Petition Online-Unterschriftensammlung

Wir Bürgerinnen und Bürger wollen unser Referendums- und Initiativrecht ausüben können!
Wir verlangen die Einführung der Online-Unterschriftensammlung.
Petition an den Landtag und an die Landesregierung Südtirols.

 

 HIER GEHT ES ZUR PETITION

Petition Online-UnterschriftensammlungSeit über einem Jahr können wir Bürgerinnen und Bürger das Recht auf direktdemokratische Mitbestimmung, wie sie das Autonomiestatut und ein Landesgesetz garantieren, nicht ausüben. Es ist in Pandemie-Zeiten unmöglich, die zur Ausübung dieses Rechtes nötigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

Es ist vieles unternommen worden, um das öffentliche Leben, um Arbeit, Schule, Bildung, Kultur auch unter den restriktiven Bedingungen zur Eindämmung der Pandemie aufrecht zu erhalten, und dass diese so gut als möglich digital ausgeübt werden können. Nicht jedoch die politischen Rechte! Kein Gedanke ist daran verloren worden. Dabei wäre es für die Landesregierung ein Leichtes gewesen, die Online-Unterschriftensammlung so zu beschließen, wie sie schon im Schuler-Gesetzentwurf von 2011 vorgesehen war. Im Gegenteil: Man hat in Südtirol auch noch versucht, diese Zeit zu nutzen, um die Mitbestimmungsrechte zu beschneiden.

Spät, aber immerhin doch noch, hat zumindest das italienische Parlament mit dem Haushaltsgesetz die rechtlichen Grundlagen für die Online-Unterschriftensammlung gelegt. Diese ist innerhalb 2021 anwendbar zu machen. Das gilt auch für Südtirol!

Die Notwendigkeit des organisierten Mitwirkens aller in dieser Umbruchzeit verbietet es, ein ganzes Jahr, und in Südtirol womöglich noch länger, darauf zu warten, dass dieses politische Recht wieder ausgeübt werden kann. Die direktdemokratischen Rechte müssen immer ausgeübt werden können, nicht erst wieder in einem Jahr!

Deshalb hat die Initiative für mehr Demokratie eine an den Landtag und an die Landesregierung gerichtete Petition auf change.org gestartet, mit der sie ohne jeden weiteren Verzug die Einführung der Online-Unterschriftensammlung in Südtirol verlangt. Diese soll einfach und von allen Bürgerinnen und Bürgern mit Internetzugang ohne weitere bürokratische Hürden genutzt werden können.

Diese Initiative wird von vielen großen und kleinen Organisationen unterstützt und bekannt gemacht.

Hier der Unterschriftenbogen für die handschriftliche Unterschrift und zum selber Sammeln.

Und verbreite bitte auch Du die Petition!

Auch mit einer einfachen Petition kann Wichtiges erreicht werden, wenn es nicht von tausend, sondern von zehn- oder zwanzigtausend Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.
Die wenigen Minuten, die es dazu braucht, sind die Sache wert.

Link zu weitergehender Information und Dokumentation.

Referendum gerettet

Referendum rettet Referendum!

Referendum gerettetDie Direkte Demokratie setzt in Südtirol ihre lehrreiche Wirkung fort. Nichts geschieht gegen den Mehrheitswillen des Volkes! Das wird vor allem mit dem Instrument des Referendums gewährleistet, das die regierende Mehrheit davon abhält, Gesetze zu beschließen, die offensichtlich dem Willen der BürgerInnen widersprechen. Dieses Referendum wollte die SVP jetzt wieder abschaffen. Gestern hat nun das Referendumsrecht, das das italienische Parlament 2001 den Südtiroler Bürgerinnen zum Schutz ihrer demokratischen Rechte ins Autonomiestatut geschrieben hat, jenes andere Referendum gerettet, das im langen Ringen mit der politischen Vertretung 2018 errungen worden ist und mit dem die BürgerInnen auch die einfache Landesgesetzgebung kontrollieren können.

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Feier Internationaler Tag der Demokratie und Vorstellung der zwei Volksinitiativen

Zum Internationalen Tag der Demokratie und zur Einreichung von zwei Volksinitiativen

Demokratie ist ein Menschenrecht!

Plakat Internationaler Tag der Demokratie

15. September – die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2007 diesen Tag zum Tag der Demokratie erklärt. Demokratie ist ein Menschenrecht! Sie verweist dabei auf Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte von 1948. Dort heißt es:



„Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Und weiter:



„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“



Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont zu diesem Gedenktag, dass die Demokratie ein Prozess ist mit einem klaren Ziel: die Verwirklichung dieses Rechtes. Und sie betont, dass das Ideal der Demokratie nur wirklich und nur dann für alle ein Gewinn werden kann, wenn es von allen verfolgt wird: von der internationalen Gemeinschaft, den nationalen Institutionen, der Zivilgesellschaft und von jeder einzelnen Person.

Demokratie bedeutet also schon in ihrem Werdeprozess nicht Delegierung, sondern Beteiligung aller: alle sind gefordert!



Wir, die Initiative für mehr Demokratie und mit uns viele Organisationen der Zivilgesell­schaft und vor allem zig Tausend Menschen in unserem Land – ich erinnere an die 114.884 Menschen, die in der Volksabstimmung von 2009 für unseren Vorschlag einer vollständigen und anwendbaren Direkten Demokratie gestimmt haben –, nehmen diesen Auftrag seit einem Vierteljahrhundert wahr.



Gegen den Widerstand und gegen den großen Unwillen der regierenden Mehrheit, an diesem Prozess, an der Weiterentwicklung der Demokratie in unserem Land mitzuwirken.
Nicht nur, dass die Regierenden nicht aus eigener Initiative an einer ständigen Verbesserung der Demokratie arbeiten, nein, sie folgen nicht einmal der Aufforderung der UNO-Menschen­rechtskommission, unnötige Behinderungen und Einschränkungen in der Ausübung der politischen Beteiligungsrechte zu beseitigen. Sowohl der italienische Staat als auch das Land Südtirol haben die von der Kommission gesetzte Frist tatenlos verstreichen lassen. Wir haben vergeblich versucht, die politische Mehrheit zu bewegen, ihrer Aufgabe nachzukommen.



Also setzen wir zu einem neuen Schritt an, zu einem ganz grundsätzlich neuen Schritt!

Spruchbänder auf TReppe

Mit dem errungenen Recht, auch SELBST zu ENTSCHEIDEN, was gelten soll.

So wie es in der Menschenrechtscharta steht, also, unmittelbar zu wirken.

Am gestrigen 14. September haben wir im Landtag zwei Volksinitiativen eingebracht. Zwei Gesetzentwürfe, über die nächstes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger im Land in einer Volksabstimmung entscheiden werden, ob sie Gesetz werden sollen. Wenn sie von 15.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift verlangt wird!



Volksabstimmung worüber?



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Newsletter 2/2021

Bürgerklage - Referendum abschaffen? -
Petition Online-Unterschriftensammlung - Bürgerräte

Newsletter2/2021_dt

 

Urabstimmung

Die Mitglieder der Initiative für mehr Demokratie haben in der Urabstimmung entschieden:

Die Volksinitiativen zur besseren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente sollen eingebracht werden!

Der Vorstand der Initiative freut sich: Noch nie haben so viele Menschen in der Initiative klar ihren Wunsch und Willen ausgedrückt! Die Möglichkeit der Urabstimmung hat gut ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder der Initiative genutzt und die Frage des Vorstandes an die Mitglieder:

„Wollt ihr, dass zum Zweck einer Volksabstimmung die Anträge zu den zwei Gesetzesvorschlägen: zur „Erleichterten Unterstützung der Initiativen und Referenden“ und zur „Einführung des ausgelosten, repräsentativen Bürgerrates“ eingereicht werden?“

einstimmig entschieden: Wir wollen jetzt, elf Jahre nach der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol, selbst darüber entscheiden, wie wir die direktdemokratischen Instrumente nutzen wollen und damit den Weg ebnen für eine vervollständigte und im Sinne der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger weiter zu entwickelnden Demokratie. 2009 haben wir erfahren müssen, dass die Instrumente so, wie sie geregelt worden sind, nicht anwendbar sind. Wir haben weitere zehn Jahre dafür gekämpft, dass sie anwendbar werden. Jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie wollen, in einer Volksabstimmung entscheiden, ob sie nicht nur mit Müh' und Not, sondern gut anwendbare Mitentscheidungsrechte wollen: Mit einer erleichterten Unterstützungsmöglichkeit von Initiativen und Referenden und mit der Einführung des ausgelosten, repräsentativen Bürgerrates, der die schwierigen Fragen für Entscheidungen im Landtag oder in der Volksabstimmung aufbereiten soll.
Für das, was wir vor haben, passt das Bild vom Nadelöhr: Es wird nicht einfach sein, unseren langen Faden einzufädeln.
Aber wenn es einmal gelungen ist, dann wird es sich trefflich damit weiter nähen lassen! Seid dabei, packen wir es gemeinsam an!

siehe: Protokoll zur Ermittlung des Ergebnisses der Urabstimmung vom 2. August 2020

NOGGLERS NEUAUFLAGE: REFERENDUM ABSCHAFFEN!

 

LANDTAGSPRÄSIDENT
J. NOGGLER WILL
IM AUFTRAG DES LANDESHAUPTMANNES
DAS
KONTROLLRECHT DER
BÜRGERINNEN - DAS
REFERENDUM – STREICHEN.
AUCH SOLLEN DIESE KEINEN
BÜRGERRAT MEHR
EINBERUFEN DÜRFEN.
DIESE POLITISCHEN RECHTE
SIND ÜBER EIN VIERTEL-
JAHRHUNDERT VON TAUSENDEN
BÜRGERINNEN ERSTRITTEN
WORDEN, ZULETZT IN EINEM
PARTIZIPATIVEN GESETZ-
GEBUNGSPROZESS.

HIER ALLE INFOS

UM WAS GEHT ES?

DIE VORGESCHICHTE

WARUM JETZT, IST DIE FRAGE

VOM WERT DES REFERENDUMS

VIDEO-INTERVIEW MIT A. GROSS:
"LASST EUCH NICHT DAS REFERENDUM NEHMEN"

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ACHTUNG 

SYSTEMFEHLER

 
 

WAS IST DER SYSTEMFEHLER?

Die politische Vertretung will mit der politischen Macht, die sie von den BürgerInnen erhalten hat, verhindern, dass Demokratie von diesen gestaltet werden kann. Dieses Recht wollen sie sich alleine vorbehalten. Im System eingebaut ist die Verfügungsgewalt jener über die Demokratie, die in der größten Gefahr stehen, sie für ihre Zwecke zu missbrauchen und ihre Macht auszubauen. Das ist aus unserer Sicht der größte Fehler im System, der Systemfehler schlechthin. Wird er nicht behoben, dann werden alle Probleme, die das herrschende „System Demokratie“ produziert, auch nicht behebbar sein.

 
 
 
 
 
 

Bürgerrat


logo


... so unscheinbar kommen sie daher, so unwidersprochen, so selbstverständlich und so überzeugend,


obwohl, aber vielleicht gerade deshalb, weil sie genau das Gegenteil von dem sind, was wir als Politik erleben
und als der Beweis, dass Politik auch wirklich vollkommen anders möglich ist -

DIE BÜRGERRÄTE, nicht gewählt, sondern ausgelost , nicht elitär, sondern egalitär, nicht konkurrenzbestimmt, sondern konsensorientiert, nicht ausschließend, sondern einschließend, nicht eigeninteressiert, sondern sachzentriert - einfach überzeugend.

... und wenn man bedenkt, dass wir sie schon im Landesgesetz zur Direkten Demokratie, Partizipation und politischen Bildung Nr. 22 vom 3.12.2018 vorgesehen haben! Zwar ganz anders geregelt, als die, mit denen jetzt weltweit so gute Erfahrungen gemacht werden, aber leider selbst in dieser kaum brauchbaren Form nicht anwendbar, weil die Landtagsverwaltung das Büro, das für ihre Durchführung zuständig ist, noch nicht eingerichtet hat.

Links zum Bürgerrat

  1. https://www.badische-zeitung.de/loerrach/hans-schoepflin-es-ging-nicht-darum-vom-schweizer-modell-zu-traeumen--179506411.html

  1. https://www.buergerrat.de/fileadmin/downloads/buergerrat_ausstellung.pdf

  1. https://www.buergerrat.de/fileadmin/downloads/buergerrat_ausstellung_zitate.pdf

  1. Wie fanden Teilnehmende den #Bürgerrat Demokratie und welche Themen würden sie sich für künftige Bürgerräte wünschen? Unser Video verrät es. https://youtu.be/A2X-vexykMY

  2. mdmagazin 2/2019 - Projekt Bürgerrat
  3. Bürgerrat verfassen Abstimmungshefte verständlicher als Behörden - Beispiel Sitten im Wallis (CH)
  4. Warum und wie Bürgerräte mit Losverfahren funktionieren - eine Broschüre zum Bürgerrat von Mehr Demokratie e. V.
 
 

Gegenwind macht stark

Die politischen Rechte müssen auch in schwierigen Zeiten ausgeübt werden können!

Segelboot gegen den Wind

 Anfang November sollte die Unterschriftensammlung zu den von vielen Organisationen mitgetragenen zwei Volksinitiativen

  • „Für eine vereinfachte Unterstützung direktdemokratischer Initiativen“ und zur
  • „Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates“, beginnen.

Die Entwicklung der Pandemie macht sie unmöglich. Mitte September, als die Anträge zu den Initiativen gestellt wurden, war diese Situation nicht absehbar. Umso wichtiger wäre es, die angestrebten Erleichterungen jetzt schon zur Verfügung zu haben, allem voran die elektronische Unterschriftensammlung.

Zu allem Überfluss ist die Initiative für mehr Demokratie mit einer vom Gesetz für direkte Demokratie vorgesehenen Kommission konfrontiert, die die Gegenstände dieser Volksinitiativen dem Landtag vorbehalten wissen will und beide Anträge unterschiedslos abgelehnt hat.

Die Initiative für mehr Demokratie klagt die Ausübbarkeit der politischen Rechte ein:

1.    Zu einem Zeitpunkt, wo sich Arbeit, Schule, Verwaltung, Kultur immer mehr darauf einstellen, auch auf Distanz praktiziert werden zu können, denkt kaum jemand an das Wichtigste in unserer Demokratie: an unsere politischen Rechte. Diese müssen immer ausgeübt werden können! Die Initiative für mehr Demokratie  konzentriert sich jetzt also auf die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung, damit die Bürgerinnen und Bürger auch dann noch eine Stimme haben, wenn die Umstände es ihnen erschweren, von dieser Gebrauch zu machen. Die Initiative für mehr Demokratie bemüht sich, die politische Vertretung dafür zu gewinnen. Zugleich werden für ein nationales Volksbegehren zur Einführung des ausgelosten Bürgerrates Unterstützungsunterschriften in digitaler Form gesammelt und wird deren Anerkennung gerichtlich eingeklagt werden. Diese Vorgehensweise ist notfalls auch für die lokalen Volksinitiativen geplant.

2.    Die Initiative für mehr Demokratie wendet sich mit einer Bürgerklage an das Landesgericht, um die Aufhebung der Unzulässigkeitserklärung der Kommission zu erreichen, die unserer Einschätzung nach und nach Meinung von Rechtsexperten, einer tragfähigen rechtlichen Grundlage entbehrt und die auf unzulässige Weise nur interpretatorisch abgeleitet ist.

Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, dass die Unterschriftensammlung erst im neuen Jahr beginnen wird.

Urabstimmung2020

URABSTIMMUNG 2020

Art. 15

LA VOTAZIONE REFERENDARIA DI BASE

1. Su richiesta dell’Assemblea, del Direttivo, di tre assemblee circondariali o dieci percento dei soci, viene effettuata una Votazione referendaria di base.

2. Il Direttivo non può presentare alla votazione referendaria di base proposte che riguardano le competenze dell’Assemblea.

3. A questo scopo il Direttivo invia a tutti/e le i/le soci/e una proposta di votazione. Nel caso che singoli/e soci/e abbiano elaborato una proposta di votazione, e se questa è stata sottoscritta da almeno il 10% dei/delle soci/e, detta proposta di votazione verrà inviata al Direttivo. Questo è tenuto a rispedirlo immediatamente a tutti/e i/le soci/e.

4. La votazione termina dopo almeno 3 settimane. Nella proposta di votazione deve essere indicata anche la data ultima della votazione (fa fede il timbro postale ovvero la data di invio della posta elettronica).

5. Un voto è valido se firmato personalmente ovvero se inviata tramite posta elettronica certificata.

6. Solo i voti presentati sono decisivi. Se non disposto diversamente dallo Statuto, nella Votazione referendaria di base decide la maggioranza semplice. Tutti i/le soci/e devono essere informati per iscritto tramite posta o posta elettronica del risultato della votazione.

7. I voti presentati sono conservati e archiviati in originale ed a tutti i membri è permesso l’accesso.

Art. 15

DIE MITGLIEDERURABSTIMMUNG

1. Auf Antrag der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, oder von zehn Prozent der Mitglieder findet eine Mitgliederurabstimmung statt.

2. Der Vorstand darf der Mitgliederurabstimmung keine Vorschläge unterbreiten, die die Kompetenzen der Mitgliederversammlung betreffen.

3. Hierfür schickt der Vorstand an alle Mitglieder eine Abstimmungsvorlage. Haben einzelne Mitglieder eine Abstimmungsvorlage ausgearbeitet und wird diese von mindestens zehn Prozent der Mitglieder unterschrieben, so wird diese Abstimmungsunterlage dem Vorstand zugeschickt. Dieser ist zur unverzüglichen Weitersendung an alle Mitglieder verpflichtet.

4. Die Abstimmung endet frühestens nach drei Wochen. Das Abstimmungsenddatum (Poststempel oder Eingang der elektronischen Post) ist in der Abstimmungsvorlage mit anzugeben.

5. Eine Stimme ist gültig, wenn sie entweder persönlich unterschrieben ist oder als zertifizierte elektronische Post eingeht.

6. Nur die abgegebenen Stimmen entscheiden. Sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt, entscheidet bei der Urabstimmung die einfache Mehrheit. Alle Mitglieder müssen über das Abstimmungsergebnis schriftlich, auf dem Postwege oder elektronisch, informiert werden.

7. Die abgegebenen Stimmen werden im Original aufgehoben bzw. archiviert und können von jedem Mitglied der Initiative eingesehen werden.

Videokonferenz zum Gegenstand der Urabstimmung: 17. Juli, 18 Uhr - bitte anmelden per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0471 324987

Stichtag der Abstimmung: 2. August 2020

  1. Einladungsbrief dt.
  2. Präsentation Volksinitiativen
  3. Stimmzettel
 
Unsere Aussendungen
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