Volksbefragung zur Direkten Demokratie vor Landtagsentscheidung!
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 11. Januar 2012 11:50
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er Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!
Heute wurde den Landtagsabgeordneten ein Offener Brief der Promotoren des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie und der unterstützenden Organisationen übergeben. In diesem wird der Landtag eingeladen, eine beratende Volksbefragung über die ihm in dieser Materie vorliegenden Gesetzentwürfe möglich zu machen und zu beschließen.
Eine Volksbefragung ist auf der Grundlage des geltenden Landesgesetzes 11/2005, Art 16 möglich und kann vom Landtag vor der Verabschiedung eines Gesetzes beschlossen werden.
Wenn Elmar Pichler Rolle dem Ersteinbringer des Volksbegehrens, Stephan Lausch, falsche Kritik an der Vorgangsweise im Gesetzgebungsausschuss nachsagt, dann ist nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ihren eigenen Reim darauf machen und entsprechend bewerten, was Pichler Rolle von sich gibt, wenn er in seiner Presseaussendung schreibt, dass „jeder von Bürgern getragenen Initiative stets Respekt entgegengebracht wird.“ Gäbe es auch nur einen Funken dieses Respekts, dann ...


