislatur umzusetzen.

Die Themen dieser Seite - draufklicken und hinspringen

WAS WIR BRAUCHEN

Nicht nur die Behebung der technischen, sondern auch der inhaltlichen Mängel des Landesgesetzes

Es wird jetzt davon gesprochen, dass es eine Gesetzesänderung braucht, damit Direkte Demokratie anwendbar wird. Ja, es braucht eine Gesetzesänderung, aber wir meinen damit etwas Anderes als die Gegner der Direkten Demokratie (SVP).

Wir meinen damit vor allem eine Änderung jener Regeln und Bedingungen, mit und unter denen Direkte Demokratie entweder sehr schwierig oder überhaupt nicht anwendbar ist. Diese notwendigen Änderungen wollen wir jetzt mit zwei Volksbegehren in den Landtag bringen.

Die SVP hingegen meint damit nur die effektiv nötige Behebung der technischen Mängel des Gesetzes 22/2018. Sie wollte sie nutzen, um insgesamt Direkte Demokratie abzubauen (am offensichtlichsten mit der Abschaffung des Referendums). Wenn sie noch einmal mit einem eigenen Vorschlag Hand anlegt an das Gesetz, dann ist zu befürchten, dass sie darin wieder Einschränkungen und insgesamt Verschlechterungen einbaut. Ein Gesetzentwurf der Grünen, mit dem ausschließlich diese technischen Mängel behoben werden, liegt zur Behandlung im Landtag bereit. Das reicht aber nicht, um Direkte Demokratie anwendbar zu machen. Dazu bedarf es zumindest der Änderungen, die wir mit den Volksbegehren vorschlagen.

EINE GESCHICHTE DER VERHINDERUNG

wir können uns selber helfen

 Hier haben bei der SVP die Alarmglocken geläutet: Hilfe, die Bürger:innen werden autonom!

  • 2014 PASSIERT MALS.

Die BürgerInnen ergeben sich nicht ihrem Schicksal
und stimmen überwältigend (75% bei 70% Beteiligung) für Pestizidfrei

 

  •  2016 SCHEITERT DER LANDESHAUPTMANN MIT SEINER LANDTAGSMEHRHEIT
    IN EINER BERATENDEN VOLKSBEFRAGUNG ZUR SANIERUNG DES FLUGPLATZES BOZEN

    Die Abstimmenden lehnen das Sanierungskonzept der Landesregierung zu über 70% ab.

 

  • 2014 - 2016 WIRD PARTEIÜBERGREIFEND UND MIT BETEILIGUNG DER BÜRGER:INNEN
    EIN NEUES GESETZ ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE UND PARTIZIPATION GESCHRIEBEN


    2018, die SVP möchte den Gesetzentwurf versanden lassen, sieht sich aber durch unser Volksbegehren,
    knapp vor den Wahlen, gezwungen, es zu beschliessen – natürlich mit Verschlechterungen.

> DARAUFHIN SCHLIESST DIE SVP DIE TORE <

BürgerInnen vor geschlossenem Tor

"DIE MACHT DES HANDELNS MUSS BEI DER PARTEI BLEIBEN!"

ehemaliger Fraktionssprecher der SVP, Hubert Frasnelli

November 2014 – werden die gemeindeeigenen Kommissionen zur Überprüfung der Zulässigkeit von Anträgen auf Gemeinde-Volksabstimmung auf Initiative von Lt.abg. Noggler durch eine einzige Landeskommission bestehend aus ausgelosten Richtern ersetzt.

Juni 2018 – wird im neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation die im partizipativen Prozess festgelegte und im Gesetzentwurf vorgesehene Unterschriftenhürde für die Erwirkung von Volksabstimmungen von 8.000 auf 13.000 angehoben. Weiters wird auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit von Volksabstimmungen über Verwaltungsakte (Beschlüsse der Landesregierung) gestrichen.

September 2019 - der Antrag auf eine beschließenden Volksbefragung zum Bau einer Wasserleitung über der Fraktion Afing/Jenesien wird für unzulässig erklärt.

2019 - 2020 - fünf Vorschläge zu Fragen, mit denen sich kleine ausgeloste Bürgerräte befassen sollten, die im Landesgesetz 22/2018 vorgesehen sind, werden abgewiesen, weil das für deren Durchführung zuständige Büro nicht eingerichtet worden ist.

Oktober 2020 – zwei beschließende Volksinitiativen zu einer einfacheren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und zur Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates sowie die sofortige Durchführung eines Klimabürgerrates werden ohne gesetzliche Grundlage von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt.

Juni 2021 – die Mehrheit im Landtag beschließt (auf Initiative von Lt.abg. Noggler) die Abschaffung des Referendums und die Verschlechterung von wichtigen Regeln zur Direkten Demokratie und Partizipation.

August 2021 – ohne eine Gesetzesänderung wird nach 15 Jahren anderer Praxis plötzlich der Kreis der beglaubigungsberechtigten Beamten um das Lehr- und Sanitätspersonal verkleinert und damit die Unterschriftensammlung für direktdemokratische Initiativen erheblich erschwert.

Pandemie 2020 – 2022 – die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente erscheint so gut wie unmöglich. Zur mehrfachen Forderung, die Online-Unterschriftensammlung einzuführen, bleibt eine Antwort aus.

November 2021 – der Antrag auf eine beschließenden Volksbefragung in Sexten zur Erweiterung des Skigebietes auf dem Helm wird für unzulässig erklärt.

April 2022 – zwei beratende Volksbefragungen zu einer einfacheren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und zur Forderung, dass BürgerInnen ihre Demokratie selbst gestalten können sollen, werden von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt.

ES REICHT!
WIR WOLLEN EINE

BuergerInnen Demokratie offenes Tor

In was für einer Demokratie leben wir? In einer BürgerInnen-Demokratie oder in einer Parteiendemokratie? Wer ist wirklich souverän? Wir BürgerInnen oder die, die uns regieren? Die Antwort dürfte klar sein. Aber was ist eine Demokratie der BürgerInnen? Eine Demokratie der gleichberechtigten Zusammenarbeit aller, ohne Unterschied zwischen BürgerInnen und politischen Vertretern. Wir sind alle Bürgerinnen und Bürger und sind als Gewählte nicht plötzlich besser oder wissender und stehen nicht über den BürgerInnen, sondern stellen uns in ihren Dienst! Einer solche Demokratie steht die herrschende Demokratie der Trennung entgegen: zwischen Zivilgesellschaft und politischer Vertretung, zwischen Parteien, die dazu tendieren das Gegeneinander ihrer "Parteilichkeit" in die Gesellschaft hineinzutragen, zwischen den politischen Vertretern selbst, die sich in einem ständigen Konkurrenzkampf befinden.

In einer Demokratie der BürgerInnen sind sie es, die das erste und das letzte Wort haben. Wenn sie wollen, dann entscheiden sie selbst über Vorschläge aus ihren Reihen (Volksinitiative). Und es darf ihre Vertretung nichts in Kraft setzen, worüber die BürgerInnen nicht die Möglichkeit gehabt haben, selbst zu entscheiden (Referendum).

Eine BürgerInnen-Demokratie verwirklicht vor allem das Grundprinzip der Demokratie – das der Gleichheit und Gleichberechtigung. Die BürgerInnen haben in ihr nicht weniger Rechte, als ihre politische Vertretung. Sie sind, wie diese, Gesetzgeber – mit dem Instrument der Volksinitiative. Dieses haben wir zwar auch in Südtirol erwirkt. Im Unterschied zur Gesetzgebung des Landtages wird die Gesetzgebung des Volkes aber einer Vorprüfung unterzogen - mit der sie bisher unterbunden worden ist. Es muss die Aufgabe der BürgerInnen sein selbst festzulegen, wie ihre Demokratie gestaltet ist.
Eine Demokratie der BürgerInnen verlangt mit den dazu geeigneten Regeln, die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller. BürgerInnen verlangen, dass alle ihre Vertreter zusammen, über alle Verschiedenheiten und Grenzen hinweg, nach den besten Lösungen suchen und nicht im Streben nach Macht sich gegenseitig ausschließen (Mehrheit – Minderheit) und bekämpfen.
BürgerInnen verlangen die Zusammenarbeit mit ihnen selbst. Dazu müssen gut anwendbare und wirksame Instrumente der Direkten Demokratie zur Verfügung stehen, mindestens so, wie wir sie aus der Schweiz kennen
und von denen die Nationalratspräsidentin (2020-22), die „höchste Schweizerin“ sagen kann: „Seitdem jede Minderheit von Referendum und Volksinitiative Gebrauch machen kann, versuchen Exekutive und Legislative einen möglichst breiten Konsens über eine Gesetzesvorlage zu erlangen, bevor sie einen Entscheid fällen. So können möglichst viele Aspekte und Bedürfnisse aus der Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Stimmbürger evaluieren auf diese Weise die Arbeit von Regierung und Parlament.“
Dazu muss es auch eine Vielfalt an partizipativen Verfahren geben, mit denen BürgerInnen zusammen nach Antworten auf zu lösende Probleme und Verbesserungen suchen. Allen voran bieten sich dazu die ausgelosten Bürgerräte an, die, wie sich weltweit zeigt, immer dort, wo die parlamentarische Versammlung versagt oder sich überfordert fühlt, imstande sind, gerade dank ihrer so unterschiedlichen Zusammensetzung und dem Bemühen um Konsens, überzeugende Vorschläge und wirksame Lösungen auszuarbeiten.

Jetzt Direkte Demokratie mit zwei Volksbegehren
endlich gut anwendbar machen!

Das Instrument des Volksbegehrens
LG 22/2018, Art. 13 ff

Das Volksbegehren ist zwar unser schwächstes direktdemokratische Instrument, dieses kann uns aber nicht vorenthalten werden. Über seine Anwendung entscheidet nicht die mittlerweile schon berüchtigte Kommission der Landesregierung, sondern der Landtag. Mit diesem Instrument haben wir immerhin die Gesetze zur Direkten Demokratie von 2005 und 2018 errungen. Allerdings nicht so, dass das Gesetz wirklich anwendbar gewesen war und anwendbar ist. 2005 vor allem wegen des 40% Quorums, 2018, so haben wir inzwischen feststellen müssen, vor allem wegen der Kommission der Landesregierung, die über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet.

Mit 8.000 in 4 Monaten zu sammelnden beglaubigten Unterschriften kann ein Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden. Dieser muss innerhalb 6 Monaten im Gesetzgebungsausschuss und innerhalb weiteren 6 Monaten im Plenum des Landtages abschließend behandelt werden. Die Abgeordneten müssen sich mit einem auf diese Weise vom Volk eingebrachten Gesetzesvorschlag auseinandersetzen und  müssen zuletzt „Farbe bekennen“. Das ist unmittelbar vor Landtagswahlen besonders heikel und aussagekräftig. 2018 war das ausschlaggebend für die Verabschiedung des geltenden Gesetzes zur Direkten Demokratie. Jetzt bietet sich für die zwei Volksbegehren wieder diese Situation.

 

 VOLKSBEGEHREN I

WIR BÜRGERINNEN WOLLEN UNSERE DEMOKRATIE SELBST GESTALTEN!

Wir verlangen eine Änderung des Gesetzes 22/2018 und sammeln Unterschriften zur Unterstützung des Antrages an den Landtag.
Es muss

  1. im Gesetz festgeschrieben werden, dass einführende und abschaffende Volksabstimmungen über Gesetzesvorschläge, mit denen die Demokratie gestaltet wird (Materie gemäß Art. 47 Autonomiestatut) möglich sind

  2. eine andere Zusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen vorgesehen werden.

Vier Mal in Aosta und in Südtirol haben solche Kommissionen vergleichbare Anträge für zulässig erklärt. Nirgendwo ist der Ausschluss dieser Materie festgelegt. Trotzdem haben bei uns zwei, teilweise mit gleichen Mitgliedern besetzte Kommissionen beschlossen, dass über Gesetzesvorschläge, die die Regeln der Demokratie betreffen, nur der Landtag entscheiden darf. Über solche Gesetzesvorschläge haben wir schon 2009 abgestimmt. Also liegt es an der zufälligen Zusammensetzung der Kommission. Ihre Entscheidung hängt davon ab, ob die Kommissionsmitglieder Direkte Demokratie befürworten oder ablehnen. Sie ist also ist eine Frage des Glücks. Gegen die Entscheidung der Kommission kann zwar bei Gericht Rekurs eingelegt werden, man riskiert damit aber, zur Bezahlung der Verfahrenskosten der Gegenseite in fünfstelliger Höhe verurteilt zu werden. Zudem ist eine Befangenheit des Gerichts gegenüber dem Entscheid seines Mitglieds in der Kommission nicht auszuschließen. Bestünde die Kommission, wie vorgeschlagen, aus Juristen und Universitätsprofessoren, dann gäbe es weder die Gefahr der Befangenheit noch die Folgewirkung von nicht klar getrennten drei Gewalten.

Im Gesetz 22/2018 ist explizit festzuschreiben, dass Volksabstimmungen, die die Regeln der Demokratie in unserem Land betreffen, also vor allem die Regelung der Wahlen und der Abstimmungen (Materien, für die das Land mit Art. 47 des Autonomiestatutes ab 2001 die Zuständigkeit erhalten hat), zulässig sind. Ebenso ist eine andere Zusammensetzung der Kommission vorzusehen.

ANTRAG AUF VOLKSBEGEHREN (im Landtag eingebracht am 16. JUNI 2022)

Wir verfolgen damit weiter das, was im März dieses Jahres schon Gegenstand des Antrags auf VOLKSABSTIMMUNG ZU EINER BERATENDEN VOLKSBEFRAGUNG war, der von der Kommission der Landesregierung am 29.4.2022 für unzulässig erklärt worden ist. Mit dem Volksbegehren wird der Vorschlag nun nicht einer Volksabstimmung unterworfen, sondern muss vom Landtag behandelt werden und zwar abschließend innerhalb eines Jahres ab Feststellung der Gültigkeit (mit den erforderlichen Unterschriften) des Antrages. Wenn die unterstützenden Unterschriften innerhalb 30. September gesammelt werden, dann muss der Vorschlag noch vor den Landtagswahlen im Oktober 2023 abschließend behandelt werden.

Hier der BEGLEITBERICHT UND GESETZENTWURF

Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, 'Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung', die explizit die Zulässigkeit von gesetzeseinführenden und abschaffenden Volksabstimmungen über die Regierungsformgesetze gemäß Art. 47 Autonomiestatut vorsieht und eine Neuzusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen."

 

 VOLKSBEGEHREN II

WIR WOLLEN EINE EINFACHERE NUTZUNG
DER DIREKTDEMOKRATISCHEN INSTRUMENTE !

  1. Einführung der Online-Unterschriftensammlung

  2. Absenkung und eine an die einzelnen direktdemokratischen Instrumente angepasste Staffelung der Unterschriftenhürde

  3. Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten und Möglichkeit, in allen Gemeinden die Unterschrift leisten zu können

  4. institutionelle Information über die Anwendung dieser Instrumente

 
 

Zu 1.) Eine Unterschrift für eine direktdemokratische Initiative zu leisten, ist für die BürgerInnen, die in 3 von 4 Fällen dazu auf die Gemeinde gehen, ein Aufwand, den man ihnen nicht zumuten muss. Vor allem nicht in den vielen Fälle, in denen BürgerInnen nicht in der eigenen Gemeinde arbeiten und deshalb es für sie schwierig ist, während der Arbeitszeit in der eigenen Gemeinde zu unterschreiben. Dieser Aufwand ist völlig unnötig seitdem Unterschriften auch digital gesammelt werden können. Die Online-Unterschriftensammlung ist in Italien seit 2021 legalisiert und wird auf nationaler Ebene schon praktiziert.

Das Gleiche gilt auch für den großen materiellen und Arbeitsaufwand, der mit der herkömmlichen Unterschriftensammlung auf Unterschriftenbögen, die in den Gemeinden aufliegen oder auf denen an Unterschriftentischen unterschrieben werden kann, sowohl für die Promotoren, als auch für die Gemeindeverwaltungen verbunden ist. Eine Häufung der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente, die anstrebenswert ist, weil die BürgerInnen zur Bewältigung von Problemen wertvolle Beiträge leisten können, würde die zuständigen Ämter in den Gemeinden überlasten.

Das Ausmaß der Unterstützung eines Vorschlags durch die BürgerInnen darf nicht bestimmt sein vom Schwierigkeitsgrad der Durchführung einer Unterschriftensammlung, sondern muss Ausdruck der effektiven Zustimmung der BürgerInnen sein, die so einfach als möglich zu gestalten ist. Die Online-Unterschriftensammlung ist eine zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung, die traditionellen Formen bleiben bestehen.

Übrigens: Die SVP hat in ihrem "Reform"Gesetzentwurf von 2013 die Online-Unterschriftensammlung schon vorgesehen gehabt. Leider in Verbindung mit Regeln, mit denen keine Volksabstimmungen mehr zustande gekommen wären und wir deshalb dagegen das Referendum ergreifen mussten.

zu 2.) Die Zahl der Unterschriften, die zur Nutzung der direktdemokratischen Instrumente vorzulegen sind, soll dem von der Verfassung vorgegebenen Rahmen entsprechen. Diese sieht im Autonomiestatut für das bestätigende Referendum ca. 8.400 Unterschriften vor. Diese Zahl war für die Erwirkung von Volksabstimmungen im Gesetzentwurf vorgesehen, der aus dem partizipativen Verfahren 2014-2016 hervorgegangen ist. Sie wurde im Plenum des Landtages vor der Beschlussfassung ohne jeden Bezug und Grund auf 13.000 erhöht. Wir verlangen also die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Zudem ist es naheliegend und sinnvoll, die Zahl der erforderlichen Unterschriften nach dem Grad der Verbindlichkeit und Wirksamkeit des Instrumentes zu staffeln. Entsprechend sind im Vorschlag 2.500 Unterschriften für das Volksbegehren als unverbindliches Antragsrecht, 5.000 für die unverbindliche beratende Volksbefragung und 8.000 für die verbindliche Volksinitiative vorgesehen.

zu 3.) Die UN-Menschenrechtskommission hat Italien in einem Urteilsspruch zu einer Klage von BürgerInnen verpflichtet, die nicht gerechtfertigten Behinderungen bei der Ausübung der direktdemokratischen Rechte zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt auch für Südtirol, das die einschränkenden Regeln zur Beglaubigung der Unterschriften übernommen und letzthin sogar verschärft hat, indem dem Lehrpersonal und den Beamten des Sanitätsdienstes von der Landesregierung dieses Recht abgesprochen worden ist. Wir fordern die Möglichkeit der Beauftragung jedes Bürgers/jeder Bürgerin, die vom Promotorenkomitee berechtigt und vom Bürgermeister mit dieser Aufgabe betraut wird, wenn sie die strafrechtliche Verantwortung übernimmt. Zudem wird die Möglichkeit vorgesehen, in allen Gemeinde die Unterschrift leisten zu können, nicht nur, wie jetzt im Landesgesetz 22/2018 vorgesehen, in der Wohnsitzgemeinde.

zu 4.) Im genannten Urteil der UN-Menschenrechtskommission wird überdies verlangt, dass eine ausreichende Information der Bevölkerung über die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und über die Möglichkeit, Initiativen zu unterstützen, erfolgt. Entsprechend schlagen wir im vorliegenden Gesetzentwurf die institutionelle Pflicht vor, die Einreichung eines Antrages auf Volksbegehren oder einer Volksinitiative, öffentlich bekannt zu machen.

 

WAS ICH TUN KANN

 
  • Vor allem bitte die zwei Volksbegehren innerhalb September unterschreiben. Eine von den Behinderungen, die wir beseitigen wollen ist, dass man dieses Mal nur auf der eigenen Gemeinde unterschreiben kann. Für das Referendum war es letztes Jahr möglich, auch in einer anderen als der Wohnsitz-Gemeinde zu unterschreiben. Das ist eine der Behinderung, die wir beseitigt haben wollen.

  • Bitte sprich mit möglichst vielen Menschen in Deinem Umfeld darüber und lade sie ein, ebenfalls zu unterschreiben.

  • Teile bitte unsere Beiträge in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, Youtube) und verbreite sie über Deine Kanäle.
  • Wenn es irgendwie möglich ist, dann unterstütze uns bitte auch finanziell.
    Wenn viele auch nur kleine Beträge spenden, dann schaffen wir es, den derzeitigen finanziellen Engpass zu überwinden.
    Wir müssen es schaffen, die uns auferlegten fünfstelligen Prozesskosten der Landesverwaltung zu bewältigen. 
    Hier der Link zu den Daten für eine Überweisung. Herzlichen Dank!

INFOMATERIAL

 

Videos und Clips

Playlist "Unterschreibt die zwei Volksbegehren für anwendbare Direkte Demokratie!
Firmate le due proposte legge per l'utilizzo più semplice di democrazia dir.!"

I. Clip-Vorstellung (1:26) der zwei Volksbegehren für anwendbare Direkte Demokratie, 29.7.2022 mit den unterstützenden Organisationen vor dem Landhaus
https://youtu.be/LJjBaoti-Hw

II. Interview Südtirol Journal (0:57) mit Stephan Lausch, Koordinator der Initiative für mehr Demokratie am 29.07.2022 zur Vorstellung der zwei Volksbegehren
https://youtu.be/40D_UePTFFM

III. Clip-Vorstellung (1:16) des Volksbegehrens Ⅰ "BürgerInnen wollen ihre Demokratie selbst gestalten!"
https://youtu.be/08VkTUf4Y2M

IV. Clip-Vorstellung (1:08) Volksbegehren Ⅱ: "Für eine einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente!"
https://youtu.be/n8y8Zssjw0Y

V. Aufruf (2:36) von Josef Gruber, Mitpromotor der Volksinitiative "Schutz der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensräume in Südtirol", zur Unterstützung der zwei Volksbegehren
https://youtu.be/hrBqRUDnSAg

VI. Aufruf (2:53) von David Hofmann von Climate Action South Tyrol
https://youtu.be/6mJD6rnOzsg

VII. Appello (1:58) di Roberto Pompermaier, membro del direttivo dell’Iniziativa per più democrazia ed ex coordinatore del VKE, di firmare le due proposte di legge di iniziativa popolare
https://youtu.be/BS7dKZIPhfw

VIII. Aufruf (2:55) von Eva Prantl, Mitpromotorin der Volksinitiative "Schutz der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensräume in Südtirol", zur Unterstützung der zwei Volksbegehren
https://youtu.be/zWWSFC4-3YQ

IX. Aufruf (3:13) von Stephan Lausch zur Unterstützung der zwei Volksbegehren für anwendbare Direkte Demokratie
https://youtu.be/iBvjxVDg1N8

IN DEN MEDIEN

 

 DOKUMENTE

  Aktionen

Vorstellung der Volksbegehren am 29. Juli vor dem Südtiroler Landtag
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Einführung Online-Unterschriftensammlung

Wir bereiten eine Petition an den Landtag und an die Landesregierung vor.

Wer daran interessiert ist, schickt uns bitte seine Mail-Adresse, zum selber Unterschreiben und zum Verbreiten.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir wollen mit sehr vielen Unterschriften dieser Forderung Nachdruck verleihen.

Mit dem Ausbruch der Pandemie können die direktdemokratischen Instrumente nicht mehr angewandt werden, auch eine Wahl musste schon verschoben werden. Nichts anderes als politische Korrektheit hätte verlangt, dass die Regierenden im Land, so wie sie die nötigen Maßnahmen gegen die Verbreitung der Pandemie getroffen haben, sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei heruntergefahrenem öffentlichem Leben uneingeschränkt ihre politischen Rechte ausüben können. Dies ist nicht geschehen.

Auch nicht, obwohl selbst die UNO-Menschenrechtskommission im November 2019, aufgrund einer Klage, den italienischen Staat und, mit gleichlautender landesgesetzlicher Regelung, somit auch das Land Südtirol aufgefordert hatte, innerhalb von sechs Monaten die unbegründeten Einschränkungen der Anwendung der Mitbestimmungsrechte zu beseitigen. Auch diese Aufforderung blieb unbeachtet.

Dafür hat Landtagspräsident J. Nogger in der Mitteilung vom 4.11.2020 „Demokratie muss auch im Notstand aufrecht bleiben“ wissen lassen: „Meine Aufgabe als höchster Repräsentant der Demokratie in Südtirol ist es aber, die Verunsicherung, den Unmut und die Zukunftsangst der Bevölkerung ernst zu nehmen und zu gewährleisten, dass der demokratische Diskurs als Grundlage der Einbindung aller auch während eines Notstands aufrecht bleibt.“

Gleichzeitig (17.11.2020) legt er einen Landesgesetzentwurf (96/2020) vor, mit dem das bestätigende Referendum über Landesgesetze – also die Hälfte der Direkten Demokratie – und die Möglichkeit der BürgerInnen, einen Bürgerrat einberufen zu können, gestrichen werden sollen (genaueres unter diesem Link).

Demgegenüber hat jetzt zumindest das italienische Parlament im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 die Legalisierung der Online-Unterschriftensammlung beschlossen und das Ministerratspräsidium beauftragt, innerhalb dieses Jahres die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Da in Südtirol die nationalen Normen zur Regelung der Unterschriftensammlung gelten, sind diese auch hier den neuen Gegebenheiten anzupassen. Das ist auch mit einem Beschluss der Landesregierung möglich.

Eines soll aber bei der Forderung nach dieser Möglichkeit, Referenden und Initiativen unterstützen zu können, nicht vergessen werden. Es geht auch einfacher! Auf der Webseite der Schweizer Bunderverwaltung findet man folgenden Hinweis: "

«Wegen Corona sind Unterschriftensammlungen auf der Strasse schwieriger geworden. Wenn Sie ein Referendum oder eine Initiative unterstützen möchten, können Sie dies auch ganz einfach von zu Hause aus tun.»
Und wie geht das in der Schweiz? Auf der Webseite des Promotorenkomitees Unterschriftenbogen ausdrucken, unterschreiben, einschicken. Das ist alles. Die Unterschriften werden dann im Gemeindeamt kontrolliert. Auf der Webseite des Bundes sind auch gleich die Links zu den verschiedenen Initiativ- und Referendumskomitees aufgelistet. Der Gang zum nächsten Briefkasten ist das einzige verbleibende Corona-Infektionsrisiko.

Dokumente

II. Volksbegehren

das gemeinsame Haus brennt April2022 mT2

MACHT DIREKTE DEMOKRATIE ENDLICH ANWENDBAR!

Den Demokratieabbau haben wir BürgerInnen verhindert -
der Weg zu mehr und besserer Demokratie geht weiter!

 MIT ZWEI VOLKSBEGEHREN

Das Referendum ist gerettet, aber: Volksabstimmungen werden mit den geltenden Regeln verhindert und Volksabstimmungen über bessere Regeln der Demokratie werden nicht zugelassen. Nicht einmal unverbindlich beratende.
Also greifen wir auf das Instrument des Volksbegehrens zurück, auf das Recht, dem Landtag Gesetzesvorschläge zur verpflichtenden Behandlung vorzulegen. Wir fordern damit Regeln, mit denen Direkte Demokratie endlich anwendbar wird. Erhalten die zwei Volksbegehren bis September die nötige Unterstützung der BürgerInnen, dann werden die Parteien noch vor den Wahlen im Oktober 2023 darüber zu entscheiden haben.

Es wird jetzt öffentlich davon gesprochen, dass es eine Gesetzesänderung braucht, damit Direkte Demokratie anwendbar wird. Ja, es braucht eine Gesetzesänderung, aber wir meinen damit etwas Anderes als die Gegner der Direkten Demokratie (SVP).

Wir meinen damit vor allem eine Änderung jener Regeln und Bedingungen, mit und unter denen Direkte Demokratie entweder sehr schwierig oder überhaupt nicht anwendbar ist. Diese notwendigen Änderungen wollen wir jetzt mit zwei Volksbegehren in den Landtag bringen.

Die SVP hingegen meint damit die effektiv nötige Behebung der nur technischen Mängel des Gesetzes 22/2018, die sie nutzen wollte, um insgesamt Direkte Demokratie abzubauen (am offensichtlichsten mit der Abschaffung des Referendums). Wenn sie noch einmal mit einem eigenen Vorschlag Hand anlegt an das Gesetz, dann ist zu befürchten, dass sie darin wieder Einschränkungen und insgesamt Verschlechterungen einbaut. Ein Gesetzentwurf der Grünen, mit dem allein diese effektiven Mängel behoben werden, liegt zur Behandlung im Landtag bereit.

 

DIE GESCHICHTE

2014 PASSIERT MALS.

DIE BÜRGERINNEN ERGEBEN SICH NICHT IHREM SCHICKSAL
UND STIMMEN ÜBERWÄLTIGEND (75% bei 70% Beteiligung) FÜR PESTIZIDFREI

2014 - 2016 WIRD PARTEIÜBERGREIFEND UND MIT DEN BÜRGERINNEN
EIN NEUES GESETZ ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE UND PARTIZIPATION GESCHRIEBEN.

2018, KNAPP VOR DEN WAHLEN, SIEHT SICH DIE SVP GEZWUNGEN,
ES ZU BESCHLIESSEN – MIT VERSCHLECHTERUNGEN.

> DANN WERDEN DIE TORE GESCHLOSSEN <

November 2014 – werden die gemeindeeigenen Kommissionen zur Überprüfung der Zulässigkeit von Anträgen auf Gemeinde-Volksabstimmung auf Initiative von Lt.abg. Noggler durch eine einzige Landeskommission bestehend aus ausgelosten Richtern ersetzt.

September 2019 - der Antrag auf eine beschließenden Volksbefragung zum Bau einer Wasserleitung über der Fraktion Afing/Jenesien wird für unzulässig erklärt.

Oktober 2020 – zwei beschließende Volksinitiativen zu einer einfacheren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und zur Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates sowie die sofortige Durchführung eines Klimabürgerrates werden ohne gesetzliche Grundlage von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt.

Juni 2021 – die Mehrheit im Landtag beschließt (auf Initiative von Lt.abg. Noggler) die Abschaffung des Referendums und die Verschlechterung von wichtigen Regeln zur Direkten Demokratie und Partizipation.

August 2021 – ohne eine Gesetzesänderung wird nach 15 Jahren anderer Handhabung plötzlich der Kreis der beglaubigungsberechtigten Beamten um das Lehr- und Sanitätspersonal verkleinert und damit die Unterschriftensammlung für direktdemokratische Initiativen erheblich erschwert.

Pandemie 2020 – 2022 – die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente erscheint so gut wie unmöglich. Zur mehrfachen Forderung, die Online-Unterschriftensammlung einzuführen, bleibt eine Antwort aus.

November 2021 – der Antrag auf eine beschließenden Volksbefragung in Sexten zur Erweiterung des Skigebietes auf dem Helm wird für unzulässig erklärt.

April 2022 – zwei beratende Volksbefragungen zu einer einfacheren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und zur Forderung, dass BürgerInnen ihre Demokratie selbst gestalten können sollen, werden von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt.

ES REICHT! WIR WOLLEN EINE

BuergerInnen Demokratie offenes Tor

 

Jetzt Direkte Demokratie mit zwei Volksbegehren
endlich gut anwendbar machen!

Das Instrument des Volksbegehrens
LG 22/2018, Art. 13 ff

Das Volksbegehren ist zwar unser schwächstes direktdemokratische Instrument, dieses kann uns aber nicht vorenthalten werden. Mit ihm haben wir aber immerhin die Gesetze zur Direkten Demokratie von 2005 und 2018 errungen. Allerdings so, dass sie nicht wirklich anwendbar waren. 2005 vor allem wegen des 40% Quorums, 2018, so haben wir inzwischen feststellen müssen, vor allem wegen der Kommission der Landesregierung, die über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet.

Mit 8.000 in 4 Monaten zu sammelnden beglaubigten Unterschriften kann ein Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden. Dieser muss innerhalb 6 Monaten im Gesetzgebungsausschuss und innerhalb weiteren 6 Monaten im Plenum des Landtages abschließend behandelt werden. Die Abgeordneten müssen sich mit einem so eingebrachten Gesetzesvorschlag auseinandersetzen und zuletzt „Farbe bekennen“. Das ist unmittelbar vor Landtagswahlen natürlich besonders heikel. 2018 war das ausschlaggebend für die Verabschiedung des geltenden Gesetzes zur Direkten Demokratie. Jetzt bietet sich für die zwei Volksbegehren wieder diese Situation.

 

VOLKSBEGEHREN I

WIR BÜRGERINNEN WOLLEN UNSERE DEMOKRATIE SELBST GESTALTEN!

Dafür verlangen wir eine Änderung des Gesetzes 22/2018 und sammeln Unterschriften zur Unterstützung des Antrages an den Landtag. Es soll

  1. im Gesetz festgeschrieben werden, dass einführende und abschaffende Volksabstimmungen über Gesetzesvorschläge, mit denen die Demokratie gestaltet wird (Materie gemäß Art. 47 Autonomiestatut) möglich sind

  2. eine andere Zusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen vorgesehen werden.

Vier Mal in Aosta und in Südtirol haben solche Kommissionen vergleichbare Anträge für zulässig erklärt und nirgendwo ist der Ausschluss dieser Materie festgelegt. Trotzdem haben bei uns zwei, teilweise mit gleichen Mitgliedern besetzte Kommissionen beschlossen, dass über Gesetzesvorschläge, die die Regeln der Demokratie betreffen, nur der Landtag entscheiden darf. Über solche Gesetzesvorschläge haben wir schon 2009 abgestimmt. Also liegt es an der zufälligen Zusammensetzung der Kommission. Ihre Entscheidung hängt davon ab, ob die Kommissionsmitglieder Direkte Demokratie befürworten oder ablehnen. Sie ist also ist eine Frage des Glücks. Gegen die Entscheidung der Kommission kann zwar bei Gericht Rekurs eingelegt werden, man riskiert damit aber, zur Bezahlung der Verfahrenskosten der Gegenseite in fünfstelliger Höhe verurteilt zu werden. Zudem ist eine Befangenheit des Gerichts gegenüber dem Entscheid seines Mitglieds in der Kommission nicht auszuschließen. Bestünde die Kommission, wie vorgeschlagen, aus Juristen und Universitätsprofessoren, dann gäbe es weder die Gefahr der Befangenheit noch die Folgewirkung von nicht klar getrennten drei Gewalten.

Das muss geändert werden! Im Gesetz 22/2018 ist explizit festzuschreiben, dass solche Volksabstimmungen zulässig sind. Ebenso ist eine andere Zusammensetzung der Kommission vorzusehen.

ANTRAG AUF VOLKSBEGEHREN (im Landtag eingebracht am 16. JUNI 2022)

Wir verfolgen damit weiter das, was im März dieses Jahres schon Gegenstand des Antrags auf VOLKSABSTIMMUNG ZU EINER BERATENDEN VOLKSBEFRAGUNG war, der von der Kommission der Landesregierung am 29.4.2022 für unzulässig erklärt worden ist. Mit dem Volksbegehren wird der Vorschlag nun nicht einer Volksabstimmung unterworfen, sondern muss vom Landtag behandelt werden und zwar abschließend innerhalb eines Jahres ab Feststellung der Gültigkeit (mit den erforderlichen Unterschriften) des Antrages. Wenn die unterstützenden Unterschriften innerhalb 30. September gesammelt werden, dann muss der Vorschlag noch vor den Landtagswahlen im Oktober 2023 abschließend behandelt werden.

Hier der BEGLEITBERICHT UND GESETZENTWURF

Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, 'Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung', die explizit die Zulässigkeit von gesetzeseinführenden und abschaffenden Volksabstimmungen über die Regierungsformgesetze gemäß Art. 47 Autonomiestatut vorsieht und eine Neuzusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen."

 
 

VOLKSBEGEHREN II

WIR WOLLEN EINE EINFACHERE NUTZUNG
DER DIREKTDEMOKRATISCHEN INSTRUMENTE !

  1. Einführung der Online-Unterschriftensammlung

  2. Absenkung und eine an die einzelnen direktdemokratischen Instrumente angepasste Staffelung der Unterschriftenhürde

  3. Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten

  4. institutionelle Information über die Anwendung dieser Instrumente

 

Zu 1.) Eine Unterschrift für eine direktdemokratische Initiative zu leisten, ist für die BürgerInnen, die in 3 von 4 Fällen dazu auf die Gemeinde gehen, ein Aufwand, den man ihnen nicht zumuten muss. Vor allem nicht in den vielen Fälle, in denen BürgerInnen nicht in der eigenen Gemeinde arbeiten und deshalb es für sie schwierig ist, während der Arbeitszeit in der eigenen Gemeinde zu unterschreiben. Dieser Aufwand ist völlig unnötig seitdem Unterschriften auch digital gesammelt werden können. Die Online-Unterschriftensammlung ist in Italien seit 2021 legalisiert und wird auf nationaler Ebene schon praktiziert.

Das Gleiche gilt auch für den großen materiellen und Arbeitsaufwand, der mit der herkömmlichen Unterschriftensammlung auf Unterschriftenbögen, die in den Gemeinden aufliegen oder auf denen an Unterschriftentischen unterschrieben werden kann, sowohl für die Promotoren, als auch für die Gemeindeverwaltungen verbunden ist. Eine Häufung der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente, die anstrebenswert ist, weil die BürgerInnen zur Bewältigung von Problemen wertvolle Beiträge leisten können, würde die zuständigen Ämter in den Gemeinden überlasten.

Das Ausmaß der Unterstützung eines Vorschlags durch die BürgerInnen darf nicht bestimmt sein vom Schwierigkeitsgrad der Durchführung einer Unterschriftensammlung, sondern muss Ausdruck der effektiven Zustimmung der BürgerInnen sein, die so einfach als möglich zu gestalten ist. Die Online-Unterschriftensammlung ist eine zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung, die traditionellen Formen bleiben bestehen.

Übrigens: Die SVP hat in ihrem "Reform"Gesetzentwurf von 2013 die Online-Unterschriftensammlung schon vorgesehen gehabt. Leider in Verbindung mit Regeln, mit denen keine Volksabstimmungen mehr zustande gekommen wären und wir deshalb dagegen das Referendum ergreifen mussten.

zu 2.) Die Zahl der Unterschriften, die zur Nutzung der direktdemokratischen Instrumente vorzulegen sind, soll dem von der Verfassung vorgegebenen Rahmen entsprechen. Diese sieht im Autonomiestatut für das bestätigende Referendum ca. 8.400 Unterschriften vor. Diese Zahl war für die Erwirkung von Volksabstimmungen im Gesetzentwurf vorgesehen, der aus dem partizipativen Verfahren 2014-2016 hervorgegangen ist. Sie wurde im Plenum des Landtages vor der Beschlussfassung ohne jeden Bezug und Grund auf 13.000 erhöht. Wir verlangen also die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Zudem ist es naheliegend und sinnvoll, die Zahl der erforderlichen Unterschriften nach dem Grad der Verbindlichkeit und Wirksamkeit des Instrumentes zu staffeln. Entsprechend sind im Vorschlag 2.500 Unterschriften für das Volksbegehren als unverbindliches Antragsrecht, 5.000 für die unverbindliche beratende Volksbefragung und 8.000 für die verbindliche Volksinitiative vorgesehen.

zu 3.) Die UN-Menschenrechtskommission hat Italien in einem Urteilsspruch zu einer Klage von BürgerInnen verpflichtet, die nicht gerechtfertigten Behinderungen bei der Ausübung der direktdemokratischen Rechte zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt auch für Südtirol, das die einschränkenden Regeln zur Beglaubigung der Unterschriften übernommen und letzthin sogar verschärft hat, indem dem Lehrpersonal und den Beamten des Sanitätsdienstes von der Landesregierung dieses Recht abgesprochen worden ist. Wir fordern die Möglichkeit der Beauftragung jedes Bürgers/jeder Bürgerin, die vom Promotorenkomitee berechtigt und vom Bürgermeister mit dieser Aufgabe betraut wird, wenn sie die strafrechtliche Verantwortung übernimmt.

zu 4.) Im genannten Urteil der UN-Menschenrechtskommission wird überdies verlangt, dass eine ausreichende Information der Bevölkerung über die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und über die Möglichkeit, Initiativen zu unterstützen, erfolgt. Entsprechend schlagen wir im vorliegenden Gesetzentwurf die institutionelle Pflicht vor, die Einreichung eines Antrages auf Volksbegehren oder einer Volksinitiative, öffentlich bekannt zu machen.

 
 
 
 

Warum jetzt, ist die Frage

Es bietet sich nur eine einzige Erklärung an, und die ist erschreckend.
Die SVP hat diesen Herbst zweierlei Erfahrungen machen dürfen:

1. Die Erfahrung, dass die Kommission zur Feststellung der Zulässigkeit von beantragten Volksabstimmungen deren zwei, die Unterstützungsinitiative und die Bürgerratsinitiative, zur Verbesserung und zum Ausbau der Mitbestimmungsrechte abgewiesen hat und

2. die Erfahrung, dass die Unterschriftensammlung unter den Bedingungen der herrschenden Pandemie unmöglich erscheint.

Der Einbringer und sein Auftraggeber haben keine Erklärung und Begründung für diesen Schritt vorgelegt. Auf die Schelte in der Haushaltsdebatte im Landtag zu diesem Vorgehen, blieb jede Reaktion aus. Man würde meinen, dass dann, wenn es eine gute Erklärung und Begründung für ein Handeln gibt, das kritisiert wird, diese entgegengehalten werden. Werden keine genannt, dann wird es trotzdem Gründe geben, aber dann sind es solche, die eben besser nicht ausgesprochen werden. So unglaublich es auch erscheinen mag, aber diese Erfahrungen, die die SVP gemeint hat machen zu dürfen, waren wohl der Anlass für diese Kehrtwende. Die beiden für sie vorteilhaften Bedingungen sind im Oktober/November deutlich geworden, Ende November ist der Gesetzentwurf zur Abänderung des Direkte-Demokratie-Gesetzes vom Landtagspräsidenten eingebracht worden: „Jetzt geht es, jetzt können sie sich nicht wehren.“ Nicht nur, dass man nicht imstande ist einzusehen, dass die Zusammenarbeit aller, die aller Parteien miteinander und mit der Zivilgesellschaft angesichts der dramatischen Entwicklungen eine absolute Notwendigkeit ist, nein, man versucht diese zu nutzen, um ohne direkte Kontrolle durch die Zivilgesellschaft schalten und walten zu können.

Man kann als politischer Mandatar für oder gegen direktdemokratische Instrumente sein. Die gesetzlich geltenden sind aber, unabhängig davon, als erworbene Rechte in ihrer Anwendung zu garantieren. Natürlich können auch Initiativen ergriffen werden, in einem offenen und transparenten Verfahren diese zu beschneiden oder abzuschaffen. Dies aber nach den gesetzlich festgelegten Regeln. Die Gelegenheit, erschwerte Bedingungen nutzen zu wollen, unter denen diese Regeln von den Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz ihrer Rechte angewandt werden können, ist ein niederträchtiges Unterfangen, weil es den Mehrheitswillen der Bevölkerung befürchtet und umgehen will.

Zwei Volksbegehren

das gemeinsame Haus brennt April2022 mT2

MACHT DIREKTE DEMOKRATIE ENDLICH ANWENDBAR!

Den Demokratieabbau haben wir BürgerInnen verhindert -
der Weg zu mehr und besserer Demokratie geht weiter!

MIT ZWEI VOLKSBEGEHREN

Das Referendum ist gerettet, aber: Volksabstimmungen werden mit den geltenden Regeln verhindert und Volksabstimmungen über bessere Regeln der Demokratie werden nicht zugelassen. Nicht einmal unverbindlich beratende.


Also greifen wir auf das Instrument des Volksbegehrens zurück, auf das Recht, dem Landtag Gesetzesvorschläge zur verpflichtenden Behandlung vorzulegen. Wir fordern damit Regeln, mit denen Direkte Demokratie endlich anwendbar wird. Erhalten die zwei Volksbegehren bis Ende September die nötige Unterstützung der BürgerInnen, dann werden die Parteien noch vor den Wahlen im Oktober 2023 darüber zu entscheiden haben.

Inhalt

 

WAS ES BRAUCHT

Es wird jetzt öffentlich davon gesprochen, dass es eine Gesetzesänderung braucht, damit Direkte Demokratie anwendbar wird. Ja, es braucht eine Gesetzesänderung, aber wir meinen damit etwas Anderes als die Gegner der Direkten Demokratie (SVP).

Wir meinen damit vor allem eine Änderung jener Regeln und Bedingungen, mit und unter denen Direkte Demokratie entweder sehr schwierig oder überhaupt nicht anwendbar ist. Diese notwendigen Änderungen wollen wir jetzt mit zwei Volksbegehren in den Landtag bringen.

Die SVP hingegen meint damit die effektiv nötige Behebung der nur technischen Mängel des Gesetzes 22/2018, die sie nutzen wollte, um insgesamt Direkte Demokratie abzubauen (am offensichtlichsten mit der Abschaffung des Referendums). Wenn sie noch einmal mit einem eigenen Vorschlag Hand anlegt an das Gesetz, dann ist zu befürchten, dass sie darin wieder Einschränkungen und insgesamt Verschlechterungen einbaut. Ein Gesetzentwurf der Grünen, mit dem allein diese effektiven Mängel behoben werden, liegt zur Behandlung im Landtag bereit.

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DIE VORGESCHICHTE

wir können uns selber helfen

 

2014 PASSIERT MALS.

Die BürgerInnen ergeben sich nicht ihrem Schicksal
und stimmen überwältigend (75% bei 70% Beteiligung) für Pestizidfrei

2014 - 2016 WIRD PARTEIÜBERGREIFEND UND MIT DEN BÜRGERINNEN
EIN NEUES GESETZ ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE UND PARTIZIPATION GESCHRIEBEN.

2018, knapp vor den Wahlen, sieht sich die SVP gezwungen,
es zu beschliessen – mit Verschlechterungen.

> DANN WERDEN DIE TORE GESCHLOSSEN <

BürgerInnen vor geschlossenem Tor

"DIE MACHT DES HANDELNS MUSS BEI DER PARTEI BLEIBEN!"

November 2014 – werden die gemeindeeigenen Kommissionen zur Überprüfung der Zulässigkeit von Anträgen auf Gemeinde-Volksabstimmung auf Initiative von Lt.abg. Noggler durch eine einzige Landeskommission bestehend aus ausgelosten Richtern ersetzt.

Juni 2018 – wird im neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation die im partizipativen Prozess festgelegte und im Gesetzentwurf vorgesehene Unterschriftenhürde für die Erwirkung von Volksabstimmungen von 8.000 auf 13.000 angehoben. Weiters wird auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit von Volksabstimmungen über Verwaltungsakte (Beschlüsse der Landesregierung) gestrichen.

September 2019 - der Antrag auf eine beschließenden Volksbefragung zum Bau einer Wasserleitung über der Fraktion Afing/Jenesien wird für unzulässig erklärt.

2019 - 2020 - fünf Vorschläge zu Fragen, mit denen sich kleine ausgeloste Bürgerräte befassen sollten, die im Landesgesetz 22/2018 vorgesehen sind, werden abgewiesen, weil das für deren Durchführung zuständige Büro nicht eingerichtet worden ist.

Oktober 2020 – zwei beschließende Volksinitiativen zu einer einfacheren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und zur Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates sowie die sofortige Durchführung eines Klimabürgerrates werden ohne gesetzliche Grundlage von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt.

Juni 2021 – die Mehrheit im Landtag beschließt (auf Initiative von Lt.abg. Noggler) die Abschaffung des Referendums und die Verschlechterung von wichtigen Regeln zur Direkten Demokratie und Partizipation.

August 2021 – ohne eine Gesetzesänderung wird nach 15 Jahren anderer Praxis plötzlich der Kreis der beglaubigungsberechtigten Beamten um das Lehr- und Sanitätspersonal verkleinert und damit die Unterschriftensammlung für direktdemokratische Initiativen erheblich erschwert.

Pandemie 2020 – 2022 – die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente erscheint so gut wie unmöglich. Zur mehrfachen Forderung, die Online-Unterschriftensammlung einzuführen, bleibt eine Antwort aus.

November 2021 – der Antrag auf eine beschließenden Volksbefragung in Sexten zur Erweiterung des Skigebietes auf dem Helm wird für unzulässig erklärt.

April 2022 – zwei beratende Volksbefragungen zu einer einfacheren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und zur Forderung, dass BürgerInnen ihre Demokratie selbst gestalten können sollen, werden von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt.

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ES REICHT! WIR WOLLEN EINE

BuergerInnen Demokratie offenes Tor

In was für einer Demokratie leben wir? In einer BürgerInnen-Demokratie oder in einer Parteiendemokratie? Wer ist wirklich souverän? Wir BürgerInnen oder die, die uns regieren? Die Antwort dürfte klar sein. Aber was ist eine Demokratie der BürgerInnen? Eine Demokratie der gleichberechtigten Zusammenarbeit aller, ohne Unterschied zwischen BürgerInnen und politischen Vertretern. Wir sind alle BürgerInnen und sind als Gewählte nicht plötzlich besser oder wissender und stehen nicht über den BürgerInnen, sondern stellen uns in ihren Dienst! Einer solche Demokratie steht die herrschende Demokratie der Trennung entgegen: zwischen Zivilgesellschaft und politischer Vertretung, zwischen Parteien, die dazu tendieren das Gegeneinander ihrer "Parteilichkeit" in die Gesellschaft hineinzutragen, zwischen den politischen Vertretern selbst, die sich in einem ständigen Konkurrenzkampf untereinander befinden.

In einer Demokratie der BürgerInnen sind sie es, die das erste und das letzte Wort haben. Wenn sie wollen, dann entscheiden sie selbst über Vorschläge aus ihren Reihen (Volksinitiative). Und es darf ihre Vertretung nichts in Kraft setzen, worüber die BürgerInnen nicht die Möglichkeit gehabt haben, selbst zu entscheiden (Referendum).

Eine BürgerInnen-Demokratie verwirklicht vor allem das Grundprinzip der Demokratie – das der Gleichheit und Gleichberechtigung. Die BürgerInnen haben in ihr nicht weniger Rechte, als ihre politische Vertretung. Sie sind, wie diese, Gesetzgeber – mit dem Instrument der Volksinitiative. Dieses haben wir zwar auch in Südtirol erwirkt. Im Unterschied aber zur Gesetzgebung des Landtages wird die Gesetzgebung des Volkes einer Vorprüfung unterzogen - mit der sie bisher unterbunden worden ist. Es muss die Aufgabe der BürgerInnen sein selbst festzulegen, wie ihre Demokratie gestaltet ist.
Eine Demokratie der BürgerInnen verlangt mit den dazu geeigneten Regeln, die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller. BürgerInnen verlangen, dass alle ihre Vertreter zusammen, über alle Verschiedenheiten und Grenzen hinweg, nach den besten Lösungen suchen und nicht im Streben nach Macht sich gegenseitig ausschließen (Mehrheit – Minderheit) und bekämpfen.
BürgerInnen verlangen die Zusammenarbeit mit ihnen selbst. Dazu müssen gut anwendbare und wirksame Instrumente der Direkten Demokratie zur Verfügung stehen, mindestens so, wie wir sie aus der Schweiz kennen
und von denen die Nationalratspräsidentin (2020-22), die „höchste Schweizerin“ sagen kann: „Seitdem jede Minderheit von Referendum und Volksinitiative Gebrauch machen kann, versuchen Exekutive und Legislative einen möglichst breiten Konsens über eine Gesetzesvorlage zu erlangen, bevor sie einen Entscheid fällen. So können möglichst viele Aspekte und Bedürfnisse aus der Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Stimmbürger evaluieren auf diese Weise die Arbeit von Regierung und Parlament.“
Dazu muss es auch eine Vielfalt an partizipativen Verfahren geben, mit denen BürgerInnen zusammen nach Antworten auf zu lösende Probleme und Verbesserungen suchen. Allen voran bieten sich dazu die ausgelosten Bürgerräte an, die, wie sich weltweit zeigt, immer dort, wo die parlamentarische Versammlung versagt oder sich überfordert fühlt, imstande sind, gerade dank ihrer so unterschiedlichen Zusammensetzung und dem Bemühen um Konsens, überzeugende Vorschläge und wirksame Lösungen auszuarbeiten.

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Jetzt Direkte Demokratie mit zwei Volksbegehren
endlich gut anwendbar machen!

Das Instrument des Volksbegehrens
LG 22/2018, Art. 13 ff

Das Volksbegehren ist zwar unser schwächstes direktdemokratische Instrument, dieses kann uns aber nicht vorenthalten werden. Mit ihm haben wir aber immerhin die Gesetze zur Direkten Demokratie von 2005 und 2018 errungen. Allerdings so, dass das Gesetz nicht wirklich anwendbar war und ist. 2005 vor allem wegen des 40% Quorums, 2018, so haben wir inzwischen feststellen müssen, vor allem wegen der Kommission der Landesregierung, die über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet.

Mit 8.000 in 4 Monaten zu sammelnden beglaubigten Unterschriften kann ein Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden. Dieser muss innerhalb 6 Monaten im Gesetzgebungsausschuss und innerhalb weiteren 6 Monaten im Plenum des Landtages abschließend behandelt werden. Die Abgeordneten müssen sich mit einem so eingebrachten Gesetzesvorschlag auseinandersetzen und zuletzt „Farbe bekennen“. Das ist unmittelbar vor Landtagswahlen besonders heikel. 2018 war das ausschlaggebend für die Verabschiedung des geltenden Gesetzes zur Direkten Demokratie. Jetzt bietet sich für die zwei Volksbegehren wieder diese Situation.

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 VOLKSBEGEHREN I

WIR BÜRGERINNEN WOLLEN UNSERE DEMOKRATIE SELBST GESTALTEN!

Dafür verlangen wir eine Änderung des Gesetzes 22/2018 und sammeln Unterschriften zur Unterstützung des Antrages an den Landtag.
Es muss

  1. im Gesetz festgeschrieben werden, dass einführende und abschaffende Volksabstimmungen über Gesetzesvorschläge, mit denen die Demokratie gestaltet wird (Materie gemäß Art. 47 Autonomiestatut) möglich sind

  2. eine andere Zusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen vorgesehen werden.

Vier Mal in Aosta und in Südtirol haben solche Kommissionen vergleichbare Anträge für zulässig erklärt. Nirgendwo ist der Ausschluss dieser Materie festgelegt. Trotzdem haben bei uns zwei, teilweise mit gleichen Mitgliedern besetzte Kommissionen beschlossen, dass über Gesetzesvorschläge, die die Regeln der Demokratie betreffen, nur der Landtag entscheiden darf. Über solche Gesetzesvorschläge haben wir schon 2009 abgestimmt. Also liegt es an der zufälligen Zusammensetzung der Kommission. Ihre Entscheidung hängt davon ab, ob die Kommissionsmitglieder Direkte Demokratie befürworten oder ablehnen. Sie ist also ist eine Frage des Glücks. Gegen die Entscheidung der Kommission kann zwar bei Gericht Rekurs eingelegt werden, man riskiert damit aber, zur Bezahlung der Verfahrenskosten der Gegenseite in fünfstelliger Höhe verurteilt zu werden. Zudem ist eine Befangenheit des Gerichts gegenüber dem Entscheid seines Mitglieds in der Kommission nicht auszuschließen. Bestünde die Kommission, wie vorgeschlagen, aus Juristen und Universitätsprofessoren, dann gäbe es weder die Gefahr der Befangenheit noch die Folgewirkung von nicht klar getrennten drei Gewalten.

Das muss geändert werden! Im Gesetz 22/2018 ist explizit festzuschreiben, dass solche Volksabstimmungen zulässig sind. Ebenso ist eine andere Zusammensetzung der Kommission vorzusehen.

ANTRAG AUF VOLKSBEGEHREN (im Landtag eingebracht am 16. JUNI 2022)

Wir verfolgen damit weiter das, was im März dieses Jahres schon Gegenstand des Antrags auf VOLKSABSTIMMUNG ZU EINER BERATENDEN VOLKSBEFRAGUNG war, der von der Kommission der Landesregierung am 29.4.2022 für unzulässig erklärt worden ist. Mit dem Volksbegehren wird der Vorschlag nun nicht einer Volksabstimmung unterworfen, sondern muss vom Landtag behandelt werden und zwar abschließend innerhalb eines Jahres ab Feststellung der Gültigkeit (mit den erforderlichen Unterschriften) des Antrages. Wenn die unterstützenden Unterschriften innerhalb 30. September gesammelt werden, dann muss der Vorschlag noch vor den Landtagswahlen im Oktober 2023 abschließend behandelt werden.

Hier der BEGLEITBERICHT UND GESETZENTWURF

Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, 'Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung', die explizit die Zulässigkeit von gesetzeseinführenden und abschaffenden Volksabstimmungen über die Regierungsformgesetze gemäß Art. 47 Autonomiestatut vorsieht und eine Neuzusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen."

 

 VOLKSBEGEHREN II

WIR WOLLEN EINE EINFACHERE NUTZUNG
DER DIREKTDEMOKRATISCHEN INSTRUMENTE !

  1. Einführung der Online-Unterschriftensammlung

  2. Absenkung und eine an die einzelnen direktdemokratischen Instrumente angepasste Staffelung der Unterschriftenhürde

  3. Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten und Möglichkeit, in allen Gemeinden die Unterschrift leisten zu können

  4. institutionelle Information über die Anwendung dieser Instrumente

 
 

Zu 1.) Eine Unterschrift für eine direktdemokratische Initiative zu leisten, ist für die BürgerInnen, die in 3 von 4 Fällen dazu auf die Gemeinde gehen, ein Aufwand, den man ihnen nicht zumuten muss. Vor allem nicht in den vielen Fälle, in denen BürgerInnen nicht in der eigenen Gemeinde arbeiten und deshalb es für sie schwierig ist, während der Arbeitszeit in der eigenen Gemeinde zu unterschreiben. Dieser Aufwand ist völlig unnötig seitdem Unterschriften auch digital gesammelt werden können. Die Online-Unterschriftensammlung ist in Italien seit 2021 legalisiert und wird auf nationaler Ebene schon praktiziert.

Das Gleiche gilt auch für den großen materiellen und Arbeitsaufwand, der mit der herkömmlichen Unterschriftensammlung auf Unterschriftenbögen, die in den Gemeinden aufliegen oder auf denen an Unterschriftentischen unterschrieben werden kann, sowohl für die Promotoren, als auch für die Gemeindeverwaltungen verbunden ist. Eine Häufung der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente, die anstrebenswert ist, weil die BürgerInnen zur Bewältigung von Problemen wertvolle Beiträge leisten können, würde die zuständigen Ämter in den Gemeinden überlasten.

Das Ausmaß der Unterstützung eines Vorschlags durch die BürgerInnen darf nicht bestimmt sein vom Schwierigkeitsgrad der Durchführung einer Unterschriftensammlung, sondern muss Ausdruck der effektiven Zustimmung der BürgerInnen sein, die so einfach als möglich zu gestalten ist. Die Online-Unterschriftensammlung ist eine zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung, die traditionellen Formen bleiben bestehen.

Übrigens: Die SVP hat in ihrem "Reform"Gesetzentwurf von 2013 die Online-Unterschriftensammlung schon vorgesehen gehabt. Leider in Verbindung mit Regeln, mit denen keine Volksabstimmungen mehr zustande gekommen wären und wir deshalb dagegen das Referendum ergreifen mussten.

zu 2.) Die Zahl der Unterschriften, die zur Nutzung der direktdemokratischen Instrumente vorzulegen sind, soll dem von der Verfassung vorgegebenen Rahmen entsprechen. Diese sieht im Autonomiestatut für das bestätigende Referendum ca. 8.400 Unterschriften vor. Diese Zahl war für die Erwirkung von Volksabstimmungen im Gesetzentwurf vorgesehen, der aus dem partizipativen Verfahren 2014-2016 hervorgegangen ist. Sie wurde im Plenum des Landtages vor der Beschlussfassung ohne jeden Bezug und Grund auf 13.000 erhöht. Wir verlangen also die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Zudem ist es naheliegend und sinnvoll, die Zahl der erforderlichen Unterschriften nach dem Grad der Verbindlichkeit und Wirksamkeit des Instrumentes zu staffeln. Entsprechend sind im Vorschlag 2.500 Unterschriften für das Volksbegehren als unverbindliches Antragsrecht, 5.000 für die unverbindliche beratende Volksbefragung und 8.000 für die verbindliche Volksinitiative vorgesehen.

zu 3.) Die UN-Menschenrechtskommission hat Italien in einem Urteilsspruch zu einer Klage von BürgerInnen verpflichtet, die nicht gerechtfertigten Behinderungen bei der Ausübung der direktdemokratischen Rechte zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt auch für Südtirol, das die einschränkenden Regeln zur Beglaubigung der Unterschriften übernommen und letzthin sogar verschärft hat, indem dem Lehrpersonal und den Beamten des Sanitätsdienstes von der Landesregierung dieses Recht abgesprochen worden ist. Wir fordern die Möglichkeit der Beauftragung jedes Bürgers/jeder Bürgerin, die vom Promotorenkomitee berechtigt und vom Bürgermeister mit dieser Aufgabe betraut wird, wenn sie die strafrechtliche Verantwortung übernimmt. Zudem wird die Möglichkeit vorgesehen, in allen Gemeinde die Unterschrift leisten zu können, nicht nur, wie jetzt im Landesgesetz 22/2018 vorgesehen, in der Wohnsitzgemeinde.

zu 4.) Im genannten Urteil der UN-Menschenrechtskommission wird überdies verlangt, dass eine ausreichende Information der Bevölkerung über die Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und über die Möglichkeit, Initiativen zu unterstützen, erfolgt. Entsprechend schlagen wir im vorliegenden Gesetzentwurf die institutionelle Pflicht vor, die Einreichung eines Antrages auf Volksbegehren oder einer Volksinitiative, öffentlich bekannt zu machen.

WAS ICH TUN KANN

 
  • Vor allem bitte die zwei Volksbegehren innerhalb September unterschreiben. Eine von den Behinderungen, die wir beseitigen wollen ist, dass man dieses Mal nur auf der eigenen Gemeinde unterschreiben kann. Für das Referendum war es letztes Jahr möglich, auch in einer anderen als der Wohnsitz-Gemeinde zu unterschreiben. Das ist eine der Behinderung, die wir beseitigt haben wollen.

  • Bitte sprich mit möglichst vielen Menschen in Deinem Umfeld darüber und lade sie ein, ebenfalls zu unterschreiben.

  • Wenn es irgendwie möglich ist, dann unterstütze uns bitte auch finanziell.
    Wenn viele auch nur kleine Beträge spenden, dann schaffen wir es, den derzeitigen finanziellen Engpass zu überwinden.
    Wir müssen es schaffen, die uns auferlegten fünfstelligen Prozesskosten der Landesverwaltung zu bewältigen. 
    Hier der Link zu den Daten für eine Überweisung. Herzlichen Dank!
 
 

IN DEN MEDIEN

  • Artikel von Thomas Benedikter auf salto.bz: Zwei neue Volksbegehren gestartet. Die Initiative für mehr Demokratie lässt nicht locker: die direktdemokratischen Instrumente müssen konkret genutzt werden können und der Landtag soll endlich handeln.

Um was geht es?

Landtagspräsident J. Noggler hat im November 2020 einen Gesetzentwurf (Nr. 96/2020) im Landtag eingebracht, mit dem technische Mängel im Landesgesetz ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE UND PARTIZIPATION (Nr. 22/2018) behoben werden sollen. Hinter diesem Deckmantel versteckt sich aber auch die Streichung von Art. 12 dieses Gesetzes, mit dem erstmals das direkte Kontrollrecht der BürgerInnen über die Landesgesetzgebung eingeführt und mit dieser Form des Referendums nun auch in Südtirol die zwei Pfeiler der Direkten Demokratie gelten, die Volksinitiative und das Referendum. Nicht nur das: Mit dem Gesetzentwurf 22/2018 ist – wenn auch in kaum brauchbarer Form - der ausgeloste Bürgerrat eingeführt worden, der auch von 300 BürgerInnen zur Behandlung wichtiger Themen einberufen werden kann. Mit der von J. Noggler vorgelegten Gesetzesänderung soll dieser Bürgerrat nur noch vom Landtag einberufen werden können.

Die Vorgeschichte

 
 
 
Erfolge/Etappen
Beitragsanzahl:
1
volksbegehren 2011
Beitragsanzahl:
1
volksbegehren 2017
Beitragsanzahl:
1
unterschriftensammlungen
Beitragsanzahl:
7

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