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SVP-Entwurf fehlt Herzstueck und treibt Seele der DD aus

von Stephan Lausch

Die SVP-Führung versteht wirklich absolut nichts von Direkter Demokratie:
Erstens fehlt ihrem Gesetzesvorschlag das Herzstück der Direkten Demokratie, das Referendum, das schlichte Vetorecht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Entscheidungen der politischen Vertretung, die Möglichkeit, schnell festzustellen, ob das, was die politische Vertretung beschlossen hat, auch wirklich von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewollt wird.
Zweitens will sie jetzt auch der Direkten Demokratie die Seele austreiben, denn das Gespräch der Menschen miteinander, die Auseinandersetzung, die Diskussion, die vor allem beim Unterschriftensammeln auf der Straße stattfinden, sind die Seele der Direkten Demokratie. Die SVP ist bereit, sie zu verkaufen, in der Absicht, ihre absurde Unterschriftenhürde mit dem Angebot der elektronischen Unterschriftenabgabe (die für die Hälfte der Bevölkerung unzugänglich ist, wie die neueste Studie der Handelkammer belegt) verdaulich zu machen.

Bayern kein Modell

von Thomas Benedikter

Für eine bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie auf Landesebene kann Bayern kein Modell sein. In mehr als 60 Jahren sind dort ganze 6 Volksabstimmungen zustande gekommen, während seit 1998 elf Anträge zu wichtigen Themen gescheitert sind. Schuld ist die Regel, dass 10% der Wähler den Antrag obendrein nur in den Gemeindeämtern unterschreiben müssen. Nun will die SVP eine solche Zulassungshürde auch für landesweite Volksentscheide in Südtirol übernehmen. Im Gegenzug soll das Beteiligungsquorum gesenkt werden. Konkret: die Initiatoren eines Volksentscheids müssen 39.000 amtlich beglaubigte Unterschriften sammeln. Die nicht in sehr großen, finanzstarken Verbänden organisierten Bürger wären damit weg vom Fenster. In der Schweiz liegt die Unterschriftenhürde dagegen in den meisten Kantonen zwischen 2-3%, und das funktioniert seit 140 Jahren zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger. Anscheinend will die SVP mit diesem Vorschlag die bayrische Häufigkeit an Volksabstimmungen erreichen: eine alle 10 Jahre. Damit würde die vom Autonomiestatut ermöglichte Mitwirkung der Bürger an der Landespolitik zur Augenauswischerei verkommen.

Wir warten

Bald jährt sich der Tag, an dem eine landesweite Volksabstimmung in Südtirol Premiere hatte und gegen deren Erfolg mit schweren Geschützen aufgefahren wurde. Bald nach dem 25. Oktober 2009 wurde von Landespolitikern mitgeteilt, dass man selbst ein besseres Gesetz zur Regelung der Volksabstimmungen auf den Weg bringen würde, weil das Volk dafür ohnehin nicht zuständig sei. Nur, bis jetzt hat man nichts davon gesehen. Ein Jahr nach der Volksabstimmung wächst der Zweifel, ob Mitsprache und Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger überhaupt gewünscht werden. Sollte das Versprechen doch noch eingelöst werden, dann bleibt zu hoffen, dass die viel verheißene Bürgernähe in die Tat umgesetzt wird und nicht alte Hürden durch neue ersetzt werden.

Eva Prantl - Tschars, 9.10.2010

Direkte Demokratie: SVP setzt weiter auf Verhinderung

von Thomas Benedikter

Bei der direkten Demokratie ist die SVP anscheinend von ihrer bisherigen Linie nicht abzubringen: sie will den Bürgern die Mitbestimmung madig machen. Das jetzt angepriesene bayerische Modell wird nämlich auch zur bayerischen Häufigkeit der Nutzung dieses Rechts auf Volksabstimmungen auf Landesebene führen, nämlich alle zehn Jahre eine. Als Gegengewicht für die überfällige Senkung des Beteiligungsquorums will die SVP nämlich ein zweistufiges Verfahren (Volksbegehren an den Landtag mit 9.000 Unterschriften zuerst, dann erst eigentliche Volksinitiative mit 39.000 Unterschriften). Dies bei unveränderten Modalitäten der Unterschriftensammlung wohlgemerkt. Eine 10%-Hürde dieser Art wird viele wichtige Anliegen der Bürger abwürgen, woran der SVP gelegen zu sein scheint.

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Echte Mitspracherechte

Der 25. Oktober im vergangenen Jahr, an dem die erste landesweite Volksabstimmung in Südtirol stattfand, hat mir eines klar gemacht: Unsere politischen Mandatare, auf Gemeinde- und Landesebene vergessen gerne und rasch nach ihrer Wahl, dass sie eigentlich auch noch und in erster Linie Bürger sind. Wieso wehren sie sich denn gegen die Mitspracherechte ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger?

 Rudi Maurer - Prad am Stilfserjoch, 7.10.2010

Bürgerbeteiligung

Hat man Politiker je sagen hören, sie wären gegen Bürgerbeteiligung? Trotzdem ist die Landesvolksabstimmung 2009, um das untaugliche Landesgesetz zu ändern, mit allen Mitteln bekämpft worden. Dessen ungeachtet war die Beteiligung stark; das Signal ebenso. Südtirols Bürger wollen Mitsprache! Dass nun ein erneuter Versuch der Initiative für mehr Demokratie von der Kommission abgelehnt worden ist, bezeugt das Elend des Landesgesetzes. Es sieht für uns Bürger nicht einmal das Recht vor, nötige Abänderungen zur Abstimmung zu bringen. Höchste Zeit für eine bürgerfreundliche Neuregelung. Auch unsere Politiker könnten dazu beitragen, möchte man meinen!

Hanns Fliri - Naturns, 07.10.2010

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