11.10.21: 16.365 Unterschriften gesammelt!

WEHREN WIR UNS!

Mit dem Referendum können wir BürgerInnen die Gesetze kontrollieren, damit sie zum Wohl aller gemacht werden.

Im Juni haben SVP und Lega Salvini im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem sie das Referendum über einfache Landesgesetze abschaffen wollen.

Das letzte Wort haben jetzt aber wir Bürger*innen!

Dank Autonomiestatut (Art. 47) können wir BürgerInnen dagegen das Referendum ergreifen.

Um in einer Volksabstimmung zu verhindern, dass dieses Gesetz in Kraft tritt, müssen wir bis zum 20. September 10.000 beglaubigte Unterschriften sammeln.

Unterschreibe jetzt in einer Gemeinde und erinnere Verwandte und Bekannte.

Du kannst in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben, in Bozen auch in den Stadtviertelzentren.

Was auf dem Spiel steht:

Das Referendum als Vetorecht und Herzstück der Demokratie

DIE SCHANDTAT

Am 11. Juni haben SVP und Lega Salvini im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem sie das Referendum über einfache Landesgesetze abschaffen wollen. Das Instrument des echten Referendums ist

  • nach jahrzehntelangem Ringen vieler Organisationen,
  • unterstützt von einem Großteil der Bevölkerung (114.884 in der Volksabstimmung 2009 und in sieben Unterschriftensammlungen mit 70.000 beglaubigten Unterschriften)
  • nach dem Referendum 2014, mit dem die BürgerInnen ein SVP-Gesetz abgelehnt haben, das wiederum dieses Referendum nicht vorgesehen hatte,
  • nach einem daraufhin vom Landtag gewollten partizipativen Prozess
  • in parteiübergreifender Zusammenarbeit 2018 beschlossen worden.

Seitdem ist das Referendum nie zum Einsatz gekommen. Trotzdem hat es, von uns Bürgerinnen unbemerkt, seine für die Politik heilsame Wirkung entfaltet. Es hat die Mehrheit verpflichtet, mit der Minderheit zusammenzuarbeiten. Es hat eine Gesetzgebung bewirkt, die mehr als bisher von einem halbwegs ausgewogenen Konsens gekennzeichnet war. Genau das wollen SVP und Lega Salvini aber offensichtlich nicht. Sie wollen die Alleinherrschaft. Deshalb versuchen sie jetzt,

  • das Referendum wieder abzuschaffen,
  • die rechtlich vorgesehene Information zu Volksabstimmungen unter ihre Kontrolle zu bringen, so dass weder Neutralität noch gleichberechtigte Darstellung der Positionen garantiert sind
  • den BürgerInnen die Einberufung der ausgelosten Bürgerräte zu entziehen.

Plakat Landhaus

UNSERE ANTWORT

Jetzt haben wir BürgerInnen das letzte Wort! So will es Art. 47 des Autonomiestatutes mit dem bestätigenden Referendum. Dieses ist uns BürgerInnen 2001 vom italienischen Parlament übertragen worden. Mit ihm können wir selber darauf achten, dass die demokratischen Regeln in unserem Sinn festgelegt werden und sie schützen. Genau so wenden wir dieses Referendum jetzt an – wie schon 2013, als uns die SVP ein Gesetz vorgesetzt hat, mit dem Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht worden wären. Wir haben es mit großer Mehrheit verhindert. Jetzt müssen wir verhindern, dass uns das Referendum und eine neutrale Information über die Gegenstände von Volksabstimmungen genommen werden.

Die SVP und die Lega Salvini rechnen damit, dass es in der herrschenden Situation vielen Menschen schwer fällt , sich mit solchen Fragen zu befassen. Ende 2019 – noch vor dem Ausbruch der Pandemie – hatte sie ihre Absicht, das Referendum wieder abzuschaffen, aufgegeben und den Gesetzentwurf fallen gelassen. Mitten in der Pandemie, im November 2020, meinte sie eine vermutete Wehrlosigkeit der BürgerInnen nutzen zu können und bringt ihn wieder ein.

Auf perfidere Weise kann sie sich nicht gegen die Bevölkerung stellen.

Hier zur Vorgeschichte:

Beschneidung der Bürgerrechte
Beschneidung der Bürgerrechte

SO FUNKTIONIERT DAS REFERENDUM, DAS SIE ABSCHAFFEN WOLLEN

referendum info Größerer Ansicht hier.

WERT DES REFERENDUMS

Souveränität

Mit ihm sind die BürgerInnen die letzte Instanz, die darüber entscheidet, was für die Allgemeinheit gelten soll.

Präventive Wirkung

Es genügt die Existenz des Referendums, weil die politische Vertretung vermeiden wird, von den BürgerInnen zurückgepfiffen zu werden.

Zusammenarbeit

Das Referendum zwingt zur Zusammenarbeit, denn die Politik muss ihre Vorhaben so gestalten, dass sie möglichst breite Zustimmung erhalten.

Keine Spaltung

Das Referendum macht es notwendig, im Parlament einen Konsens zu finden, der möglichst weit über eine vorgegebene Mehrheit hinausgeht.

Mitverantwortung

Das Referendum macht die BürgerInnen für das, was (gesetzlich) in der Gesellschaft gilt, mitverantwortlich. Was nicht gelten soll, kann mit ihm abgelehnt werden, bevor es Geltung erlangt.

Auf Augenhöhe

Es holt die politischen Vertreter vom hohen Ross, es zwingt sie, in die Gesellschaft hineinzuhören, sich mit ihr zu verständigen.

Mehr Transparenz

Was intransparent und unverständlich daherkommt, wird sicher eher mit dem Referendum in Frage gestellt.

Offenere, pluralistischere Medien

Die Medien werden über unterschiedliche Positionen berichten, wenn nicht mehr zwangsweise das gilt, was die Landtagsmehrheit will.

Vetorecht

Das Referendum ist der Ursprung der modernen direkten Demokratie.

“Das Referendum ist der Schlüssel um aus einer indirekten, einer von Parteien dominierten Demokratie, eine Bürgerdemokratie zu machen."

Andi Gross

Photo by Wolfgang Wolfahrt (LANAART)
Hier das Video zum Aufruf von Andi Gross, Politikwissenschaftler und Leiter des Instituts für direkte Demokratie: Lasst Euch das Referendum nicht nehmen!

WAS KANN JEDE/R TUN?

Photo by Michele Lonardi

Sind wir wehrlos? Nein! Es genügt ein Gang in die Gemeinde!

Bitte gleich im Rathaus einer Südtiroler Gemeinde den Antrag auf Referendum unterschreiben! Es ist zwar besser in der Wohnsitzgemeinde zu unterschreiben, weil der Verwaltungsaufwand geringer ist, es kann aber auch in einer anderen Gemeinde sein. Der Gang in die Gemeinde ist dieses Mal deshalb noch wichtiger, weil Beamte, die bisher vom Landeshauptmann mit der Beglaubigung der Unterschriften beauftragt wurden, wie z.B. Lehrpersonen und Sanitätspersonal, diese Berechtigung (mit Berufung auf ein Staatsratsurteil, das dafür keinerlei Begründung liefert!) jetzt nicht mehr erhalten. Wir werden also kaum mehr auf der Straße sammeln können. Auch hat die SVP sich bisher geweigert, so wie pandemiebedingt vieles andere auch, die Unterschriftensammlung digital möglich zu machen. Wir verlangen es mit Berufung auf ein Urteil der UNO-Menschenrechtskommission seit über einem Jahr.

Wie kommt es zum Referendum?

Wir sammeln mit der Unterstützung aller Organisationen, mit denen gemeinsam wir diese Instrumente erwirkt haben, innerhalb Mitte September 10.000 beglaubigte Unterschriften – in den Gemeindeämtern, in Bozen auch in den Stadtviertelzentren und mit „fliegenden“ BeglaubigerInnen. Das Referendum wird wahrscheinlich Anfang 2022 stattfinden. Jene, die beim Referendum abstimmen, entscheiden, denn es gilt kein Beteiligungsquorum, und können verhindern, dass das Gesetz, mit dem vor allem das Referendum abgeschafft werden soll, in Kraft tritt.

Was kannst Du tun?

Vor allem in den Rathäusern aller Gemeinden. Bitte vor allem davon Gebrauch machen, weil die Zeit schwierig und knapp ist, auf Straßen und Plätzen zu sammeln.

  • Jeder/jede zur Wahl des Südtiroler Landtages Berechtigte kann in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben. Das ist für uns neu, denn bisher mussten wir auf der Grundlage vom Landesgesetz 22/2018 sammeln, das vorsieht, dass Gemeindebeamte und Gemeinderäte nur die Unterschriften von BürgerInnen der eigenen Gemeinde beglaubigen dürfen. Wir sammeln jetzt Unterschriften auf der Grundlage des Landesgesetzes 10/2002, das dies nicht vorsieht. Bedingung ist hier, dass die Beglaubigenden nur in dem Territorium beglaubigen, in dem sie ihre Funktion ausüben.
  • Wir haben alle Gemeindesekretariate gebeten im Eingangsbereich ein gelbes A3-Plakat aufzuhängen, in dem angegeben ist, wo genau (an welchem Schalter) und zu welchen Uhrzeiten in der Gemeinde unterschrieben werden kann. Wer also z.B. aus Arbeitsgründen nur schlecht in der eigenen Gemeinde unterschreiben kann, kann dies z.B. auch in der Gemeinde machen, in der er/sie arbeitet.
  • Bei Personen, die berechtigt sind oder beauftragt wurden, Unterschriften zu beglaubigen: Landtagsabgeordnete, Landesbedienstete, Bezirksbeamte, Gemeinderäte, Gemeindebeamte, Rechtsanwälte. Hier die Liste mit den Kontakten derer, die sich dazu bereit erklärt haben.

Alle italienischen Staatsbürger, die zur Wahl des Landtages berechtigt sind.

Die Unterschriftensammlung endet mit der beschlossenen Verlängerung in den Rathäusern der Gemeinden und auf Straßen und Plätzen endgültig am Donnerstag 30.9.2021.

  • Vor allem, indem Du Verwandte und Bekannte daran erinnerst, zu unterschreiben. Das ist auch möglich über Deinen Mail-Verteiler und über die Sozialen Medien. Wenn Du dazu Infomaterial brauchst, schreibe bitte an info@dirdemdi.org

  • Als Landesbeamter, Beziksbeamter, Gemeindebeamter und Gemeinderat kannst Du die Unterschriften von Bürgern beglaubigen und somit auch selber Unterschriften sammeln. Wenn Du eine solche Aufgabe übernehmen kannst, dann wende Dich bitte an die Initiative für mehr Demokratie - info@dirdemdi.org, 0471 324987

  • Die gesamte Kampagne bis hin zur Volksabstimmung kostet eine Menge Geld. Irgendwie müssen wir die Ausgaben decken. Vielleicht kannst Du da mithelfen. Jeder Betrag hilft!

Die Unterschrift des Wählers kann gemäß Art. 14, Gesetz Nr. 53/1990 in geltender Fassung beglaubigt werden: a) vom Notar, vom Friedensrichter, von den Leitern und Mitarbeitern der Kanzleien des Oberlandesgerichts und des Landesgerichts, von den Sekretären der Staatsanwaltschaft; b) von den im Register eingetragenen Rechtsanwälten, die ihre Bereitschaft der Kammer, der sie zugehören, mitgeteilt haben; c) vom Landeshauptmann, vom Landtagspräsidenten, von den Landesräten, von den Landtagsabgeordneten, welche ihre diesbezügliche Bereitschaft dem Landeshauptmann kundtun; d) vom Bürgermeister, vom Präsidenten und Vizepräsidenten des Stadtviertelrates, von den Gemeindereferenten, vom Präsidenten des Gemeinderates, von den Gemeinderäten, welche ihre diesbezügliche Bereitschaft dem Bürgermeister kundtun, und vom Gemeindesekretär; e) von den vom Landeshauptmann, vom Bürgermeister und vom Präsidenten der Bezirksgemeinschaft beauftragten Beamten. Auf der Grundlage von Artikel 14 des Gesetzes vom 21. März 1990, Nr. 53, in geltender Fassung (siehe Landesgesetz vom 17. Juli 2002, Nr. 10) dürfen die beglaubigungsberechtigten Personen nur in dem Gebiet diese Aufgabe ausüben, in dem sie die Funktion, die sie dazu berechtigt, erfüllen. Ein Gemeinderat oder Gemeindebeamter darf also nur in jener Gemeinde die Beglaubigung durchführen, in der er als Gemeinderat oder -beamter tätig ist. Dort kann er die Unterschriften aller zur Wahl des Landtages berechtigten BürgerInnen und Bürger beglaubigen, also nicht nur die der BürgerInnen der eigenen Gemeinde.

  • Ermächtigung durch den Landeshauptmann zur Beglaubigung einer/es Landesbeamt/in - das Gesuch kann per Fax 0471 412098 an das Amt für Zentrale Dienste oder per E-Mail (mit Kopie des Personalausweises) an andrea.tezzele@provinz.bz.it übermittel werden
  • Ermächtigung durch den/die Bürgermeister/in zur Beglaubigung der Unterschriften durch eine/n Gemeindebeamtin/en. Hier das Gesuch
  • Mitteilung einer/s Gemeinderätin/rates an den/die Bürgermeister/in über die Wahrnehmung der Funktion als Beglaubiger/ende
  • Wer ist zur Beglaubigung der Unterschriften berechtigt und unter welchen Bedingungen? (Dokument, das den Promotoren vom Landtagspräsidium übergeben worden ist)
  • Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Dokument, das den Promotoren vom Landtagspräsidium übergeben worden ist)

Infomaterial

Informationsfalter zum Referendum

Weiteres Werbematerial

Musterartikel

  • Kurzartikel zur Vorstellung des Antrages auf Referendum “Rette das Referendum”
  • Kurzartikel zur Vorstellung des Antrages auf Referendum “Rette das Referendum” 1400 Anschläge
  • Kurzartikel zur Vorstellung des Antrages auf Referendum “Rette das Referendum” 1900 Anschläge

Kontaktpersonen, bei denen in den Bezirken Infomaterial zum Verteilen abgeholt werden kann

Frei verwendbares Bildmaterial

Instagram

Beispielsweise:

  • Für den Feed, 1080x1080: Post
  • Als Story: 1080x1920: Story

Allgemein

  • Stoppschild - “Rette das Referendum”, transparenter Hintergrund, SVG-Datei

WER SIND WIR?

Wer unterstützt die Bürger*innen?

37 Promotoren, die zum Großteil die vielen unterstützenden Organisationen vertreten, haben am 22. Juli im Präsidium des Südtiroler Landtages den Antrag auf bestätigendes Referendum (wie vom LG 10/2002 in Durchführung von Art. 47b des Autonomiestatutes vorgesehen) über das Gesetz zur Änderung des LGes 22/2018 eingereicht. Sie werden von 26 Organisationen unterstützt. Die gesamte Kampagne wird von der Initiative für mehr Demokratie koordiniert, die sich nunmehr in Südtirol schon seit über einem Vierteljahrhundert für eine vervollständigte und bürgerfreundliche Demokratie einsetzt.

Stephan Lausch, Otto von Aufschnaiter, Sylvia Mair, Verena Aigner, Konrad Hofer, Karl Zerzer, Lucia Zamperlin, Roberto Pompermaier, Josef Vieider, Helga Schmid, Thomas Benedikter, Gerhard Elzenbaumer, Argante Brancalion, Cristina Herz, Nikolaus Vontavon, Karl Trojer, Albert Pritzi, Erwin Demichiel, Ossi Eisenstecken, Elisabeth Ladinser, Erika Rinner, Klaus Peter Dissinger, Martin Fischer, Franz Linter, Jörg Bauer, Adrian Telser, Franzjosef Roner, Patrizia Insam, Toni Auer, Margot Wittig, Rotraud Wittig, Cristina Giuliani, Priska Auer, Walter Kircher, Gunde Bauhofer, Verena Frei, Martin Fink

Organisationen

AGO Autonome Gewerkschaftsorganisation der örtlichen Körperschaften, ALU Arbeitsgemeinschaft Lebenswertes Unterland, ASGB, Associazione ambiente e salute/Verein Umwelt und Gesundheit, CGIL/AGB, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, FridaysForFuture, Gemeinwohlökonomie Südtirol, GS - Gewerkschaft der Landesbediensteten, Heimatpflegeverband, Heimat Brixen, Bressanone, Persenon, Lia per natura y usanzes, OEW Organisation für Eine Welt, Plattform Pro Pustertal, PolitiS, SGB/CISL, Südtiroler Schützenbund, Umweltschutzgruppe Vinschgau, Umweltschutzgruppe Eppan, Umweltschutzgruppe Kaltern, Umweltgruppe Olang, Umweltschutzgruppe Salurn, Verbraucherzentrale Südtirol/CTCU, VKE, llse Waldthaler Stiftung, Zukunftspakt

KONTAKT

Initiative für mehr Demokratie, Silbergasse 15, 39100 Bozen.

Telefon: 0471 324987 (bei nicht besetztem Büro wird auf priv. Nummer umgeleitet)

Mail: info@dirdemdi.org

Web: www.dirdemdi.org und www.rette-das-referendum.org

Für Spenden: Initiative für mehr Demokratie, Raiffeisenbank Bozen, De-Lai-Str. 2, IBAN: IT53V 08081 11600 000300010332.

Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen. Sie bekommen von uns dafür rechtzeitig eine Spendenbestätigung.

Infos

Aufzeichnung der Landtagsssitzung 11.06.21

Ansehen
Text: Stephan Lausch

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