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Seit 2001 hat der Südtiroler Landtag die Zuständigkeit für ein eigenes Wahlgesetz. Mehrere Anläufe des Landtages zu einer Neuregelung sind ergebnislos geblieben. Aber auch wenn der Landtag eine Reform des Wahlgesetzes verabschiedet hätte, hätten wir damit sicher nicht ein Wahlgesetz bekommen, das uns größere Freiheit beim Wählen gibt.
Um ein solches Gesetz zu bekommen, werden wir Bürgerinnen und Bürger uns daran machen müssen und überlegen, wie wir in Zukunft wählen wollen. Bürgerinitiativen in deutschen Bundesländern haben damit begonnen, direktdemokratisch bürgerfreundliche neue Wahlgesetze einzuführen. Ob es bei uns, nachdem die Richterkommission den Antrag auf Volksabstimmung über einen Reformgesetzentwurf zur Direkten Demokratie abgelehnt hat, über ein besseres Wahlgesetz eine Volksabstimmung geben kann, ist fraglich. Entscheidend daran ist aber die Arbeit mit breiter Bürgerbeteiligung, die mit dem digitalen Netz neue Möglichkeiten erhalten hat, und einen Volksgesetzentwurf vorlegen zu können. Als Volksbegehren könnte es in jedem Fall in den Landtag gebracht werden.

Was ist ein freieres Wahlgesetz?

Welches sind die Möglichkeiten einer Reform des Wahlgesetzes?

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