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Veröffentlicht: Montag, 09. November 2020 23:45
Die politischen Rechte müssen auch in schwierigen Zeiten ausgeübt werden können!

Anfang November sollte die Unterschriftensammlung zu den von vielen Organisationen mitgetragenen zwei Volksinitiativen
- „Für eine vereinfachte Unterstützung direktdemokratischer Initiativen“ und zur
- „Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates“, beginnen.
Die Entwicklung der Pandemie macht sie unmöglich. Mitte September, als die Anträge zu den Initiativen gestellt wurden, war diese Situation nicht absehbar. Umso wichtiger wäre es, die angestrebten Erleichterungen jetzt schon zur Verfügung zu haben, allem voran die elektronische Unterschriftensammlung.
Zu allem Überfluss ist die Initiative für mehr Demokratie mit einer vom Gesetz für direkte Demokratie vorgesehenen Kommission konfrontiert, die die Gegenstände dieser Volksinitiativen dem Landtag vorbehalten wissen will und beide Anträge unterschiedslos abgelehnt hat.
Die Initiative für mehr Demokratie klagt die Ausübbarkeit der politischen Rechte ein:
1. Zu einem Zeitpunkt, wo sich Arbeit, Schule, Verwaltung, Kultur immer mehr darauf einstellen, auch auf Distanz praktiziert werden zu können, denkt kaum jemand an das Wichtigste in unserer Demokratie: an unsere politischen Rechte. Diese müssen immer ausgeübt werden können! Die Initiative für mehr Demokratie konzentriert sich jetzt also auf die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung, damit die Bürgerinnen und Bürger auch dann noch eine Stimme haben, wenn die Umstände es ihnen erschweren, von dieser Gebrauch zu machen. Die Initiative für mehr Demokratie bemüht sich, die politische Vertretung dafür zu gewinnen. Zugleich werden für ein nationales Volksbegehren zur Einführung des ausgelosten Bürgerrates Unterstützungsunterschriften in digitaler Form gesammelt und wird deren Anerkennung gerichtlich eingeklagt werden. Diese Vorgehensweise ist notfalls auch für die lokalen Volksinitiativen geplant.
2. Die Initiative für mehr Demokratie wendet sich mit einer Bürgerklage an das Landesgericht, um die Aufhebung der Unzulässigkeitserklärung der Kommission zu erreichen, die unserer Einschätzung nach und nach Meinung von Rechtsexperten, einer tragfähigen rechtlichen Grundlage entbehrt und die auf unzulässige Weise nur interpretatorisch abgeleitet ist.
Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, dass die Unterschriftensammlung erst im neuen Jahr beginnen wird.
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Veröffentlicht: Mittwoch, 16. September 2020 12:57
Zum Internationalen Tag der Demokratie und zur Einreichung von zwei Volksinitiativen
Demokratie ist ein Menschenrecht!

15. September – die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2007 diesen Tag zum Tag der Demokratie erklärt. Demokratie ist ein Menschenrecht! Sie verweist dabei auf Art. 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Dort heißt es:
„Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Und weiter:
„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen betont zu diesem Gedenktag, dass die Demokratie ein Prozess ist mit einem klaren Ziel: die Verwirklichung dieses Rechtes. Und sie betont, dass das Ideal der Demokratie nur wirklich und nur dann für alle ein Gewinn werden kann, wenn es von allen verfolgt wird: von der internationalen Gemeinschaft, den nationalen Institutionen, der Zivilgesellschaft und von jeder einzelnen Person.
Demokratie bedeutet also schon in ihrem Werdeprozess nicht Delegierung, sondern Beteiligung aller: alle sind gefordert!
Wir, die Initiative für mehr Demokratie und mit uns viele Organisationen der Zivilgesellschaft und vor allem zig Tausend Menschen in unserem Land – ich erinnere an die 114.884 Menschen, die in der Volksabstimmung von 2009 für unseren Vorschlag einer vollständigen und anwendbaren Direkten Demokratie gestimmt haben –, nehmen diesen Auftrag seit einem Vierteljahrhundert wahr.
Gegen den Widerstand und gegen den großen Unwillen der regierenden Mehrheit, an diesem Prozess, an der Weiterentwicklung der Demokratie in unserem Land mitzuwirken.
Nicht nur, dass die Regierenden nicht aus eigener Initiative an einer ständigen Verbesserung der Demokratie arbeiten, nein, sie folgen nicht einmal der Aufforderung der UNO-Menschenrechtskommission, unnötige Behinderungen und Einschränkungen in der Ausübung der politischen Beteiligungsrechte zu beseitigen. Sowohl der italienische Staat als auch das Land Südtirol haben die von der Kommission gesetzte Frist tatenlos verstreichen lassen. Wir haben vergeblich versucht, die politische Mehrheit zu bewegen, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Also setzen wir zu einem neuen Schritt an, zu einem ganz grundsätzlich neuen Schritt!

Mit dem errungenen Recht, auch SELBST zu ENTSCHEIDEN, was gelten soll.
So wie es in der Menschenrechtscharta steht, also, unmittelbar zu wirken.
Am gestrigen 14. September haben wir im Landtag zwei Volksinitiativen eingebracht. Zwei Gesetzentwürfe, über die nächstes Jahr alle Bürgerinnen und Bürger im Land in einer Volksabstimmung entscheiden werden, ob sie Gesetz werden sollen. Wenn sie von 15.000 Südtiroler Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift verlangt wird!
Volksabstimmung worüber?
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