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Die  Bürgerinnen und Bürger sollen über das SVP-Gesetz entscheiden, das Mitbestimmung verhindert!

Das Referendum richtet sich gegen das von der SVP-Landtagsfraktion im Alleingang verPromotorenkomitee2013abschiedete Gesetz, das die Direkte Demokratie im Lande neu regelt. Erstmals sollen Südtirols Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Würde dieses Gesetz in Kraft treten, weil zu wenig Unterschriften für das Referendum zusammenkämen, dann gäbe es aufgrund der hohen Hürden und der Möglichkeiten der Verhinderung durch die politische Macht in Südtirol in Zukunft keine Volksabstimmungen mehr. Davon ist nicht nur die Initiative für mehr Demokratie, sondern auch die gesamte Opposition im Landtag, die dieses Gesetz abgelehnt hat, und der Koalitionspartner PD überzeugt, ebenso alle Organisationen, die sich seit vielen Jahren für eine gute Regelung einsetzen, sowie weltweit anerkannte Fachleute.

Damit es in Zukunft noch Volksabstimmungen geben kann, sammelt das Promotorenkomitee jetzt, unterstützt von über dreißig Organisationen, innerhalb 13. September im ganzen Land 8.000 Unterschriften, damit die Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen können, ob das SVP-Gesetz in Kraft treten soll. Dieses Referendum ist möglich, weil es sich bei dem Gesetz um ein Grundgesetz handelt. Für Grundgesetze wie dem Wahlgesetz (indirekte Demokratie) und dem Gesetz zur Regelung der Stimmrechte (Direkte Demokratie), sieht das Autonomiestatut (Art. 47) für alle Stimmberechtigten im Land ein direktes Kontrollrecht vor. Dieses kann ausgeübt werden, bevor ein solches Gesetz in Kraft tritt. In der Volksabstimmung entscheiden dann die Abstimmenden auf jeden Fall über dieses Gesetz.

Gleichzeitig mit den Unterschriften für das Referendum gegen das SVP-Gesetz sammeln wir auch Unterschriften für ein erneutes Volksbegehren zu unserem Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie. Damit wollen wir erreichen, dass unser Gesetzesvorschlag endlich Grundlage wird für die Neuregelung der direkten Demokratie in Südtirol.

Die Unterschriftenbögen liegen den Rathäusern aller Gemeinden auf. Unterschrieben werden können beide Anträge von den zur Wahl des Landtages brechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Gemeindehaus der eigenen Wohnsitzgemeinde. In Bozen kann auch in den Stadtviertelzentren und am Bürgerschalter in der Gumergasse unterschrieben werden. Dazu muss nur ein gültiger Ausweis mit Lichtbild vorgelegt werden. Die Unterschrift muss innerhalb 13. September abgegeben werden.

Liste der Promotorinnen und Promotoren
Liste der unterstützenden Organisationen

 
 

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