II. Verpflichtung des „Bündnisses für Mehr Demokratie“ gegenüber den WählerInnen

Die Botschaft ist: Es gibt ein gemeinsames Interesse von BürgerInnen und Parteien für mehr Demokratie! Mehr Demokratie bedeutet mehr Möglichkeiten für die BürgerInnen, gemeinsam einen Willen für das Gemeinwohl auszubilden und zur Geltung zu bringen.

Mehr Demokratie ist der Wunsch einer großen Mehrheit der Bevölkerung. Umfragen belegen das weltweit, auch bei uns. Mehr Demokratie ist der allererste Auftrag an die politische Vertretung. Demokratie ist die gemeinsame Grundlage. Gerecht wird man ihr nur mit ihrem weiteren Ausbau. Dennoch wird dieser Auftrag nicht von allen Parteien wahrgenommen.

Um diesem Auftrag das angemessene Gewicht zu geben und um jene Parteien, die ihn wahrnehmen, kenntlich zu machen, bietet sich an, dass diese eine Verpflichtung zur Umsetzung mit den WählerInnen eingehen.

  1. Es ist erstes Interesse gewählter Parteien und ihrer KandidatInnen, im Auftrag der BürgerInnen an guten politischen Entscheidungen für alle zu arbeiten.
  2. Es ist ein großes Interesse der BürgerInnen, dass jene Parteien in der Politik bestimmend sind, die im Geiste von mehr Demokratie arbeiten und sich dazu für die Verwirklichung von Formen von mehr Demokratie einsetzen. Damit BürgerInnen das Ihre dazu beitragen können, müssen sie wissen, wer sich tatsächlich für mehr Demokratie einsetzt und bereit ist, eine Verpflichtung dafür einzugehen.

Aus diesem Grund entsteht dieses „Bündnis für Mehr Demokratie“. Es ist genauso einmalig wie der Zeitpunkt. Dieses Bündnis entsteht unter dem Eindruck, dass die kommende Legislatur die letzte und entscheidende sein wird, um die derzeit akuten Krisen, allen voran die Klimakrise, zu bewältigen und damit auch die Demokratie zu retten. Denn je größer die Notlage wird, desto weniger Demokratie wird möglich sein. Die Gefahr, in autoritäre Formen der Machtausübung abzudriften, wächst.

  • Die sich im „Bündnis für Mehr Demokratie“ zusammenschließenden Parteien
    • beschließen und verpflichten sich gegenseitig und gegenüber der Wählerschaft, die von Art. 47 des Autonomiestatutes vorgesehenen und mit Landesgesetz 18/2022 geregelten direktdemokratischen Instrumente sowie das partizipative Verfahren (Bürgerrat) mit einer Änderung der gesetzlichen Regelung gut und wirksam nutzbar zu machen.

    • Zu diesem Zweck werden die vorliegenden Vorschläge zu den dazu notwendigen Abänderungen des LG 22/2028 zu Beginn der XXVII Legislatur im Landtag eingebracht und ohne Abstriche und schwächende Kompromisse in der Behandlung von den Parteien des Bündnisses beschlossen. Die mindestnotwendigen Elemente sind in den von der Initiative für mehr Demokratie zur Verfügung gestellten zwei Gesetzentwürfen der Volksbegehren von 2022 enthalten.
  • Um im Landtag die zur Verabschiedung dieser Änderungen nötige absolute Mehrheit von 18 Stimmen zu erreichen
    • werden die Initiative für mehr Demokratie und andere dafür zu gewinnende Vereine und Verbände das Parteienbündnis und seine Zielsetzung mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bekannt machen und die Wahl einer der Bündnisparteien empfehlen.

    • Die geeigneten Werbemittel (Plakate, Erinnerungskärtchen, Werbung in den sozialen Medien, öffentliche Veranstaltungen …) werden in Absprache mit den Parteien des Bündnisses beschlossen. Wenn sie sich an den damit verbundenen Kosten beteiligen, wird die Bewerbung umso intensiver sein.
  • Den Parteien des Bündnisses wird die Verwendung eines Siegels angeboten, mit dem
  • zum einen die Bündnisparteien ihre Beteiligung am Bündnis sichtbar machen können und
  • zum anderen die Initiative für mehr Demokratie für das Vorhaben garantiert und ebenfalls die eingegangene Verpflichtung sichtbar macht.

  • Die Parteien des Bündnisses verpflichten sich, den Gegenstand des Bündnisses in ihr Wahlprogramm aufzunehmen, selbst sichtbar zu machen und zu bewerben.

  • Eine mögliche Beteiligung von Parteien des Bündnisses an der Regierungskoalition entbindet nicht von der eingegangenen Verpflichtung, sondern soll vielmehr garantieren, dass die direktdemokratischen Instrumente und partizipativen Verfahren anwendbar gemacht werden. Somit muss diese Verpflichtung gegebenenfalls Gegenstand des Koalitionsprogramms sein.

  • Die Initiative für mehr Demokratie garantiert, dass die von ihr dem Bündnis vorgeschlagene Neuregelung der Mitbestimmungsrechte in jeder Hinsicht ausreichend und geeignet ist, diese endlich gut und wirksam anwendbar zu machen.