Lasst Euch das Referendum nicht nehmen!
- Details
- Veröffentlicht: Sonntag, 01. Mai 2022 16:17

Die PromotorInnen wollen mit allen dafür vorgesehenen politischen Rechten am Abstimmungskampf teilnehmen -
im Namen der 16.500 Unterzeichner ihres Antrages auf Referendum.

Es hätte tatsächlich etwas gefehlt, wenn nicht auch dieses Mal die Kommission zur Feststellung der Durchführbarkeit des Referendums den Antrag der PromotorInnen abgelehnt hätte – wie schon 2013 aus ebenso formalistischen Gründen beim beantragten Referendum zum SVP-Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung in Südtirol 107/11. Dem Rekurs dagegen war damals vom Landesgericht stattgegeben und das Referendum durchgeführt worden.
Das Haar in der Suppe wurde gefunden: Die Eigenerklärung der Promotoren zur Eintragung in die Wählerlisten sei in diesem Fall unzulässig.
Tatsache ist, dass das DPR 445/2000* (Testo unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia di documentazione amministrativa) eindeutig und ohne Ausnahmen festlegt, dass Ersatz- oder Eigenerklärungen für Bescheinigungen betreffend die Ausübung der zivilen und politischen Rechte und betreffend die Eintragung in Alben und Listen einer öffentlichen Verwaltung, rechtens sind (Art. 46, f und i). Nicht nur die PromotorInnen, sondern auch die Landtagsverwaltung hat auf der Grundlage dieser Norm gehandelt, indem sie entgegenkommend die entsprechenden Formulare für die Eigenerklärung als Alternative zur Vorlage der Bescheinigung, die von den Gemeinden ausgestellt wird, vorbereitet und den Promotoren bei der Unterzeichnung des Antrags auf Referendum vorgelegt hat.
Zudem ist es nicht Aufgabe der Kommission die Handlungen zur Einreichung des Antrages zu überprüfen, das ist reine Verwaltungsangelegenheit, sondern gemäß Art. 5 des Landesgesetzes 10/2002** die Durchführbarkeit des Referendums anhand der Überprüfung der gesammelten Unterschriften festzustellen.
Dass jetzt, nachdem der Antrag von 16.500 BürgerInnen unterstützt wird, die Kommission den Antrag aus diesem Grund für unzulässig erklärt, ist völlig unverständlich und ein formalistischer Winkelzug. Dies umso mehr, als dass die Landtagsverwaltung auf der Grundlage des Landesgesetzes 17/1993*** zur Regelung der Verwaltungsverfahren mit Art. 5, Absatz 2 und 3 angehalten ist, die Ersatzerklärung zu akzeptieren und den erklärten Sachverhalt (Eintragung in die Wählerlisten) festzustellen.
EINERSEITS - Die Regierungsmehrheit hat den ALLERUNNÖTIGSTEN ANLASS für eine Volksabstimmung geliefert,
den niemand versteht und für die allein sie die Verantwortung trägt, weil sie davor gewarnt wurde;
ANDERERSEITS - ist jetzt klar, dass die Bürgerinnen sich auch unter schwierigsten Bedingungen nicht übertölpeln lassen und dass wir es mit einer Regierungsmehrheit zu tun haben, die versucht, die BürgerInnen auszutricksen.
Das bestätigende Referendum ist dringend notwendig! Das hätte die Regierungsmehrheit nicht anschaulicher deutlich machen können, indem sie es abschaffen will. Sie muss starke Gründe haben, um es hinnehmen zu wollen, dazustehen als regierende politische Vertretung, die die politischen Rechte der Bürgerinnen drastisch beschneiden will. Der entscheidende Grund ist wohl, dass sie nur herrschen kann und grundsätzlich unfähig ist zur Zusammenarbeit. Das ist eine Seite.