Das Referendum zur Rettung des Referendums findet statt

Rekurs beim Landesgericht gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht.

Die PromotorInnen wollen mit allen dafür vorgesehenen politischen Rechten am Abstimmungskampf teilnehmen -
im Namen der 16.500 Unterzeichner ihres Antrages auf Referendum.

NEIN zum
        Abbau der Demokratie in Südtirol

Weiterlesen ...

Referendumsantrag abgelehnt - Referendum findet trotzdem statt

DIE UNGLAUBLICHE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZU DEM VON DEN BÜRGERINNEN BEANTRAGTEN REFERENDUM

was uns nicht umbringtEs hätte tatsächlich etwas gefehlt, wenn nicht auch dieses Mal die Kommission zur Feststellung der Durchführbarkeit des Referendums den Antrag der PromotorInnen abgelehnt hätte – wie schon 2013 aus ebenso formalistischen Gründen beim beantragten Referendum zum SVP-Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung in Südtirol 107/11. Dem Rekurs dagegen war damals vom Landesgericht stattgegeben und das Referendum durchgeführt worden.

Das Haar in der Suppe wurde gefunden: Die Eigenerklärung der Promotoren zur Eintragung in die Wählerlisten sei in diesem Fall unzulässig.
Tatsache ist, dass das DPR 445/2000* (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di documentazione amministrativa) eindeutig und ohne Ausnahmen festlegt, dass Ersatz- oder Eigenerklärungen für Bescheinigungen betreffend die Ausübung der zivilen und politischen Rechte und betreffend die Eintragung in Alben und Listen einer öffentlichen Verwaltung, rechtens sind (Art. 46, f und i). Nicht nur die PromotorInnen, sondern auch die Landtagsverwaltung hat auf der Grundlage dieser Norm gehandelt, indem sie entgegenkommend die entsprechenden Formulare für die Eigenerklärung als Alternative zur Vorlage der Bescheinigung, die von den Gemeinden ausgestellt wird, vorbereitet und den Promotoren bei der Unterzeichnung des Antrags auf Referendum vorgelegt hat.
Zudem ist es nicht Aufgabe der Kommission die Handlungen zur Einreichung des Antrages zu überprüfen, das ist reine Verwaltungsangelegenheit, sondern gemäß Art. 5 des Landesgesetzes 10/2002** die Durchführbarkeit des Referendums anhand der Überprüfung der gesammelten Unterschriften festzustellen.

Dass jetzt, nachdem der Antrag von 16.500 BürgerInnen unterstützt wird, die Kommission den Antrag aus diesem Grund für unzulässig erklärt, ist völlig unverständlich und ein formalistischer Winkelzug. Dies umso mehr, als dass die Landtagsverwaltung auf der Grundlage des Landesgesetzes 17/1993*** zur Regelung der Verwaltungsverfahren mit Art. 5, Absatz 2 und 3 angehalten ist, die Ersatzerklärung zu akzeptieren und den erklärten Sachverhalt (Eintragung in die Wählerlisten) festzustellen.

Weiterlesen ...

Die BürgerInnen wollen selber entscheiden

Doppelt so viele Unterschriften als vorgeschrieben für die Volksabstimmung
gegen die Abschaffung des Referendums im Landtag abgegeben

EINERSEITS - Die Regierungsmehrheit hat den ALLERUNNÖTIGSTEN ANLASS für eine Volksabstimmung geliefert,
den niemand versteht und für die allein sie die Verantwortung trägt, weil sie davor gewarnt wurde;

ANDERERSEITS - ist jetzt klar, dass die Bürgerinnen sich auch unter schwierigsten Bedingungen nicht übertölpeln lassen und dass wir es mit einer Regierungsmehrheit zu tun haben, die versucht, die BürgerInnen auszutricksen.

Das bestätigende Referendum ist dringend notwendig! Das hätte die Regierungs­mehrheit nicht anschaulicher deutlich machen können, indem sie es abschaffen will. Sie muss starke Gründe haben, um es hinnehmen zu wollen, dazustehen als regierende politische Vertretung, die die politischen Rechte der Bürgerinnen drastisch beschneiden will. Der entscheidende Grund ist wohl, dass sie nur herrschen kann und grundsätzlich unfähig ist zur Zusammenarbeit. Das ist eine Seite.

Weiterlesen ...

RETTET DAS REFERENDUM!

ANTRAG AUF LANDESWEITES REFERENDUM EINGEREICHT

- Die Unterschriftensammlung beginnt nach Ferragosto / Mariä Himmelfahrt -

Donnerstag 22. Juli haben 37 Bürgerinnen und Bürger aller Landesteile beim Landtag den Antrag auf Referendum eingereicht, gegen die von SVP und Lega Salvini am 11. Juni beschlossene Abänderung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie 22/2018. Diese Änderung besteht allem voran in der Streichung des Referendums über einfache Landesgesetze. Unter anderem wäre aber auch keine objektive und gleichberechtigt zustandekommende institutionelle Information mehr garantiert und den BürgerInnen würde das Recht entzogen, die vom Gesetz 22/2018 vorgesehenen ausgelosten Bürgerräte einzurichten. 


Diese schamlose Beschneidung unserer Mitbestimmungsrechte kann die Südtiroler Bevölkerung mit dem vom Autonomiestatut vorgesehenen staatlichen Referendum verhindern.

Wir lassen uns das Referendum nicht nehmen! 

Wir ergreifen das Referendum, wie es vom Autonomiestatut zum Schutz der Gesetze vorgesehen ist, mit denen die Demokratie im Land geregelt wird,
gegen die Abschaffung des Referendums über die einfachen Landesgesetze,
wie vom Landesgesetz 22/2018 vorgesehen!



Das Referendum ist unser Kontrollrecht, es ist unser Vetorecht, es ist nicht nur die halbe Direkte Demokratie, sondern ihr Herzstück.

Mit ihm können sich die BürgerInnen zu einem von der politischen Vertretung gefassten Beschluss, das Entscheidungsrecht zurück holen. 


In einer Demokratie ist das Volk der Souverän. So steht es in der italienischen Verfassung (Art.1) und sinngemäß in den meisten europäischen Verfassungen.

WER IM ALLGEMEININTERESSE UND FÜR DAS GEMEINWOHL ARBEITET,
FÜRCHTET DAS REFERENDUM NICHT!

Weiterlesen ...

Sammeln bis 30. September

Verlängerung

ES KANN IN ALLEN GEMEINDEN UNTERSCHRIEBEN WERDEN,
NICHT NUR IN DER WOHNSITZGEMEINDE!

Dieses Portal verwendet Cookies zur Optimierung der Browserfunktion.Wenn Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und deren Löschung erfahren möchten, ziehen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmung zu Rate.Datenschutzbestimmung.

  Ich akzeptiere die Cookies von dieser Seite.
EU Cookie Directive Module Information