GEWONNEN HAT MEHR DEMOKRATIE!

Weiter gehen kann es jetzt auch mit unseren Mitbestimmungsrechten und
möglichst mit einer breiten Zusammenarbeit der Parteien.

Denn das von der Initiative für mehr Demokratie gebildete
„Bündnis für Mehr Demokratie“ hat im neuen Landtag
die ABSOLUTE MEHRHEIT errungen!

Diese Parteien (Enzian und M5* haben den Einzug in den Landtag nicht geschafft) haben im neuen Landtag zusammen, mit 18 von 35 Sitzen, die absolute Mehrheit errungen. Die Liste VITA gehört dem Bündnis nicht an, unterstützt aber seine Ziele = 19 Sitze.

Die Parteien des Bündnisses haben sich verpflichtet, die auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 22 von 2018 zur Direkten Demokratie und Partizipation nicht praktikablen Mitbestimmungsrechte mit Gesetzesinitiativen im neuen Landtag endlich anwendbar zu machen. In ihren Wahlprogrammen haben sie demgemäß folgende Punkte übernommen:

    1. Die Regelung unserer Demokratie soll auch per Volksabstimmung möglich sein.
    2. Die Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit soll anders zusammengesetzt sein und ihre Aufgabe neu bestimmt werden.
    3. Die Unterschriftenhürden sollen nach Wichtigkeit und Wirksamkeit der Instrumente abgesenkt und gestaffelt werden.
    4. Die Online-Unterschriftensammlung wird, wie staatsweit schon anwendbar, eingeführt.
    5. Der Kreis der Beglaubigungsberechtigten bei der Unterschriftensammlung wird erweitert.
    6. Die Möglichkeit wird geschaffen, in allen Gemeinden für Volksinitiativen, Referenden und Volksbegehren unterschreiben zu können.
    7. Die institutionelle Information der BürgerInnen über ergriffene direktdemokratische Initiativen wird gewährleistet.
 
Das von ihnen am 6. Juni unterschriebene Dokument sieht auch vor, dass „eine mögliche Beteiligung von Parteien des Bündnisses an der Regierungskoalition nicht von der eingegangenen Verpflichtung entbindet, sondern vielmehr garantieren soll, dass die direktdemokratischen Instrumente und partizipativen Verfahren anwendbar gemacht werden. Somit muss diese Verpflichtung gegebenenfalls Gegenstand des Koalitionsprogramms sein.“

Zudem wird in dem Dokument die Hoffnung ausgedrückt, dass mit dieser absoluten Mehrheit im Landtag:
    • auf der Grundlage einer mit der direkten Beteiligung und Entscheidungsmacht der BürgerInnen ausgestattete Demokratie,
    • eine Demokratie der Zusammenarbeit aller Parteien und eine Demokratie der Konkordanz möglich wird, in der 70-80 % und nicht wie derzeit 35 % derer, die gewählt haben, in der Regierung repräsentiert sind.

Eine solche Regierungsmehrheit sollte und könnte jetzt mit mindestens fünf Parteien gebildet werden, die zusammen mindestens 70% derer, die gewählt haben, vertreten.

Der gemeinsame Wille zur Mitbestimmung überwindet parteiliche Grenzen

Sie könnten unterschiedlicher nicht sein, die Südtiroler Oppositionsparteien, die 2021 den Antrag auf Volksabstimmung zur Rettung des Referendums eingebracht haben.
Anlässlich der Landtagswahlen im Oktober 2023 ist es der Initiative für mehr Demokratie gelungen, diese acht Oppositionsparteien über alle politischen Unterschiede hinweg auf ein gemeinsames Ziel einzuschwören:

Anfang Juni 2023 haben sie öffentlich eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sie sich verpflichten, in der neuen Legislaturperiode direkte Demokratie und Mitbestimmung endlich möglich zu machen. Sie verbindet die gemeinsame Überzeugung, dass die BürgerInnen bei allen wichtigen Themen mitbestimmen und das letzte Wort haben sollen.
Dieser Verpflichtung wird mit dem Namen „Bündnis für Mehr Demokratie“ und einem eigenen Logo Sichtbarkeit verliehen.
Das Bündnis ist kein Parteizusammenschluss. Die einzelnen Parteien in diesem Bündnis sind unabhängig, d. h. es kann wie immer nur eine der zu den Wahlen am 22. Oktober 2023 antretenden Listen gewählt werden und die Stimme zählt nur für die gewählte Liste.

Präsentation des Bündnisses für Mehr Demokratie zur Landtagswahl 2023
Vorstellung am Dienstag, 6. Juni 2023, 11 Uhr, Damensalon, Parkhotel Laurin, Bozen

Auf Initiative der Initiative für mehr Demokratie haben sich im Hinblick auf die Landtagswahl 2023 acht Parteien mit konkreten Verpflichtungen zu Mehr Demokratie gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu einem Bündnis zusammengeschlossen.

Das Wichtigste zum Bündnis

I. Warum ein Bündnis von Parteien für Mehr Demokratie?

Im neuen Landtag braucht es eine Mehrheit für Mehr Demokratie. Das gelingt nicht mit einer neuen Partei, aber für ein Parteienbündnis liegt sie greifbar nahe.

Auf Initiative der Initiative für mehr Demokratie haben sich im Hinblick auf die Landtagswahl 2023 acht Parteien mit konkreten Verpflichtungen zu Mehr Demokratie gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu einem Bündnis zusammengeschlossen.
Wählen hilft! Diese Parteien machen es uns einfach zu wählen, denn im Wichtigsten – nicht Machtkonzentration sondern Macht teilen, nicht Herrschaft sondern gemeinsam regieren – sind sie sich eins. Und wir wollen es den BürgerInnen leichter machen zu wählen, indem wir sie wissen lassen, welche Partei bereit ist, mit ihnen die Macht zu teilen.

II. Was bedeutet Mehr Demokratie konkret?

Bürgerinnen und Bürger müssen im eigenen Land tatsächlich der Souverän sein, der wir in der Demokratie grundsätzlich sein sollten. Dazu muss die verbindliche Mitbestimmung der BürgerInnen ein selbstverständlicher, einfach zu praktizierender und wirksamer, muss sie ein lebendiger Teil der Politik in unserem Land sein!

III. Wer kann dem Bündnis beitreten?

Jene Parteien, die zur Wahl des Landtages am 22. Oktober 2023 antreten, die geholfen haben, das Referendum zu retten und die sich jetzt den Wählerinnen und Wählern gegenüber verpflichten, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen für anwendbare direktdemokratische Instrumente in Südtirol. Es zählt dabei nicht nur ein Versprechen, sondern vor allem auch, wie sie in der Vergangenheit schon in dieser Frage gehandelt haben. Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen.“ Inzwischen neu gebildete Listen werden anhand der Grundsätze, die sie verfolgen, geprüft und gegebenenfalls eingeladen, sich mit dem Angebot zur Beteiligung am Bündnis zu befassen.

IV. Welche Parteien wurden nicht gefragt, ob sie dem Bündnis beitreten wollen?

Wir haben keinen Grund gesehen, die SVP zu fragen, die von je her mit versteckten Tricksereien ernsthafte Mitbestimmung verhindert. Die versucht hat das Referendum wieder abzuschaffen, nach dem sie es, im Fehl (!) eingeführt hat. Die, überall, wo es nur geht, Behinderungen einbaut und jetzt auch noch, nachdem das Gesetz 22/2018 und das darin vorgesehene Referendum mit seinen Regeln in der Volksabstimmung vom 29. Mai 2022 von den WählerInnen bestätigt worden ist, dieses kaum mehr anwendbar macht, indem sie die Frist für die Sammlung der Unterschriften halbiert hat. Auch bei der Liste „Für Südtirol mit Widmann“ fragen wir nicht nach, nachdem Lt.abg. Widmann in diesem Punkt nie etwas anderes als die SVP vertreten hat. Wir haben keinen Grund gesehen, Forza Italia zu fragen, die im letzten Moment der Verabschiedung des SVP-Gesetzentwurfes im Juni 2021 zur Behebung der technischen Mängel des Gesetzes 22/2028, die Vorlage geliefert hat zur Abschaffung des Referendum und auch nicht die Lega, die das alles als Koalitionspartner abgenickt hat und mit einer Landtagspräsidentin, die die Kommission deckt, die 16.500 Unterstützungsunterschriften wegen eines Formfehlers, für den die Landtagsverwaltung verantwortlich ist, für ungültig erklärt.

Nachgefragt haben wir bei der Liste VITA. Wir haben überzeugte Unterstützung in der Sache zugesagt bekommen, die Liste will aber nicht Teil des Bündnisses sein und ist keine Verpflichtung eingegangen.

V. Sind die direktdemokratischen Instrumente in Südtirol mit dem Landesgesetz von 2018 nicht gut anwendbar?

Für 3/4 der Bürgerinnen und Bürger zwischen 18 und 80 Jahren sind Volksabstimmungen mindestens genauso wichtig wie Wahlen! Doch die bisherigen Anträge auf Volksabstimmungen auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden von der Kommission der Landesregierung, die prüft, ob sie zulässig sind, nicht zugelassen! 2020 sind zwei beschließende Volksinitiativen („Einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente“ und „Einführung des Landesbürgerrates mit unverzüglicher Durchführung eines Klimabürgerrates“), 2022 zwei beratende Volksbefragungen („Bürgerinnen und Bürger wollen Demokratie selbst gestalten“ und „Einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente“) eine weitere beschließende Volksinitiative zum Artenschutz von der Kommission der Landesregierung für unzulässig erklärt worden. Vergangenes Jahr sind sogar zwei Volksbegehren an der Unterschriftenhürde gescheitert – weil die gesellschaftlichen Bedingungen viel schwieriger geworden sind um ausreichend Aufmerksamkeit für eine solche Initiative zu bekommen. Die im Landesgesetz 22/2018 vorgesehenen Bürgerräte sind bis heute nicht anwendbar. 2021 hat die Landtagsmehrheit beschlossen, nichts weniger als das Referendum abzuschaffen. Das Referendum dagegen auf Antrag von 16.500 Bürgerinnen und Bürgern wurde aufgrund eines angeblichen Formfehlers, für den die Landtagsverwaltung verantwortlich ist, von der Kommission nicht zugelassen. Es fand nur statt, weil sicherheitshalber 14 Landtagsabgeordnete auch den Antrag gestellt haben.

Mit der Abänderung des Landesgesetzes von 2018 im vergangenen Juni ist keiner der Gründe beseitigt worden, aufgrund derer die Instrumente in den letzten Jahren nicht genutzt werden konnten. Schlimmer noch: Mit ihr ist eine neue Verschlechterung vorgenommen worden: Die Halbierung der Unterschriftensammelzeit für das Referendum. Obwohl das Instrument des Referendums voll und ganz von den Wählern in der Volksabstimmung vom 29.5.2022 bestätigt worden ist, steht dieses Instrument mit dieser Änderung am Rande der Unbrauchbarkeit.

VI. Die mindestnotwendigen Verbesserungen, die das Bündnis verspricht, vorzunehmen

Alles was Volksabstimmungen behindert und verhindert muss beseitigt werden und nötige Erleichterungen müssen eingeführt werden.

  1. Die zwei Volksinitiativen und die zwei beratenden Volksbefragungen über eine Verbesserung der demokratischen Regeln sind von der Kommission der Landesregierung, die über die Zulässigkeit von Anträgen auf Volksabstimmung zu entscheiden hat, für unzulässig erklärt worden, obwohl
  • nirgendwo festgelegt ist, dass diese Materie von Volksabstimmungen ausgeschlossen ist,
  • der nationale und der lokale Gesetzgeber versichert haben, dass diese Materie von Volksabstimmungen nicht ausgenommen ist,
  • Verfassungsrechtler die Ablehnung durch die Kommission für fragwürdig halten,
  • vier andere Kommissionen in der Vergangenheit Volksabstimmungen über Demokratiefragen für zulässig erklärt haben.

Die Entscheidung der Kommission ist genauso zufällig, wie die Auslosung ihrer Mitglieder. Sie ist abhängig von der Einstellung ihrer Mitglieder zur Mitbestimmung. Deshalb wollen wir

  • eine andere Zusammensetzung der Kommission, die über die Zulässigkeit der Anträge auf Volksabstimmungen entscheidet (nicht lokale Richter, sondern anerkannte Rechtswissenschaftler, die auf Staatsebene ausgelost werden);
  • eine klare Festlegung der Aufgabe und des Entscheidungsspielraumes der Kommission;
  • die explizite Erklärung im Gesetz über die Zulässigkeit von Volksabstimmungen über Regierungsformgesetze gemäß Art. 47 des Autonomiestatuts (Regelung der demokratischen Verfahren wie Wahlgesetz und Mitbestimmung);
  1. In der Pandemie und in deren Folge sind die Bedingungen für die Unterschriftensammlung schwieriger bis unmöglich geworden. Politische Rechte müssen aber immer ausgeübt werden können. Deshalb braucht es
  • die Einführung der Online-Unterschriftensammlung, wie sie schon auf staatlicher Ebene praktiziert wird;
  • die Erweiterung des Kreises der Berechtigten zur Beglaubigung von Unterschriften und die Aufhebung der neuen unbegründeten Einschränkungen;
  • dass die Unterstützungsunterschriften in allen Gemeinden (nicht nur in der Wohnsitzgemeinde) geleistet werden können;
  1. Vergangenes Jahr sind sogar zwei Volksbegehren an der Unterschriftenhürde gescheitert. Die Hürde der vorgesehenen 8.000 ist viel zu hoch: 8.000 ist die Zahl an Unterschriften, die das Autonomiestatut für das Referendum vorsieht. Eine solche Hürde kann und soll für Volksabstimmungen generell gelten und nicht 13.000 wie derzeit vom Landesgesetz vorgesehen. Die gleiche Zahl (8.000) für Volks­begehren vorzusehen, ist absurd. Volksbegehren sind kaum mehr als Massenpe­titionen. Auf regionaler Ebene werden dafür 2.000 Unterschriften verlangt. Folglich verlangen wir:
  • die Absenkung entsprechend der Vorgabe des Autonomiestatutes und die Staffelung der Zahl der Unterschriften, die nötig sind, eine Volksabstimmung oder ein Volksbegehren zu erwirken;
  1. Wir haben totales Stillschweigen erlebt zu den Initiativen der BürgerInnen. Diese Initiativen sind institutionelle Akte, wie die Wahlen. Deshalb verlangen wir:
  • die ausreichende institutionelle Information aller BürgerInnen über eingebrachte Volksinitiativen und Referenden.

Diese Verbesserungen liegen mit zwei Gesetzestexten vor (Volksbegehren vom vergangenen Jahr).

VII. Die Verpflichtung

Die Bündnisparteien bringen zu Beginn der Legislatur die zwei Gesetzentwürfe im Landtag ein und beschließen sie ohne Abstriche oder verschlechternde Kompromisse – vorausgesetzt sie erhalten im Landtag die absolute Mehrheit von 18 Sitzen.
Die Vereinbarung sieht explizit vor, dass diese Verpflichtung natürlich auch für jene Partei gilt, die sich an der Regierungsmehrheit beteiligt, d.h. das Vorhaben muss in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden.

VIII. Ziel und Zweck des Bündnisses

Die acht Parteien des Bündnisses haben derzeit im Landtag 16 Sitze. Es fehlen zwei auf die absolute Mehrheit, die nötig ist, um die direktdemokratischen Instrumente anwendbar zu machen. Laut Umfragen zum Ausgang der Landtagswahl kommen die Bündnisparteien zusammen schon auf 18 bis 20 Sitzen. Wir werden das Bündnis mit der eingegangenen Verpflichtung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bewerben:

Wähle Mehr Demokratie – wähle eine Partei des Bündnisses!
Mit der Wahl einer der Bündnisparteien hat der Wähler und die Wählerin eine Garantie wie noch nie, dieses entscheidende demokratische Recht endlich verwirklicht zu sehen.

Es lohnt sich (wieder) zur Wahl zu gehen!

Im besten Fall gewinnen wir eine Konkordanzregierung nach Schweizer Vorbild, mit starker direkter Demokratie!

DIE DOKUMENTE:

  1. Dokument zur Vereinbarung:
    – Die Situation
    – Demokratie ist die Grundlage
    – Wie wird Mitbestimmung in Südtirol verhindert?
    – Mindestnotwendige Elemente zur Gewährleistung der Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente in Südtirol
  2. Vereinbarung der Bündnisparteien mit den Wählerinnen und Wählern
    – Das Bündnis für Mehr Demokratie
    – Die von den Bündnisparteien unterschriebene Verpflichtung gegenüber den Wählerinnen und Wählern
  3. Publikation ASTAT: Interesse an Referenden, Oktober 2022
  4. Presseaussendung zur Pressekonferenz am Dienstag, 6. Juni 2023
  5. Presseschau: Dolomiten, Tageszeitung, Alto Adige, Corriere dell’Alto Adige, RAI, ff, salto.bz, stol)