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Veröffentlicht: Mittwoch, 16. September 2020 12:57
Zum Internationalen Tag der Demokratie und zur Einreichung von zwei Volksinitiativen
Demokratie ist ein Menschenrecht!

15. September – die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2007 diesen Tag zum Tag der Demokratie erklärt. Demokratie ist ein Menschenrecht! Sie verweist dabei auf Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Dort heißt es:
„Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Und weiter:
„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont zu diesem Gedenktag, dass die Demokratie ein Prozess ist mit einem klaren Ziel: die Verwirklichung dieses Rechtes. Und sie betont, dass das Ideal der Demokratie nur wirklich und nur dann für alle ein Gewinn werden kann, wenn es von allen verfolgt wird: von der internationalen Gemeinschaft, den nationalen Institutionen, der Zivilgesellschaft und von jeder einzelnen Person.
Demokratie bedeutet also schon in ihrem Werdeprozess nicht Delegierung, sondern Beteiligung aller: alle sind gefordert!
Wir, die Initiative für mehr Demokratie und mit uns viele Organisationen der Zivilgesellschaft und vor allem zig Tausend Menschen in unserem Land – ich erinnere an die 114.884 Menschen, die in der Volksabstimmung von 2009 für unseren Vorschlag einer vollständigen und anwendbaren Direkten Demokratie gestimmt haben –, nehmen diesen Auftrag seit einem Vierteljahrhundert wahr.
Gegen den Widerstand und gegen den großen Unwillen der regierenden Mehrheit, an diesem Prozess, an der Weiterentwicklung der Demokratie in unserem Land mitzuwirken.
Nicht nur, dass die Regierenden nicht aus eigener Initiative an einer ständigen Verbesserung der Demokratie arbeiten, nein, sie folgen nicht einmal der Aufforderung der UNO-Menschenrechtskommission, unnötige Behinderungen und Einschränkungen in der Ausübung der politischen Beteiligungsrechte zu beseitigen. Sowohl der italienische Staat als auch das Land Südtirol haben die von der Kommission gesetzte Frist tatenlos verstreichen lassen. Wir haben vergeblich versucht, die politische Mehrheit zu bewegen, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Also setzen wir zu einem neuen Schritt an, zu einem ganz grundsätzlich neuen Schritt!

Mit dem errungenen Recht, auch SELBST zu ENTSCHEIDEN, was gelten soll.
So wie es in der Menschenrechtscharta steht, also, unmittelbar zu wirken.
Am gestrigen 14. September haben wir im Landtag zwei Volksinitiativen eingebracht. Zwei Gesetzentwürfe, über die nächstes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger im Land in einer Volksabstimmung entscheiden werden, ob sie Gesetz werden sollen. Wenn sie von 15.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift verlangt wird!
Volksabstimmung worüber?
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Veröffentlicht: Dienstag, 11. August 2020 14:18
Die Mitglieder der Initiative für mehr Demokratie haben in der Urabstimmung entschieden:
Die Volksinitiativen zur besseren Nutzung der direktdemokratischen Instrumente sollen eingebracht werden!
Der Vorstand der Initiative freut sich: Noch nie haben so viele Menschen in der Initiative klar ihren Wunsch und Willen ausgedrückt! Die Möglichkeit der Urabstimmung hat gut ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder der Initiative genutzt und die Frage des Vorstandes an die Mitglieder:
„Wollt ihr, dass zum Zweck einer Volksabstimmung die Anträge zu den zwei Gesetzesvorschlägen: zur „Erleichterten Unterstützung der Initiativen und Referenden“ und zur „Einführung des ausgelosten, repräsentativen Bürgerrates“ eingereicht werden?“
einstimmig entschieden: Wir wollen jetzt, elf Jahre nach der ersten landesweiten Volksabstimmung in Südtirol, selbst darüber entscheiden, wie wir die direktdemokratischen Instrumente nutzen wollen und damit den Weg ebnen für eine vervollständigte und im Sinne der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger weiter zu entwickelnden Demokratie. 2009 haben wir erfahren müssen, dass die Instrumente so, wie sie geregelt worden sind, nicht anwendbar sind. Wir haben weitere zehn Jahre dafür gekämpft, dass sie anwendbar werden. Jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie wollen, in einer Volksabstimmung entscheiden, ob sie nicht nur mit Müh' und Not, sondern gut anwendbare Mitentscheidungsrechte wollen: Mit einer erleichterten Unterstützungsmöglichkeit von Initiativen und Referenden und mit der Einführung des ausgelosten, repräsentativen Bürgerrates, der die schwierigen Fragen für Entscheidungen im Landtag oder in der Volksabstimmung aufbereiten soll.
Für das, was wir vor haben, passt das Bild vom Nadelöhr: Es wird nicht einfach sein, unseren langen Faden einzufädeln.
Aber wenn es einmal gelungen ist, dann wird es sich trefflich damit weiter nähen lassen! Seid dabei, packen wir es gemeinsam an!
siehe: Protokoll zur Ermittlung des Ergebnisses der Urabstimmung vom 2. August 2020