Einladung Mitgliederversammlung 2014
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Die Mehrheit des NEIN beim Referendum ist nicht etwas, das wir als einen Sieg bezeichnen wollen. Das Referendum war eine Notwehrmassnahme, zu der uns die SVP-Führung gezwungen hat. Der Zug derer, die für mehr Demokratie kämpfen und den das SVP-Gesetz in die Sackgasse geführt hätte, ist angehalten worden. Er ist jetzt auf ein Geleise zu lenken, auf dem es in Richtung wirksame und gut anwendbare Mitentscheidungsrechte weitergeht.
Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie
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Liebes Mitglied,
liebe Freunde der Initiative für mehr Demokratie,
seit dem Jahr 2008 gibt es eine Bezirksgruppe Vinschgau der Initiative für mehr Demokratie. In den vergangenen Jahren haben wir als „Aktionsgruppe“ im Vinschgau gearbeitet. Mit der Genehmigung der überarbeiteten Satzung der
Lehnen wir das Gesetz zur Bürgerbeteiligung, welches in der vergangenen Legislatur im Landtag nur mit den Stimmen der SVP beschlossen wurde, beim Referendum am 9. Februar 2014 mit einem klaren NEIN ab! Dieses Gesetz ermöglicht keine wirkliche Mitbestimmung, weil damit keine Volksabstimmungen mehr stattfinden würden. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen hingegen Verantwortung übernehmen für die Zukunft unseres Landes und wollen mitentscheiden in wichtigen Fragen, damit politische Erneuerung tatsächlich und nachhaltig Wirklichkeit werden kann.
Rekurs des Promotorenkomitees für das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung" von Landesgericht Bozen angenommen!
Mit Freude und Genugtuung erfahren wir am letzten Tag des Jahres und können bekannt geben, dass der Rekurs des 58 köpfigen Promotorenkomitees für die Abhaltung eines Referendums gegen das SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“, vom Landesgericht Bozen angenommen und die knapp 18.000 gesammelten Unterschriften mit Urteil vom 27.12.2013 für gültig erklärt worden sind:
Unter dem folgenden Link geht es zur offiziellen Seite zum Landesreferendum vom 9. Februar 2014
http://wahlen.provinz.bz.it/de/index.html
Unter dem Menüpunkt „Info zur Wahl“ gibt es die Hinweise zur Briefwahl für die in Südtirol Wahlberechtigten.
die im Ausland ansässig sind oder vorübergehend sich im Ausland aufhalten.
Der Termin für die Antragstellung bei den Gemeinden ist der 10. Jänner 2014.
Und so wird das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung aus Schweizer Perspektive bewertet
Auszug: "Der vorgeschlagene Gesetzestext strotzt leider vor Einschränkungen der Freiheitsrechte und Selbstbestimmungsrechte der Bürger, die von einer Angst vor dem Volkswillen und von einer überholten autoritären Staatsvorstellung zeugen, die wir nicht teilen.
Mit den verschiedensten Massnahmen wird der Ausdruck des allgemeinen Willens versucht zu verhindern. Diese Einteilung in eine zwar gewählte, aber dadurch scheinbar abgehobene Elite und dem sonstigen Volk, ist längst überholt und ärgerlich. Die Gewählten, die Regierung, die Verwaltung, die Richter sind nicht grundsätzlich gescheiter oder überlegener. Sie stellen sich lediglich für eine beschränkte Zeit und stellvertretend zur Verfügung, um möglichst dem Willen der Bevölkerung entsprechende Regelungen zu besprechen und einzuführen. Dies geschieht jedoch nur, solange nicht die Bürger selbst ihre Selbstbestimmung in die Hand nehmen wollen. Jeder demokratisch Gesinnte sollte daran Freude haben, die im Sinne der Bürger stellvertretend ausgesprochenen Regelungen von diesen selbst unbeschränkt überprüfen zu lassen. Denn es sollte ein Anliegen jedes Verantwortungsträgers sein, sich in Übereinstimmung mit den Bürgern befinden zu wollen."
hier der ganze Text Stellungnahme Verein Direkte Demokratie Jan2014
Nun steht der Termin fest: Am Sonntag, den 9. Februar 2014 kommt zum ersten Mal, begrenzt auf Südtirol, das richtige Referendum zur Anwendung. Das echte Referendum zeichnet sich dadurch aus, dass die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, ob ein von der regierenden Mehrheit beschlossenes, aber noch nicht rechtskräftiges Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es ist also nicht ein abschaffendes Referendum, weil das Gesetz, über das jetzt entschieden wird, nicht in Kraft ist. Mit diesem Instrument können sich die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsgewalt zurückholen, um selbst darüber zu bestimmen, ob etwas, das von der politischen Vertretung beschlossen worden ist, gelten soll oder nicht. Dieses Instrument ist eines der beiden zentralen Instrumenten der Direkten Demokratie. Fehlt es in einer Regelung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, wie im SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung, dann fehlt sozusagen die Hälfte der Direkten Demokratie. Das ist ein entscheidender Grund, dieses Gesetz strikt abzulehnen.