In den Gemeinden für die zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie unterschreiben - FÜNFTE AUSGABE !

Nach der Hinterlegung der zwei Anträge auf Volksbegehren über zwei Gesetzesvorschläge zur Direkten Demokratie beim Präsidium des Landtages durch 35 Organisationen, liegen die Unterschriftenbögen zur Unterstützung der Anträge ab heute in allen Gemeindehäusern des Landes auf. Werden sie von mindestens 8.000 Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift unterstützt, dann müssen die Vorschläge noch in dieser Legislatur im Landtag behandelt werden. Vereinzelt wird auch auf Straßen und Plätzen gesammelt. Die Promotoren empfehlen, nicht auf eine solche Gelegenheit zu warten, sondern möglichst bald schon zum Unterschreiben in die Wohnsitzgemeinde zu gehen, da die Sammlung dieses Mal sehr ungünstig in die Sommerzeit fällt.
Die Promotoren rufen außerdem dazu auf, beide Anträge zu unterstützen.
Mit dem ersten Antrag liegt den Bürgerinnen und Bürgern jener Gesetzesvorschlag zur Unterstützung vor, der im Auftrag des 1. Gesetzgebungsausschusses von den Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler in einem die Bürgerschaft und ihre Organisationen einbeziehenden partizipativen Prozess und in Zusammenarbeit von Mehrheit und Opposition im Landtag ausgearbeitet worden ist. Es handelt sich dabei um die Originalversion, die am 26. Oktober 2016 von der Präsidentin des Gesetzgebungsausschusses Magdalena Amhof im Landtag vorgestellt, aber bisher aufgrund der ablehnenden Haltung innerhalb der SVP nicht offiziell im Landtag zur Behandlung eingebracht worden ist.  
Mit dem zweiten Antrag können die Bürgerinnen und Bürger den genannten Gesetzesvorschlag in einer verbesserten Version unterstützen. Die Originalversion beinhaltet zwar gegenüber dem geltenden Landesgesetz von 2005 wesentliche Verbesserungen, sie enthält aber auch noch gravierende Mängel. Deshalb hat die Initiative für mehr Demokratie eine verbesserte Version erstellt, ohne tiefe Eingriffe ins Original vorzunehmen. So müssen auch diese Verbesserungsvorschläge im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden.
Die Sammelfrist für die zwei Volksbegehren endet in den Gemeindebüros am Freitag, den 11. August, 12 Uhr. Die Sammlung auf Straßen und Plätzen kann zwei Wochen länger laufen.

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