A    Nicht für oder gegen das Kaufhaus BZ, sondern gegen das WIE der Entscheidungsfindung über eine ad hoc gebastelte Bürgerbefragung
Die Initiative für mehr Demokratie ist nicht für oder gegen den Gegenstand der Bürgerbefragung zum Restrukturierungsplan für die Zone der Autobusstation Bozen, aber sie ist ganz entschieden gegen die Art und Weise, in der mit dieser Befragung jetzt versucht wird, eine politische Entscheidung zu legitimieren.
Es ist unannehmbar, dass Regeln für Befragungen ad hoc maßgeschneidert werden, deren Ergebnis dann verbindlich für den zu fällenden Beschluss gelten soll.

B    Echte Direkte Demokratie wird verhindert und plebiszitär zur Scheinlegitimation missbraucht

Ein Referendum gemäß Art. 58 der Gemeindesatzung ist im November 2014 gegen dieses Projekt beantragt und mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Stadtregierung seinem Gegenstand entsprochen habe. Das ist mit deren Beschluss geschehen, das öffentliche Grün in seinem bestehenden Ausmaß zu erhalten.
Mit dem weiter verfolgte Projekt hat man sich nicht an diese Entscheidung gehalten. De facto wurde also ein Referendumsantrag von Bürgern mittels Vortäuschung falscher Tatsachen abgelehnt.
Während also für Bürger ein klar geregeltes Referendum nicht zugänglich ist, nimmt sich die Stadtverwaltung jetzt die Freiheit, auf der Grundlage eines völlig unverbindlichen und alles ermöglichenden Artikels der Gemeindesatzung, der aber im Grunde nur die Durchführung von Meinungsbefragungen intendiert, eine Form des Referendums zu konstruieren, die einem echten Referendum zum Verwechseln nahe kommt, sie aber mit allen Requisiten ausstattet, die den Verdacht bestätigen, dass damit eine Entscheidung für das Projekt legitimiert werden soll:
- Warum darf plötzlich eine Befragung über Maßnahmen stattfinden, über die ein Referendum nicht möglich ist?
- Warum wird die Befragung auf Bevölkerungsschichten ausgedehnt, die bei einem regulären Referendum ausgeschlossen sind (16jährige und Pendler)?
- Warum beinhaltet die Befragung keine unabhängige und gleichberechtigte institutionelle Information der Bürger, wie sie von der Gemeindeordnung verpflichtend verlangt wird?

C    Wir sind gegen diese Bürgerbefragung, weil
- sie offensichtlich maßgeschneidert wurde zur Legitimierung einer beabsichtigten politischen Entscheidung;
- weil ihr Ausgang nicht gleichwertige Wirkung hat: mit einem Ja wird das Projekt weiter betrieben, mit einem NEIN wird wieder der neue Gemeinderat damit befasst;
- weil sie unter Bedingungen stattfindet, die keine Gleichberechtigung der Positionen bieten;
- weil die Fragestellung weder dem Kriterium der Einfachheit, Klarheit und Verständlichkeit entspricht, noch diese deutlich macht, worüber eigentlich entschieden wird.
Wir sind gegen diese Befragung, weil eine für die Stadt Bozen derart folgenschwere Entscheidung nicht auf der Grundlage einer Befragung erfolgen kann, deren Regeln zu diesem Zweck und offensichtlich mit dem Ziel eines beabsichtigten Ausgangs festgelegt worden sind.



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