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Weiter gehen kann es jetzt auch mit unseren Mitbestimmungsrechten und
möglichst mit einer breiten Zusammenarbeit der Parteien.

Denn das von der Initiative für mehr Demokratie gebildete
"Bündnis für Mehr Demokratie" hat im neuen Landtag
die ABSOLUTE MEHRHEIT errungen!

 

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Diese Parteien (Enzian und M5* haben den Einzug in den Landtag nicht geschafft) haben im neuen Landtag zusammen, mit 18 von 35 Sitzen, die absolute Mehrheit errungen. Die Liste VITA gehört dem Bündnis nicht an, unterstützt aber seine Ziele = 19 Sitze.

Die Parteien des Bündnisses haben sich verpflichtet, die auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 22 von 2018 zur Direkten Demokratie und Partizipation nicht praktikablen Mitbestimmungsrechte mit Gesetzesinitiativen im neuen Landtag endlich anwendbar zu machen. In ihren Wahlprogrammen haben sie demgemäß folgende Punkte übernommen:


    1. Die Regelung unserer Demokratie soll auch per Volksabstimmung möglich sein.
    2. Die Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit soll anders zusammengesetzt sein und ihre Aufgabe neu bestimmt werden.
    3. Die Unterschriftenhürden sollen nach Wichtigkeit und Wirksamkeit der Instrumente abgesenkt und gestaffelt werden.
    4. Die Online-Unterschriftensammlung wird, wie staatsweit schon anwendbar, eingeführt.
    5. Der Kreis der Beglaubigungsberechtigten bei der Unterschriftensammlung wird erweitert.
    6. Die Möglichkeit wird geschaffen, in allen Gemeinden für Volksinitiativen, Referenden und Volksbegehren unterschreiben zu können.
    7. Die institutionelle Information der BürgerInnen über ergriffene direktdemokratische Initiativen wird gewährleistet.
 
Das von ihnen am 6. Juni unterschriebene Dokument sieht auch vor, dass „eine mögliche Beteiligung von Parteien des Bündnisses an der Regierungskoalition nicht von der eingegangenen Verpflichtung entbindet, sondern vielmehr garantieren soll, dass die direktdemokratischen Instrumente und partizipativen Verfahren anwendbar gemacht werden. Somit muss diese Verpflichtung gegebenenfalls Gegenstand des Koalitionsprogramms sein.“

Zudem wird in dem Dokument die Hoffnung ausgedrückt, dass mit dieser absoluten Mehrheit im Landtag:
    • auf der Grundlage einer mit der direkten Beteiligung und Entscheidungsmacht der BürgerInnen ausgestattete Demokratie,
    • eine Demokratie der Zusammenarbeit aller Parteien und eine Demokratie der Konkordanz möglich wird, in der 70-80 % und nicht wie derzeit 35 % derer, die gewählt haben, in der Regierung repräsentiert sind.

Eine solche Regierungsmehrheit sollte und könnte jetzt mit mindestens fünf Parteien gebildet werden, die zusammen mindestens 70% derer, die gewählt haben, vertreten.

 

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