TEIL 2 – I. Ein „Bündnis für Mehr Demokratie“

Für drei Viertel der Südtiroler Bevölkerung ist die Mitbestimmung durch Volksabstimmungen mindestens genauso wichtig wie Wahlen (siehe Erhebung ASTAT-Info 74). Die herrschende Mehrheit im Landtag arbeitet gegen dieses Demokratieverständnis. Deshalb braucht es im neuen Landtag eine Mehrheit, die diesem Willen der WählerInnen Rechnung trägt.

Um die tatsächliche Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente zu garantieren, sind dringend Änderungen am geltenden Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation zu beschließen. Die WählerInnen müssen im Vorfeld der Landtagswahlen 2023 wissen, welche Parteien dazu bereit sind und welche nicht. Voraussetzung für diese Gesetzesänderung ist eine Mehrheit von mindestens 18 Sitzen im Landtag.

Zur Rettung des Referendums 2021/2022 war eine parteiübergreifende und so bisher noch nicht erlebte erfolgreiche Zusammenarbeit aller Parteien der politischen Minderheit entstanden. Die meisten von diesen unterstützen schon seit vielen Jahren die Bestrebungen der Initiative für mehr Demokratie. Diese Zusammenarbeit muss zu den kommenden Landtagswahlen, zur entscheidenden Kraft werden, damit die Demokratie weiter wachsen kann. Der beste Schutz für die Demokratie ist, sie überzeugt und selbstverständlich auf das ihr immanente Ziel hin weiterzuentwickeln. Dieses Ziel trägt sie in ihrem Namen: die Selbstregierung der BürgerInnen in Wahlen, Abstimmungen und in Formen der Beteiligung.

Mit dem angestrebten „Bündnis für Mehr Demokratie“

  • soll deutlich werden, dass eine Mehrheit für eine vervollständigte Demokratie in
    Südtirol möglich ist:
    • eine mit der direkten Beteiligung und Entscheidungsmacht der BürgerInnen ausgestattete Demokratie,
    • eine Demokratie der Zusammenarbeit aller Parteien,
    • eine Demokratie der Konkordanz, in der 70-80 % und nicht wie derzeit 35 % der Wählerinnen in der Regierung repräsentiert sind;
  • soll ein zusätzlicher oder auch ein neuer Anreiz geschaffen werden, (wieder) zur Wahl zu gehen;
  • soll es zusätzlich attraktiver werden, eine der Bündnisparteien mit der Garantie zu wählen, dass sich mit einer gewonnenen Wahl ganz Wesentliches und Entscheidendes zum Besseren wenden wird;
  • soll deutlich werden, dass die regierenden Parteien in der alles entscheidenden Frage – wie Demokratie gestaltet sein und funktionieren soll –, die große Mehrheit der WählerInnen nicht vertreten;
  • soll im Hinblick auf die Wahl die Aufmerksamkeit auf die fundamentale, alles entscheidende Frage gelenkt werden: „Welche Demokratie wollen wir?“
  • soll ein gemeinsames Auftreten von möglichst vielen Bündnisparteien deutlich machen, dass sie in den wesentlichen Punkten zusammenarbeiten können. Zusammenarbeit wird von den BürgerInnen geschätzt und dies umso mehr dort, wo es um für sie zentrale Anliegen geht;
  • soll ein gemeinsames Auftreten deutlich machen, dass ihnen dieses gemeinsame Ziel so wichtig ist, dass sie dazu den BürgerInnen gegenüber eine Verpflichtung eingehen;
  • soll mit all dem eine Mobilisierung der BürgerInnen erreicht werden für eine Landtagsmehrheit aus jenen Parteien, die ihre Macht mit den BürgerInnen teilen und folglich auch eine Politik betreiben wollen, die von ihnen geteilt wird;

Entscheidend wird dazu auch die Botschaft an die WählerInnen sein, dass es nur durch die Zusammenarbeit aller Parteien mit den BürgerInnen gelingen kann, dem sich zusehends verschärfenden Krisenzustand zu begegnen. Nur so wird man imstande sein, alle Potenziale der Gesellschaft zu aktivieren und den für die Allgemeinheit schädlichen Interessen Grenzen zu setzen.

II. Verpflichtung des „Bündnisses für Mehr Demokratie“ gegenüber den WählerInnen