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Auch in dieser Frage gehen die Position sehr weit auseinander. In Bayern müssen sich innerhalb von 2 Wochen auf dem Gemeindeamt 10% der Wahlberechtigten eintragen, um eine Volksabstimmung zu erwirken. In der Schweiz stehen für die Sammlung von Unterschriften für eine Volksabstimmung über einen Vorschlag aus dem Volk 18 Monate zur Verfügung, für eine Volksabstimmung über einen von der politischen Vertretung gefassten Beschluss, 100 Tage.

Die Frage ist: Was soll mit der zeitlichen Frist zur Bewältigung der Unterschriftenhürde bezweckt werden? Soll, wenn sie knapp bemessen ist, bewiesen werden, dass es sich um eine Frage handelt, die schon einen hohen Bekanntheitsgrad hat und vielen Menschen es ein Anliegen ist, darüber abstimmen zu können. Oder soll, wenn sie großzügig bemessen ist, ausreichend Zeit gegeben sein, ein Anliegen bekannt und zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu machen?


Wir denken, dass es zur Klärung dieser Frage gut ist, von einem grundsätzlichen Unterschied auszugehen. Davon, ob etwas schon Bekanntes zur Abstimmung gebracht werden soll oder etwas Neues, das den Menschen zuerst erklärt und wozu ihnen Zeit gegeben werden muss, sich damit auseinanderzusetzen.

Diese Unterscheidung betrifft letztlich den Unterschied zwischen dem, was mit einem Referendum und dem, was als Volksinitiative zur Volksabstimmung kommt (Frage 2: Der Unterschied zwischen Referendum und Initiative). Ein Referendum findet statt über eine Frage, die schon Gegenstand von Auseinandersetzung war (zum Beispiel: Flugplatz, Brennerbasistunnel, allgemein aufsehenerregende Projekte). Dort ist ein guter Bekanntheitsgrad und Grad an Meinungsbildung gegeben. Dort kann einer kürzere Sammelfrist ausreichend sein. Ist hingegen eine Volksinitiative Gegenstand einer Volksabstimmung, dann betrifft diese zwar ein Problem in der Gesellschaft, über die Antwort aber, die mit der Volksinitiative darauf gegeben wird, muss aber erst informiert werden. Dort ist es also sinnvoller, ja eigentlich notwendig, dass ausreichend viel Zeit für die Sammlung der Unterschriften zur Verfügung ist, denn in dieser Zeit, wird das Anliegen erst zum Thema gemacht.

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